Versicherungsschutz bei abgelaufener TBO
Moderator: Moderatorenteam
Versicherungsschutz bei abgelaufener TBO
Habe mal eine Frage?
Wie sieht es eigentlich mit dem Versicherungsschutz (Passagierhaftplicht bzw. Haftplicht aus ,wenn ich die vom Hersteller vorgegebene TBO
(Rotax 582 300h oder 5Jahre) überschreite,bei einen Zwischenfall wegen Motorausfall.
Wie sieht es eigentlich mit dem Versicherungsschutz (Passagierhaftplicht bzw. Haftplicht aus ,wenn ich die vom Hersteller vorgegebene TBO
(Rotax 582 300h oder 5Jahre) überschreite,bei einen Zwischenfall wegen Motorausfall.
Moin Georg,
ich hab leider nicht verbindliches dazu aber ich würde sagen das die TBO beim UL nur ein Richtwert ist. Da die Motoren nicht zertifiziert sind kann man sich nichts dafür kaufen.
In der Regel dürfte im Betriebshandbuch (weiss es nur von der Eurostar) stehen, dass während des Fluges jederzeit mit einem Motorausfall zu rechnen ist. Daher würde ich der TBO auch keine Bedeutung hierbei zusprechen.
Evtl. steht im Kleingedruckten der Versicherung ja was.
Gruß,
Gorden
P.S.: Drüben bei p24 gibts einen Thread mit der gleichen Frage, finde jetzt den Thread aber nicht. Das Ergebnis ging aber auch in die Richtung "belanglos".
ich hab leider nicht verbindliches dazu aber ich würde sagen das die TBO beim UL nur ein Richtwert ist. Da die Motoren nicht zertifiziert sind kann man sich nichts dafür kaufen.
In der Regel dürfte im Betriebshandbuch (weiss es nur von der Eurostar) stehen, dass während des Fluges jederzeit mit einem Motorausfall zu rechnen ist. Daher würde ich der TBO auch keine Bedeutung hierbei zusprechen.
Evtl. steht im Kleingedruckten der Versicherung ja was.
Gruß,
Gorden
P.S.: Drüben bei p24 gibts einen Thread mit der gleichen Frage, finde jetzt den Thread aber nicht. Das Ergebnis ging aber auch in die Richtung "belanglos".
Freiheit statt Angst!
Im "Flieger Magazin" wurde das einmal genauer erklärt (habe die Hefterl aber im Büro, kann jetzt nicht sagen in welcher Ausgabe das war).
Dort kam der Jurist zum Schluss, dass die Versicherungen komplett abspringen können...ist also nicht so empfehlenswert.
LG
Markus, die Fluuuugsau
Dort kam der Jurist zum Schluss, dass die Versicherungen komplett abspringen können...ist also nicht so empfehlenswert.
LG
Markus, die Fluuuugsau
verbraucht viel Sprit, fliegt langsam, hing mehrere Jahren mit einem Schaden im Hangar herum....trotzdem will ich sie neu aufbauen und freue mich schon auf den ersten Flug *schwärm*
Soviel ich weiß gibt es von Rotax im UL-Bereich überhaupt keine TBO, sondern Wartungsanweisungen.
Außerdem gibt es doch nicht nur Rotax. Wie will sich denn die Versicherung bei einem BMW, Citroen oder Nissan aufstellen? Ich kann mir nicht vorstellen daß diese Hersteller überhaupt zu irgendwelchen Aussagen über die TBO bereit sind.
Ich glaube nicht daß man mit einem ordentlich gewarteten Motor (bei dem die Wartung natürlich auch vernünftig dokumentiert wurde) Ärger mit dem Versicherer bekommt.
Grüße
Andreas
Außerdem gibt es doch nicht nur Rotax. Wie will sich denn die Versicherung bei einem BMW, Citroen oder Nissan aufstellen? Ich kann mir nicht vorstellen daß diese Hersteller überhaupt zu irgendwelchen Aussagen über die TBO bereit sind.
Ich glaube nicht daß man mit einem ordentlich gewarteten Motor (bei dem die Wartung natürlich auch vernünftig dokumentiert wurde) Ärger mit dem Versicherer bekommt.
Grüße
Andreas
[VERBORGEN]
<table width="90%" cellspacing="1" cellpadding="3" border="0" align="center"><tr> <td><span class="genmed">Zitat:</span></td></tr><tr><td class="quote">
Flugsau schrieb am 05.04.2008 15:57 Uhr:
Im "Flieger Magazin" wurde das einmal genauer erklärt (habe die Hefterl aber im Büro, kann jetzt nicht sagen in welcher Ausgabe das war).
