Der Europa-Weg: Vereinfachte legale Zulassung für "LL&q
Moderator: Moderatorenteam
Mofaforum???
Für weitere interessante Treads zum Thema Mofa gibts von unseren Österrechischen Kollegen das Mofaforum siehe: http://www.mofaforum.at/
Hier werden die Dinge gerade etwas zu sehr breit getreten.
Bei all dem geschreibe stellt sich mir stellt immer noch die Frage, ob ich jetzt in in GBR zugelassenes 120 Kg Fluggerät und den englischen Papieren und der Zurüstung eines RGs ohne weitere Prüfungen (evtl Lärmprüfung) in D zulassen kann. Da gibte es sehr nette zugelassene Fliegerlein in der SSDR Klasse.
Hier werden die Dinge gerade etwas zu sehr breit getreten.
Bei all dem geschreibe stellt sich mir stellt immer noch die Frage, ob ich jetzt in in GBR zugelassenes 120 Kg Fluggerät und den englischen Papieren und der Zurüstung eines RGs ohne weitere Prüfungen (evtl Lärmprüfung) in D zulassen kann. Da gibte es sehr nette zugelassene Fliegerlein in der SSDR Klasse.
- powerandpitch
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Re: Mofaforum???
stöpsl hat geschrieben:....
Bei all dem geschreibe stellt sich mir stellt immer noch die Frage, ob ich jetzt in in GBR zugelassenes 120 Kg Fluggerät und den englischen Papieren und der Zurüstung eines RGs ohne weitere Prüfungen (evtl Lärmprüfung) in D zulassen kann. Da gibte es sehr nette zugelassene Fliegerlein in der SSDR Klasse.
Ganz klar nein!
Da die 120kg Geräte zulassungsfrei sind, kannst Du ein englisches 120kg Gerät hier nicht zulassen.
Das gilt aber auch für ein mustergeprüftes deutsches 120kg Gerät.
Da die Regeln für den freien innereuropäischen Warenaustausch aber nicht nur für Mofas gelten, halte ich das nicht für so weit am Thema vorbei.
In sofern ist die Formulierung
„Muster- oder Gerätezulassungen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind unmittelbar gültig und ersetzen die Prüfungen nach den Absätzen 1 und 2.“
doch eindeutig.
Traut sich nur bisher kaum einer dran, warum auch immer, China Roller oder Quads fahren doch auch alle......
Die Frage zur Rettung halte ich in diesem Zusammenhang für interessant.
Gruß
Thomas
Alles verrückt!
Eigentlich ist das alles völlig verrückt:
Auf der einen Seite gibt es im Bereich Flugzeuge (auch UL und deren Derivate) überall klare Regelungen, nach denen man sich als Pilot, Halter und Hersteller zu richten hat.
Solch einen glasklaren Rahmen gibt es auch für die Part103-Fliegerchen in den USA und ich hätte mir sehr gewünscht, man hätte sich dem in irgendeiner Weise angenähert.
Stattdessen ein "geheim" ausverhandelter Sonderweg, den man über die LTF-2003 auch ohne das ganze Getue problemlos hätte beschreiten können, denn es ist ja nicht so, als seien spezifisch besonders leichte Flugzeuge ein Sonderfall.
Es ging um so einfache und leichte Flugzeuge, dass Regulierungen für diese wie in den USA und anderswo weitgehend entfallen sollten und konnten - nicht wahr!?
Und jetzt eröffnet derjenige, der den seltsam sinnlosen Sonderweg für die 120 kg Klasse ausgehandelt hat oder sich hat vorsetzen lassen und der Hersteller angehalten hat, dieses Verfahren durchzuziehen, wenn sie auf den Markt wollten, dass es auch viel einfacher ginge. CoC oder so.
Mit solch einem Verhalten macht man sich zumindest angreifbar, Mike. Daher:
Klare Worte jetzt, Mike, an denen man Dich oder einen Verantwortlichen festhalten kann. Oder Rücknahme Deiner Erleichterungsäusserungen und danach keine Worte mehr, das wäre sehr sinnvoll.
Ach ja: Die hier geäusserte Ansicht, man schreibe einfach, man habe ein Flugzeug gebaut und geprüft, besorge sich ein Kennzeichen oder auch nicht und gehe dann fliegen, teile ich schlicht nicht in einem Land, bei dem das Nutzen einer Fahrbahn mit zulässiger Fahrzeugbreite mit einem Auto unter 2 m Breite (laut Schein!) einen Verstoss darstellt, weil eigenes Messen über die Breite inkl. der Aussenspiegel eine Überbreite ergeben hätte.
Gruss
Dieter
Auf der einen Seite gibt es im Bereich Flugzeuge (auch UL und deren Derivate) überall klare Regelungen, nach denen man sich als Pilot, Halter und Hersteller zu richten hat.
Solch einen glasklaren Rahmen gibt es auch für die Part103-Fliegerchen in den USA und ich hätte mir sehr gewünscht, man hätte sich dem in irgendeiner Weise angenähert.
