Handfunke im Dreiachser
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Handfunke im Dreiachser
Hallo allerseits,
Im Dreiachser müssen ja leider zugelassene Einbaufunkgeräte verwendet werden, wenn ich das richtig verstanden habe. Es gibt da wohl eine Ausnahmeliste (wo findet man die?) oder die Möglichkeit, bei Flugzeugen, die nur im Platzbetrieb genutzt werden, doch die gute alte Handquetsche zu verwenden. Stimmt das soweit?
Mein ATR hat den Dienst quittiert und die Neuanschaffung eines 8,33 kHz-Funkgerätes macht sich finanziell durchaus bemerkbar. Ich würde daher gern meine 8,33 kHz-Handfunke verwenden, da der Flieger (Stratos) eh nur zum Thermikfliegen in Platznähe verwendet wird. Lässt sich ein Prüfer davon überzeugen? Oder führt kein Weg an einer teuren Einbaufunke vorbei?
Im Dreiachser müssen ja leider zugelassene Einbaufunkgeräte verwendet werden, wenn ich das richtig verstanden habe. Es gibt da wohl eine Ausnahmeliste (wo findet man die?) oder die Möglichkeit, bei Flugzeugen, die nur im Platzbetrieb genutzt werden, doch die gute alte Handquetsche zu verwenden. Stimmt das soweit?
Mein ATR hat den Dienst quittiert und die Neuanschaffung eines 8,33 kHz-Funkgerätes macht sich finanziell durchaus bemerkbar. Ich würde daher gern meine 8,33 kHz-Handfunke verwenden, da der Flieger (Stratos) eh nur zum Thermikfliegen in Platznähe verwendet wird. Lässt sich ein Prüfer davon überzeugen? Oder führt kein Weg an einer teuren Einbaufunke vorbei?
- aeroklaus
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Moin,
hier:
http://www.dulv.de/app/so.asp?o=/_obj/3 ... nahmen.pdf
Dein Stratos ist mit dabei...
LG Klaus
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LG Klaus
Jain,fruitbat hat geschrieben:Tausend Dank, das ist doch mal eine gute Nachricht!!!
ich hatte im Juni letzten Jahres mit der Bundesnetzagentur auch wegen mobiler 8,33er Handquetschen telefoniert.
Seinerzeit gab es keine zugelassenen Handheldfunkgeräte.
Es gibt Icom u.s.w aber eben nicht zugelassen.
Bevor du so etwas kaufst kläre es doch noch einmal ab.
In dem vom Klaus verlinkten Text geht es nur um die 25er Rasterung!
Gruß UWE
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Ist sicherlich eine Grauzone, aber...
...die Flugzeuge, die auf der Liste stehen brauchen kein prüfpflichtiges Funkgerät. Es gibt also auch bei der Jahresnachrüfung keine Avionik-Prüfuing dazu. Das Funkgerät wird auch nicht als im Luftfahrtgerät eingebaut angemeldet. Es wird also nie jemand dazu eine Frage stellen.
Früher oder später werden die 8,33-ICOMS sicher auch zugelassen. Ich würde bis dahin einfach damit fliegen und fertig. Wahrscheinlich steckt der Zulassungsvorgang nur in den Papiermühlen der Zulassungsbehörde fest...
...die Flugzeuge, die auf der Liste stehen brauchen kein prüfpflichtiges Funkgerät. Es gibt also auch bei der Jahresnachrüfung keine Avionik-Prüfuing dazu. Das Funkgerät wird auch nicht als im Luftfahrtgerät eingebaut angemeldet. Es wird also nie jemand dazu eine Frage stellen.
Früher oder später werden die 8,33-ICOMS sicher auch zugelassen. Ich würde bis dahin einfach damit fliegen und fertig. Wahrscheinlich steckt der Zulassungsvorgang nur in den Papiermühlen der Zulassungsbehörde fest...
Hallo Timpilot,
Dein Wort in Gottes Ohr bezüglich späterer Icom Zulassung!
Ich hatte 1989 ein ICOM für meine C22, welches auch angemeldet war. Später wurden dann diese Geräte nicht mehr zugelassen. Mich würde der Grund interessieren, weshalb diese Geräte dann später nur noch als Bodenfunkstelle benutzt werden durften, obwohl sie ihre Eignung doch auch in der Luft bewiesen haben.