Dort kam der Jurist zum Schluss, dass die Versicherungen komplett abspringen können...ist also nicht so empfehlenswert. [...]
</tr></td></table>
Hm, das war in einem Heft aus 2004 oder 2005. Zufällig hatte ich das neulich noch in der Hand. Wenn ich mich recht erinnere, dann ging es dabei aber um Flugzeuge (E-Klasse), nicht um Luftsportgeräte (UL). Deswegen habe ich den Artikel auch nur überflogen...
Soll ich nochmal nachsehen?
Gruß
ColaBear
Flugsau schrieb am 05.04.2008 15:57 Uhr:
Im "Flieger Magazin" wurde das einmal genauer erklärt (habe die Hefterl aber im Büro, kann jetzt nicht sagen in welcher Ausgabe das war).
Dort kam der Jurist zum Schluss, dass die Versicherungen komplett abspringen können...ist also nicht so empfehlenswert. [...]
</tr></td></table>
Hm, das war in einem Heft aus 2004 oder 2005. Zufällig hatte ich das neulich noch in der Hand. Wenn ich mich recht erinnere, dann ging es dabei aber um Flugzeuge (E-Klasse), nicht um Luftsportgeräte (UL). Deswegen habe ich den Artikel auch nur überflogen...
Soll ich nochmal nachsehen?
Gruß
ColaBear
- aeroklaus
- Site Admin
- Beiträge: 1827
- Registriert: So 23. Jan 2005, 20:38
- Wohnort: Freiburg
- Kontaktdaten:
na ja, Versicherungen wollen eigentlich nie zahlen.
Aber auch in der E-Klasse kann man die TBO überziehen, wenn der Flieger nur privat genutzt wird.
Kann man immer wieder in ebay-Anzeigen lesen, z.B. hier:
http://cgi.ebay.de/Cessna-172-HAWK-XP-F ... dZViewItem
Ebay bildet!
btw.:
das ist auch mal wieder interessant, vom Preis des Anteils fast schon low and slow:
http://cgi.ebay.de/Jet-Provost-ehem-Mil ... dZViewItem
Grüsse Klaus
Aber auch in der E-Klasse kann man die TBO überziehen, wenn der Flieger nur privat genutzt wird.
Kann man immer wieder in ebay-Anzeigen lesen, z.B. hier:
http://cgi.ebay.de/Cessna-172-HAWK-XP-F ... dZViewItem
Ebay bildet!
btw.:
das ist auch mal wieder interessant, vom Preis des Anteils fast schon low and slow:
http://cgi.ebay.de/Jet-Provost-ehem-Mil ... dZViewItem
Grüsse Klaus
Stimmt, war aus 2004 oder 2005 und es ging um überzogene E-Klasse-Motoren, die man (sofern privat genutz) überziehen darf, sofern ein Prüfer sein ok dazu gibt.
Trotzdem steigen die Versicherungen anscheinend aus....
LG
Markus, die Flugsau
Trotzdem steigen die Versicherungen anscheinend aus....
LG
Markus, die Flugsau
verbraucht viel Sprit, fliegt langsam, hing mehrere Jahren mit einem Schaden im Hangar herum....trotzdem will ich sie neu aufbauen und freue mich schon auf den ersten Flug *schwärm*
<table width="90%" cellspacing="1" cellpadding="3" border="0" align="center"><tr> <td><span class="genmed">Zitat:</span></td></tr><tr><td class="quote">
aeroklaus schrieb am 05.04.2008 19:51 Uhr:
[...] fast schon low and slow:
http://cgi.ebay.de/Jet-Provost-ehem-Mil ... twaffe_...
</tr></td></table>
Kommt ja immer auf das Bezugssystem an. Vom Standpunkt eines auf einem Meteoriten mitreisenden Beobachters ist die Kiste sowas von slow...
So, hab mal nachgesehen. Im FM 06/2004 war ein Artikel zum Thema der TBO-Überschreitung und dann im FM 12/2004 nochmal ein Kommentar vom RA. Meine Lesart des Ganzen: Es gilt Selbstverantwortung. Die TBO darf überzogen werden, ABER: Wenn etwas passiert, muss der Halter/Pilot nachweisen, dass nicht fahrlässig gehandelt wurde. Im beschriebenen Fall war dem Halter bekannt, dass der Ölverbrauch zu hoch und die Kompression zu niedrig war - bei überschrittener TBO. Das hätte alle Alarmglocken läuten lassen müssen. Grob fahrlässig, wenn dennoch geflogen wird. Die Versicherung muss nicht zahlen. Eventuell ergäben sich sogar strafrechtliche Konsequenzen.