Stattdessen ein "geheim" ausverhandelter Sonderweg, den man über die LTF-2003 auch ohne das ganze Getue problemlos hätte beschreiten können, denn es ist ja nicht so, als seien spezifisch besonders leichte Flugzeuge ein Sonderfall.
Es ging um so einfache und leichte Flugzeuge, dass Regulierungen für diese wie in den USA und anderswo weitgehend entfallen sollten und konnten - nicht wahr!?
Und jetzt eröffnet derjenige, der den seltsam sinnlosen Sonderweg für die 120 kg Klasse ausgehandelt hat oder sich hat vorsetzen lassen und der Hersteller angehalten hat, dieses Verfahren durchzuziehen, wenn sie auf den Markt wollten, dass es auch viel einfacher ginge. CoC oder so.
Mit solch einem Verhalten macht man sich zumindest angreifbar, Mike. Daher:
Klare Worte jetzt, Mike, an denen man Dich oder einen Verantwortlichen festhalten kann. Oder Rücknahme Deiner Erleichterungsäusserungen und danach keine Worte mehr, das wäre sehr sinnvoll.
Ach ja: Die hier geäusserte Ansicht, man schreibe einfach, man habe ein Flugzeug gebaut und geprüft, besorge sich ein Kennzeichen oder auch nicht und gehe dann fliegen, teile ich schlicht nicht in einem Land, bei dem das Nutzen einer Fahrbahn mit zulässiger Fahrzeugbreite mit einem Auto unter 2 m Breite (laut Schein!) einen Verstoss darstellt, weil eigenes Messen über die Breite inkl. der Aussenspiegel eine Überbreite ergeben hätte.
Gruss
Dieter
Zulassung
Ich glaub wir reden hier immer an verschiedenen Dingen vorbei.... Bei all dem geschreibe stellt sich immer noch die Frage, ob jetzt ein in GBR
zugelassenes 120 Kg Fluggerät und den englischen Papieren und der Zurüstung
eines RGs ohne weitere Prüfungen (evtl Lärmprüfung) in D zulassen kann.
Da gibte es sehr nette zugelassene Fliegerlein in der SSDR Klasse.
Laut meiner Kenntnis brauchen die nicht zugelassen werden sondern nur geprüft.
Ich denke das ist ein wesentlicher Unterschied.
Die müssen nur geprüft sein und dann könntest Du damit ohne irgendeine Zulassung,
ohne Kennzeichen und ohne Versicherung (ok, Risiko!) damit fliegen.
- powerandpitch
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Re: Mofaforum???
Ganz klar nein!
Da die 120kg Geräte zulassungsfrei sind, kannst Du ein englisches 120kg Gerät hier nicht zulassen.
In sofern ist die Formulierung
„Muster- oder Gerätezulassungen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind unmittelbar gültig und ersetzen die Prüfungen nach den Absätzen 1 und 2.“
doch eindeutig.
Müsste demnach doch möglich sein ein in England fliegendes UL in D zu Fliegenb??
Da die 120kg Geräte zulassungsfrei sind, kannst Du ein englisches 120kg Gerät hier nicht zulassen.
In sofern ist die Formulierung
„Muster- oder Gerätezulassungen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind unmittelbar gültig und ersetzen die Prüfungen nach den Absätzen 1 und 2.“
doch eindeutig.
Müsste demnach doch möglich sein ein in England fliegendes UL in D zu Fliegenb??
Re: Mofaforum???
Irgendwie widerspricht sich das doch gerade selbst.stöpsl hat geschrieben:Ganz klar nein!
Da die 120kg Geräte zulassungsfrei sind, kannst Du ein englisches 120kg Gerät hier nicht zulassen.
In sofern ist die Formulierung
„Muster- oder Gerätezulassungen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind unmittelbar gültig und ersetzen die Prüfungen nach den Absätzen 1 und 2.“
doch eindeutig.
Müsste demnach doch möglich sein ein in England fliegendes UL in D zu Fliegenb??
1. deutsches 120-kg-UL = Zulassungsfrei
(check)
2. Da die 120kg Geräte zulassungsfrei sind, kannst Du ein englisches
120kg Gerät hier nicht zulassen - es soll ja zulassungsfrei sein.
(check)
3. „Muster- oder Gerätezulassungen eines Mitgliedstaates der
Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum sind unmittelbar gültig und ersetzen die
Prüfungen nach den Absätzen 1 und 2.“
(NO CHECK)
Weil: "Muster- oder Gerätezulassungen eines Mitgliedstaates der
Europäischen Union oder blabla..." sollen hier plötzlich die Prüfung der
DAKKS-zertifizierten Prüfstelle ersetzen ?
Ich bin immer davon ausgegangen, das "Muster- oder Gerätezulassungen
eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates
des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum" den deutschen
Muster- oder Gerätezulassungen entsprechen sollen - die es für die
120-kg-Geräte ja bekanntlich garnicht gibt!