Dein Wort in Gottes Ohr bezüglich späterer Icom Zulassung!
Ich hatte 1989 ein ICOM für meine C22, welches auch angemeldet war. Später wurden dann diese Geräte nicht mehr zugelassen. Mich würde der Grund interessieren, weshalb diese Geräte dann später nur noch als Bodenfunkstelle benutzt werden durften, obwohl sie ihre Eignung doch auch in der Luft bewiesen haben.
Das muss jeder für sich selber entscheiden.Timpilot hat geschrieben:Ist sicherlich eine Grauzone, aber...
...die Flugzeuge, die auf der Liste stehen brauchen kein prüfpflichtiges Funkgerät. Es gibt also auch bei der Jahresnachrüfung keine Avionik-Prüfuing dazu. Das Funkgerät wird auch nicht als im Luftfahrtgerät eingebaut angemeldet. Es wird also nie jemand dazu eine Frage stellen.
Früher oder später werden die 8,33-ICOMS sicher auch zugelassen. Ich würde bis dahin einfach damit fliegen und fertig. Wahrscheinlich steckt der Zulassungsvorgang nur in den Papiermühlen der Zulassungsbehörde fest...
Ich habe die Dinger beruflich benötigt und wir haben uns gegen diese Icoms entschieden da der nette Herr von der Bundesnetzagentur davor gewarnt hat diese zu benutzen.
Privat sehe ich das wie Du.
Gruß UWE
PS: Lt. Aussage BNA hat Icom kein Interesse für die paar Funkgeräte hier in Deutschland eine Zulassung zu betreiben. Wir werden es ja sehen........
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Ich habe eine Urkunde von der Bundesnetzargentur auf der es ausdrücklichBauscher hat geschrieben:Hallo Timpilot,
Dein Wort in Gottes Ohr bezüglich späterer Icom Zulassung!
Ich hatte 1989 ein ICOM für meine C22, welches auch angemeldet war. Später wurden dann diese Geräte nicht mehr zugelassen. Mich würde der Grund interessieren, weshalb diese Geräte dann später nur noch als Bodenfunkstelle benutzt werden durften, obwohl sie ihre Eignung doch auch in der Luft bewiesen haben.
LUFTFUNKSTELLE
heißt. Mit meinem Kennzeichen und Termin bis 2017.
Die Funke ist ein ICOM IC-A 20 mit Zulassungsnummer.
Gruß Reinhard
Hallo Quax2000,
was wirst Du machen wenn die Zulassungsurkunde 2017 abläuft? Neue Urkunde wirst Du nicht mehr bekommen. Was nützen uns Ausnahmelisten wenn überhaupt kein genehmigtes Handfunkgerät auf dem Markt ist. Illegal funken ist nicht der richtige Weg, da es sich ganz einfach checken lässt und wenn sie es drauf anlegen, klingelt die Bußgeldkasse!
Ich habe mir gestern aufgrund der Ausführungen von Timpilot die Mühe gemacht und ICOM in Bad Soden angeschrieben. Die Antwort kam promt:
"Uns liegen aktuell keine Informationen über Bestrebungen zur Erlangung einer Lizensierung unserer Flugfunkhandfunkgeräte beim BAF vor. Somit wird sich der Status der Modelle IC-A6E und IC-A24E auch nicht ändern."
Endlich wurde die 120KG Klasse auf die Beine gestellt und dann kannst Du nur illegal funken!
Kann nur noch den Kopf schütteln!
was wirst Du machen wenn die Zulassungsurkunde 2017 abläuft? Neue Urkunde wirst Du nicht mehr bekommen. Was nützen uns Ausnahmelisten wenn überhaupt kein genehmigtes Handfunkgerät auf dem Markt ist. Illegal funken ist nicht der richtige Weg, da es sich ganz einfach checken lässt und wenn sie es drauf anlegen, klingelt die Bußgeldkasse!