Andersherum ausgedrückt: Versagt ein bestens gepflegter Motor ohne Abnutzungs- oder Ausfallerscheinungen, dann kann die Versicherung nicht allein deswegen die Zahlung verweigern, weil die TBO überschritten war. Inhaltlich dürfte das auch auf UL zutreffen.
Der Tipp vom RA: Mit der Versicherung sprechen, bevor man die TBO überzieht.
Gruß
ColaBear
aeroklaus schrieb am 05.04.2008 19:51 Uhr:
[...] fast schon low and slow:
http://cgi.ebay.de/Jet-Provost-ehem-Mil ... twaffe_...
</tr></td></table>
Kommt ja immer auf das Bezugssystem an. Vom Standpunkt eines auf einem Meteoriten mitreisenden Beobachters ist die Kiste sowas von slow...
So, hab mal nachgesehen. Im FM 06/2004 war ein Artikel zum Thema der TBO-Überschreitung und dann im FM 12/2004 nochmal ein Kommentar vom RA. Meine Lesart des Ganzen: Es gilt Selbstverantwortung. Die TBO darf überzogen werden, ABER: Wenn etwas passiert, muss der Halter/Pilot nachweisen, dass nicht fahrlässig gehandelt wurde. Im beschriebenen Fall war dem Halter bekannt, dass der Ölverbrauch zu hoch und die Kompression zu niedrig war - bei überschrittener TBO. Das hätte alle Alarmglocken läuten lassen müssen. Grob fahrlässig, wenn dennoch geflogen wird. Die Versicherung muss nicht zahlen. Eventuell ergäben sich sogar strafrechtliche Konsequenzen.
Andersherum ausgedrückt: Versagt ein bestens gepflegter Motor ohne Abnutzungs- oder Ausfallerscheinungen, dann kann die Versicherung nicht allein deswegen die Zahlung verweigern, weil die TBO überschritten war. Inhaltlich dürfte das auch auf UL zutreffen.
Der Tipp vom RA: Mit der Versicherung sprechen, bevor man die TBO überzieht.
Gruß
ColaBear
- Uwe Seimetz
- Beiträge: 552
- Registriert: So 31. Jul 2005, 11:40
- Wohnort: 53332 Bornheim
Oder wie im E-Klassbereich "on Condition" bei der Jahresnachprüfung mit dem Prüfer die Flugtauglichkeit feststellen. Macht halt ein bischen Aufwand und kostet etwas Prüferstunden, man hat ein offizielles Gutachten welchen den momentanen Zustand des Motors bescheinigt. (wenn es auch gewissenhaft durchgeführt wird).
A B E R, eine Garantie gegen Ausfallen oder Motorschaden ist das auch nicht.
Uwe
A B E R, eine Garantie gegen Ausfallen oder Motorschaden ist das auch nicht.
Uwe
In der französichen Übersetzung des Handbuches vom Sunny steht dazu: "Bei Motorausfall landen!"
Habe mich bisher immer daran gehalten und alles ging gut...
Und da bei uns keiner ein Flugbuch führt entscheidet eher der Halter wann die TBO abläuft...
Gruss Stephan
Habe mich bisher immer daran gehalten und alles ging gut...
Und da bei uns keiner ein Flugbuch führt entscheidet eher der Halter wann die TBO abläuft...
Gruss Stephan
Lässt sich niemals durch den Amtsschimmel vom Himmel holen...
-
- Beiträge: 213
- Registriert: Mo 18. Feb 2008, 19:11
- Wohnort: Neustadt a.d. Aisch
- Kontaktdaten:
Hallo Stephan,
nach Deinem Hinweis hab ich gleich mal das Betriebshandbuch meiner C22 durchgelesen, da steht nix drin das ich landen muß!
Hab nur gefunden das bei stehendem Motor mit 70km/h anzufliegen ist, das find ich Klasse denn das heißt doch, ich muß nicht landen wenn der Motor steht nur genauso schnell fliegen.
Gruß Reiner
nach Deinem Hinweis hab ich gleich mal das Betriebshandbuch meiner C22 durchgelesen, da steht nix drin das ich landen muß!