Ein zulassungspflichtiges UL aus einem anderen EU-Land, in dem es
bereits Mustergeprüft und Zugelassen ist muss ja schließlich auch noch
alle Punkte, in denen es Abweichungen vom Herkunftsland zur deutschen
LTF-UL gibt seine Konformität mit der LTF-UL nachweisen
Oder gilt seit neuestem die Regelung: LTF-UL = LTF-L = beliebige
ausländische Regelungen = eh alles scheißegal ?
Ich gebe zu, ich hätte jetzt gerne mal eine eindeutige Veröffentlichung
des von mir so hoch geschätzten Gesetzgebers oder wenigstens vom
ebenso hoch geschätzen LBA.
Vollkommenheit entsteht offensichtlich nicht dann, wenn man nichts mehr hinzuzufügen hat,
sondern wenn man nichts mehr wegnehmen kann.
(Antoine de Saint-Exupery)
sondern wenn man nichts mehr wegnehmen kann.
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Versicherungspflicht f. Modellflugzeuge???
Soweit mir bekannt war, trifft das erst bei Modellen ab einem bestimmten Mindestgewicht zu.powerandpitch hat geschrieben:Lt. Aussage des DMFV-Justitiars besteht eine Versicherungspflicht für alle Arten von Modellflugzeugen. Der Artikel ist im aktuellen Magazin zu lesen.
Aber da bin ich doch froh, dass ich einen Modellhubschrauber habe, der ist dann Versicherungsfrei. Die Revell Modelle meiner Kinder muss ich jetzt allerdings versichern.
-
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Re: Mofaforum???
Ja, so kommt es einem langsam vor...TDC hat geschrieben:...
Oder gilt seit neuestem die Regelung: LTF-UL = LTF-L = beliebige
ausländische Regelungen = eh alles scheißegal ?
...
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hallo,
eine Haftpflichtversicherung ist erforderlich! Im (EU) Ausland gibt´s, wie gesagt, die deutsche "120kg"(LTF-LL+ LuftVZO § 1/4) nicht. Da gilt die EU VO 216/2008-Anhang II- dort: Luftfahrzeuge, einsitzig, bis 300 kg!(Frage: Will man mit einem, nach deutschen Regeln, "120 KG-Gerät ins Ausland, ist das illegal??) Wesshalb z.B. der "CZ-SONG" in der CZ als "UL" (LTF-LL...nach deren Vorschriften...) zugelassen ist und nach Erfüllung bestimmter deutscher Kriterien dann auch in D(zulassungsfrei und...) betrieben werden darf(ohne Alles).
Deutsche u. ausl. Versicherer versichern nicht, wenn die Geräte das jeweilige nationale Kennzeichen haben und der Halter im jeweiligen Ausland ist, warum?. Also deutsches Kennzeichen in Frankreich, französchische Registrierungsnummer(in F haben "UL´s" lediglich eine RegNr unter der L-Fläche, die "F-xxxx" Nummer ist lediglich die "Radio-Kennung" und erscheint bei "UL´s nirgens) in D. Es gibt sowohl in D, als auch in F die Möglichkeit, eine persöhnliche Haftpflicht ab zu schließen. Bei GFF(Deutschland) geht´s aber auch für´s Gerät. Man muß die "Werknummer" des Gerätes angeben. Kostet ca. 100€ für ein "UL-120kg"(s verfahre ich).
Rudolf
eine Haftpflichtversicherung ist erforderlich! Im (EU) Ausland gibt´s, wie gesagt, die deutsche "120kg"(LTF-LL+ LuftVZO § 1/4) nicht. Da gilt die EU VO 216/2008-Anhang II- dort: Luftfahrzeuge, einsitzig, bis 300 kg!(Frage: Will man mit einem, nach deutschen Regeln, "120 KG-Gerät ins Ausland, ist das illegal??) Wesshalb z.B. der "CZ-SONG" in der CZ als "UL" (LTF-LL...nach deren Vorschriften...) zugelassen ist und nach Erfüllung bestimmter deutscher Kriterien dann auch in D(zulassungsfrei und...) betrieben werden darf(ohne Alles).
Deutsche u. ausl. Versicherer versichern nicht, wenn die Geräte das jeweilige nationale Kennzeichen haben und der Halter im jeweiligen Ausland ist, warum?. Also deutsches Kennzeichen in Frankreich, französchische Registrierungsnummer(in F haben "UL´s" lediglich eine RegNr unter der L-Fläche, die "F-xxxx" Nummer ist lediglich die "Radio-Kennung" und erscheint bei "UL´s nirgens) in D. Es gibt sowohl in D, als auch in F die Möglichkeit, eine persöhnliche Haftpflicht ab zu schließen. Bei GFF(Deutschland) geht´s aber auch für´s Gerät. Man muß die "Werknummer" des Gerätes angeben. Kostet ca. 100€ für ein "UL-120kg"(s verfahre ich).
Rudolf
Ich habe die Benachrichtigungsfunktion zu diesem Thema mal deaktiviert. Hier ist auf drei Seiten mittlerweile ein so heilloses durcheinander, das es schon wieder uninteressant wird. Vllt. schau ich später noch mal rein, so in 6 Monaten, dann les ich die letzten drei von vermutlich zig Seiten und bin dann so schlau wie jetzt.