Ich habe mir gestern aufgrund der Ausführungen von Timpilot die Mühe gemacht und ICOM in Bad Soden angeschrieben. Die Antwort kam promt:
"Uns liegen aktuell keine Informationen über Bestrebungen zur Erlangung einer Lizensierung unserer Flugfunkhandfunkgeräte beim BAF vor. Somit wird sich der Status der Modelle IC-A6E und IC-A24E auch nicht ändern."
Endlich wurde die 120KG Klasse auf die Beine gestellt und dann kannst Du nur illegal funken!
Kann nur noch den Kopf schütteln!
- powerandpitch
- Beiträge: 1173
- Registriert: Do 3. Mai 2012, 16:32
- Wohnort: EDWF
Hallo powerandpitch,
ein festeingebautes Gerät ist natürlich machbar. Bei den offenen Fliegern ist vielleicht dann das Gerät schneller wieder ausgebaut als Dir lieb ist. Das ist ja die ganze Misere. Oder Du darfst Deinen Flieger nie unbeaufsichtigt lassen. Wetterschutz ist das nächste Problem. Und eine Vorrichtung zu schaffen, daß diese Geräte einfach in ein Schubfach gesteckt werden, ist ja auch nicht gerade das gelbe vom Ei.
Hallo Cobra Uwe,
der nette Herr von der Bundesnetzagentur hat von der Benutzung der ICOM Geräte gewarnt. Hat er Dir auch eine Begründung geliefert? Diese Begründung wäre recht interessant und dann kann jeder seine eigenen Rückschlüsse ziehen!
ein festeingebautes Gerät ist natürlich machbar. Bei den offenen Fliegern ist vielleicht dann das Gerät schneller wieder ausgebaut als Dir lieb ist. Das ist ja die ganze Misere. Oder Du darfst Deinen Flieger nie unbeaufsichtigt lassen. Wetterschutz ist das nächste Problem. Und eine Vorrichtung zu schaffen, daß diese Geräte einfach in ein Schubfach gesteckt werden, ist ja auch nicht gerade das gelbe vom Ei.
Hallo Cobra Uwe,
der nette Herr von der Bundesnetzagentur hat von der Benutzung der ICOM Geräte gewarnt. Hat er Dir auch eine Begründung geliefert? Diese Begründung wäre recht interessant und dann kann jeder seine eigenen Rückschlüsse ziehen!
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- Registriert: Mo 29. Jan 2007, 10:26
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Ich wäre jetzt auch eher davon ausgegangen, dass die Funkgeräte eine EASA-Zulassung erhalten. BAF kenne ich nicht.
Heißt das, die neuen ICOM-Geräte darf man in D überhauptnicht betreiben? Auch nicht unabhänguig von Flugzeugen?
Was ist eigentlich mit ausländischen Flugzeugen, die nach Deutschland einfliegen? Haben die alle ein BAF-zugelassenes Funkgerät? Ich denke nicht.
komische Welt
Heißt das, die neuen ICOM-Geräte darf man in D überhauptnicht betreiben? Auch nicht unabhänguig von Flugzeugen?
Was ist eigentlich mit ausländischen Flugzeugen, die nach Deutschland einfliegen? Haben die alle ein BAF-zugelassenes Funkgerät? Ich denke nicht.
komische Welt
...dann ziehe ich mein KRT 2 aus der Schublade und melde es an. Vielleicht auch schon eher? Das wiegt übrigens ziemlich genau 17 Gramm weniger als meine Handfunke (ohne Akku)!Bauscher hat geschrieben:Hallo Quax2000,
was wirst Du machen wenn die Zulassungsurkunde 2017 abläuft?
Gewicht kann also nicht das Argument sein. OK, über einen ordentlichen Einbau muss ich mir noch Gedanken machen. Diebstahl geht doch auch aus einem verschlossenen Cockpit heraus. UL´s sind doch keine Panzerschränke.
Was die Kosten angeht: Das Handfunkgerät ist nun 25 Jahre alt. Wie viele GPS, Handys, Fotoapparate oder Filmkameras sind in dieser Zeit aus unterschiedlichen Gründen ausgemustert worden?
Das Thema "JNP" im Zusammenhang mit Funkgeräten wurde ja schon ausreichend erklärt. Nicht erforderlich, nicht eingebaut, keine Avionik-Prüfung - fertig!
Gruß Reinhard