Hab nur gefunden das bei stehendem Motor mit 70km/h anzufliegen ist, das find ich Klasse denn das heißt doch, ich muß nicht landen wenn der Motor steht nur genauso schnell fliegen.
Gruß Reiner
Tja dass ist eben C22. Deutschlands bester Segler aller Zeiten. Wer hat dem Ding nur einen Motor drangeschraubt???
Ich geb aber zu dass Alex Dewald auch gelacht hat über diesen etwas freizügigen Einlass in sein heiliges Handbuch.
Gruss Stephan
Ich geb aber zu dass Alex Dewald auch gelacht hat über diesen etwas freizügigen Einlass in sein heiliges Handbuch.
Gruss Stephan
Lässt sich niemals durch den Amtsschimmel vom Himmel holen...
Können die Labertaschen sich zurückhalten
Bei meinen Rotax 582 steht im Betriebshandbuch Laufzeit 300Stunden
oder 5Jahre.
Ich wollte wissen wie es mit den Versicherungsschutz aussieht bei abgelaufenden Motor aber es geht schon wieder in eine Laberrichtung was mit der Frage nichts Gemeinsames hat,wie so oft.
oder 5Jahre.
Ich wollte wissen wie es mit den Versicherungsschutz aussieht bei abgelaufenden Motor aber es geht schon wieder in eine Laberrichtung was mit der Frage nichts Gemeinsames hat,wie so oft.
-
- Beiträge: 120
- Registriert: Di 25. Sep 2007, 07:06
- Wohnort: Vukovar, Kroatien
- aeroklaus
- Site Admin
- Beiträge: 1827
- Registriert: So 23. Jan 2005, 20:38
- Wohnort: Freiburg
- Kontaktdaten:
<table width="90%" cellspacing="1" cellpadding="3" border="0" align="center"><tr> <td><span class="genmed">Zitat:</span></td></tr><tr><td class="quote">
Georg schrieb am 07.04.2008 08:33 Uhr:
aber es geht schon wieder in eine Laberrichtung was mit der Frage nichts Gemeinsames hat,wie so oft.
</tr></td></table>
gräme Dich nicht, lieber Georg, aber das gehört hier einfach dazu. Ein bischen Spass muss sein, frei nach Robert Schwarz
Ich nehme mal an, wenn es nach einem Motorausfall zu einem Schaden kommt, wird die Versicherung das Haar in der Suppe suchen.
Das wird sie aber auch bei einem zertifizierten Motor innerhalb der TBO machen, denn einfach so zahlen wird sicher keine Versicherung (wenn es um viel Geld geht).
Was bleibt, ist einfach immer wieder der mehr oder weniger schlacksig verpackte Hinweis (bei Motorausfall landen...), dass Du selbst für das verantwortlich bist, was Du tust. Entweder Du fliegst nach Ablauf der Rotax-Empfehlung weiter und landest bei Motorausfall , oder Du lässt es eben bleiben.
Die Entscheidung kann Dir niemand abnehmen!
Grüsse Klaus
...dem schon während der Ausbildung vermittelt wurde, dass man als Pilot immer mit einem Bein im Gefängnis steckt.
Georg schrieb am 07.04.2008 08:33 Uhr:
aber es geht schon wieder in eine Laberrichtung was mit der Frage nichts Gemeinsames hat,wie so oft.
</tr></td></table>
gräme Dich nicht, lieber Georg, aber das gehört hier einfach dazu. Ein bischen Spass muss sein, frei nach Robert Schwarz
Ich nehme mal an, wenn es nach einem Motorausfall zu einem Schaden kommt, wird die Versicherung das Haar in der Suppe suchen.
Das wird sie aber auch bei einem zertifizierten Motor innerhalb der TBO machen, denn einfach so zahlen wird sicher keine Versicherung (wenn es um viel Geld geht).
Was bleibt, ist einfach immer wieder der mehr oder weniger schlacksig verpackte Hinweis (bei Motorausfall landen...), dass Du selbst für das verantwortlich bist, was Du tust. Entweder Du fliegst nach Ablauf der Rotax-Empfehlung weiter und landest bei Motorausfall , oder Du lässt es eben bleiben.
Die Entscheidung kann Dir niemand abnehmen!
Grüsse Klaus
...dem schon während der Ausbildung vermittelt wurde, dass man als Pilot immer mit einem Bein im Gefängnis steckt.