Gedanken zu 120 kg
Moderator: Moderatorenteam
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für die Haftpflicht gibt es mehrere Möglichkeiten in D.
ich habe für meinen BANJOl. a) eine pers. Haftpfl. bei GFF, b) für meine F zugel. eine bei der Bavaria, kein Problem. ca. 180E
"EU-Zulassung" ist nicht ganz richtig!
LuftGerPV § 4, Abs 2 lesen, in Verbindung LuftVZO § 2, Abs 1, letzter Satz.
lasst Euch von den Verbänden nichts einreden. Musterprüfung vom Hersteller und nur das erste Stück vor Auslieferung an den Kunden.
mfG
Rudolf
ich habe für meinen BANJOl. a) eine pers. Haftpfl. bei GFF, b) für meine F zugel. eine bei der Bavaria, kein Problem. ca. 180E
"EU-Zulassung" ist nicht ganz richtig!
LuftGerPV § 4, Abs 2 lesen, in Verbindung LuftVZO § 2, Abs 1, letzter Satz.
lasst Euch von den Verbänden nichts einreden. Musterprüfung vom Hersteller und nur das erste Stück vor Auslieferung an den Kunden.
mfG
Rudolf
Moin Rudolf,Fiedler R. hat geschrieben:hallo,
leider nein. Die sind gerade neue Motoren am testen. Aber Probesitzen
Wir haben verabredet, nachdem div. Verbesserungen gemacht sind, im Feb.2011 treffen wir uns beim Hersteller, aber auch ohne "Probeflug" kommt das Gerät dann nach Bitburg. Vielleicht schon zur "AirEuropa" im Mai in Bitburg.
mfG
Rudolf
gibt's schon etwas Neues vom Starflyer? Auf der Homepage ist leider nichts passiert .
Gruß,
Gorden
Freiheit statt Angst!
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Hatte letztens Kontakt mit einer namhaften Versicherung, musste diese leider dringend auf einen Messfehler einer privatrechtlich arbeitenden Musterprüfstelle hinweisen, die einem Hersteller "nach eigenen Vorstellungen" gefährlichen Quatsch bescheinigte. Die Versicherung ging davon aus, daß die Musterprüfstelle zur "Prüfung" dieser Geräte nach §31c vom BMVBS bauftragt ist. Dabei bezog sich die Beauftragung aber gerade nicht auf die Prüfung, sondern nur auf die Lizensierung des Piloten.Fiedler R. hat geschrieben:...für die Haftpflicht gibt es mehrere Möglichkeiten in D. ich habe für meinen BANJOl. a) eine pers. Haftpfl. bei GFF, b) für meine F zugel. eine bei der Bavaria, kein Problem. ca. 180E...
Fazit, die Versicherung ist gewarnt und bei dieser Prüfstelle würde ich als Hersteller nichts mehr prüfen lassen. Zum Glück zwingt einen ja keiner zu dieser "Pfusch-Prüfstelle" zu gehen. Habe mich dafür entschieden nicht das Luftsportgerät zu versichern, sondern mich selbst als Pilot zu versichern, für Schäden die ich mit dem Luftsportgerät verursachen könnte. Habe dann auch gleichzeitig meine Privathaftpflicht erweitert, Kiten und Surfen war vorher leider auch nicht mit drin. Tja, da wiegt man sich in Sicherheit und dabei hätte ich fast mit der Kite-Leine bei einem Kind einen "Personenschaden" verursacht (Ohr ab). Das wäre richtig teuer geworden...
LG
Heck
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hallo,
um der dt. Bürogratie und Regelungswut aus dem Weg zu gehen:
ein Luftsportgerät(Z.B. <120kg) in Frankreich registrieren lassen!
Auch wenn z.B. der DULV etwas anderes behauptet, fragt den mal nach der ges. Grundlage, es ist legal. In D mit dt. SPL! Das hat nichts mit der fr. Lizenz zu tun("Gästeregelung").
mfG
Rudolf
um der dt. Bürogratie und Regelungswut aus dem Weg zu gehen:
ein Luftsportgerät(Z.B. <120kg) in Frankreich registrieren lassen!
Auch wenn z.B. der DULV etwas anderes behauptet, fragt den mal nach der ges. Grundlage, es ist legal. In D mit dt. SPL! Das hat nichts mit der fr. Lizenz zu tun("Gästeregelung").
mfG
Rudolf
Ohje, bei einer Registrierungsstelle die es nicht gibt?Fiedler R. hat geschrieben:hallo,
um der dt. Bürogratie und Regelungswut aus dem Weg zu gehen:
ein Luftsportgerät(Z.B. <120kg) in Frankreich registrieren lassen!....
Eine Kaufquittung von einer Firma aus Frankreich mit zugesicherten Eigenschaften sollte reichen!
http://vimeo.com/moogaloop.swf?clip_id=12694895
Wo in Europa das o.g. Fluggerät wohl registriert ist?
Ob die Abhebegeschwindigkeit der deutschen Norm entspricht?
(Kommt auf den Wind an würde ich sagen.)
Full speed ahead Leute, rumjammern war gestern!
LG
Heck
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Es gibt keine deutsche Norm oder Vorschrift für eine Abhebegeschwindigkeit.Heck hat geschrieben: Ob die Abhebegeschwindigkeit der deutschen Norm entspricht?
Heck
Außerdem muss ein UL, dass woanders Zugelassen ist auch nicht deutschen Randbedingungen entsprechen, denke ich, solange es die Erlaubnis gibt, das diese Flugzeuge nach Deutschland einfliegen dürfen.
Aber grundsätzlich sage ich auch: Einfach machen, wenn man nichts klares dagegen finden kann!!
Es gibt soviele Regelungen, die es nicht auf dem Papier gibt, die aber in den Köpfen existieren... (Hinweis: Kartenmaterial, GPSnavigation, mind. Kraftstoffvorrat, Fliegen mit ausländischen Lizenzen/Flugzeugen in D, ...)
Zutreffend!Timpilot hat geschrieben: Es gibt keine deutsche Norm oder Vorschrift für eine Abhebegeschwindigkeit.
Dennoch wurde dieser Begriff von einem deutschen Testpiloten verwendet, der u.a. mit genau dieser Begründung eine positive Musterprüfung eines Gleitschirms bei einer LBA anerkannten Musterprüfstelle abgelehnt hat (kein Witz).
Soviel zu den ungeschriebenen Gesetzen, die zu den vorhanden ja noch dazu addiert werden müssen!
Genial wie der Speedflyer an dem Gleitschirm regelrecht vorbeischießt, niemals mit einem Messer zu einer Schießerei gehen!
Einfach machen, wenn es Verbote gibt müssen die ja auch begründet und von öffentlichem Interesse sein. So ein Verbot lässt sich aber zum Glück nicht aus einer Vermutung herleiten.
Eine Kaufquittung von einer Firma aus Frankreich mit zugesicherten Eigenschaften über das Fluggerät <120kg sollte also z.Zt. für Deutschland ebenfalls ausreichend sein!
LG
Heck