tiniro01 schrieb am 06.07.2005 23:10 Uhr:
Also Dodo...
![Smile :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Ich will aber nochmal auf den S17/18 zurückkommen.
Man könnte (habs mir auch schon überlegt) nur das Konzept übernehmen.
...
Daß das Ding fliegt und auch hält, weiß man ja jetzt.
So dürfte es keine Überraschungen bei den Berechnungen geben, die für die Zulassung nötig sind.
Als quasi eine Kopie
![Cool 8)](./images/smilies/icon_cool.gif)
</tr></td></table>
Daß man weiß, daß etwas fliegt reicht für die Zulassung in Deutschland leider nicht aus. Da wird ein kompletter Nachweis für alle Ziffern der Lufttüchtigkeitsforderungen für UL gefordert. Manchmal kann der Nachweis rechnerisch erbracht werden, ansonsten durch Versuch. Bei "eingekauften" Teilen habe ich aber nicht die Berechnungsgrundlagen des Herstellers und ich glaube kaum, daß mir Rans seine Berechnungen (wenn sie die für D benötigten gemacht haben) überlässt. Wenn wir selbst etwas konstruieren haben wir alle Berechnungen verfügbar und müssen bei der Zulassung nicht mich Schätzwerten arbeiten, auf die dann noch "Sicherheitszuschläge" (natürlich zu Ungunsten des Antragstellers) draufgesetzt werden. Insofern kann sich der Versuch, etwas schon fliegendes hier zuzulassen, in mehr Aufwand ausarten. Klingt blöd, aber solange die Tatsache, daß etwas im Ausland funktioniert noch lange nicht bedeutet, daß das auch in Deutschland funktionieren darf, ist das leider so.