Rotax 582 - Kaufberatung / Kompression

Benzin-Talk

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Abdul
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Beitrag von Abdul » Mi 22. Apr 2009, 04:10

Stephan hat geschrieben:...wenn sie sehr regelmässig laufen ...

Gruss Stephan
Ist viermal im Jahr auch regelmässig?

Scherz beiseite, es ist eben etwas anderes, wenn Du hier Passagiere mitnimmst. Das wird immer gleich als "gewerblich" angesehen. (Ein Händedruck ist ja auch eine Art von Bezahlung nämlich eine "geldwerte Sachleistung") Und wenn da irgendetwas ist, stellt der gute deutsche Passagier nämlich gleich Schadenersatzansprüche. Da hängt es dann davon ab, wie die Versicherung drauf ist. Aber normalerweise gilt bei Versicherungen und Geld eben: Nehmen ist seliger denn geben.

Das Beste ist eben wenn Du Passagiere mitnimmst, dass nichts passiert. Wenn etwas passiert, bist Du sowieso immer irgendwie rechtlich angreifbar da Du hier eigentlich nie vollkommen legal sein kannst. Irgendetwas hast Du immer übersehen und Du kannst nur darauf hoffen, dass Du deswegen nicht gehängt wirst.

Auf der anderen Seite habe ja selbst seit einem Jahr einen 582 (Blaukopf mit Getrenntschmierung) auf dem Sunny. Den habe ich hier von einem Forumsmitglied gebraucht gekauft. Als ich den Motor abgeholt habe, hat nicht nur der Motor sondern auch der Verkäufer einen guten Eindruck gemacht. Da hatte ich nicht das Gefühl, dass er den Motor misshandelt hat. Das sorgt dafür, dass ich jetzt relativ entspannt fliege (auch mit Passagier)
Abdul
Der mit einem Affen im Sunny fliegt und ansonsten in ärztlichen Kreisen als durchaus heilungsfähig gilt
xeon2345
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Beitrag von xeon2345 » Mi 22. Apr 2009, 06:10

Laut Info von meinem Motorfreak sind die alten Kurbelwellen auf Standfestigkeit ausgelegt worden, mit dem Nachteil nicht so leistungsfähig zu sein.
Weiterhin gibt es überigens von Rotax auch Motoren für den Kartrennsport.
Viele Ersatzteile eignen sich auch für den 582ér. Sind entsprechend optimiert ausgelegt und halt günstiger.
Gilt für Kurbelwellen und z.B. auch Kolben.
xeon2345
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Beitrag von xeon2345 » Mi 22. Apr 2009, 06:15

Ach so, noch eine Frage zum Thema "Gewerbliche Flüge"
Wie ist denn der aktuelle Stand zum Thema Selbstkosten Flüge?
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trikeflieger
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Beitrag von trikeflieger » Mi 22. Apr 2009, 06:40

Abdul hat geschrieben: Scherz beiseite, es ist eben etwas anderes, wenn Du hier Passagiere mitnimmst. Das wird immer gleich als "gewerblich" angesehen. (Ein Händedruck ist ja auch eine Art von Bezahlung nämlich eine "geldwerte Sachleistung") Und wenn da irgendetwas ist, stellt der gute deutsche Passagier nämlich gleich Schadenersatzansprüche. Da hängt es dann davon ab, wie die Versicherung drauf ist. Aber normalerweise gilt bei Versicherungen und Geld eben: Nehmen ist seliger denn geben.

Das Beste ist eben wenn Du Passagiere mitnimmst, dass nichts passiert. Wenn etwas passiert, bist Du sowieso immer irgendwie rechtlich angreifbar da Du hier eigentlich nie vollkommen legal sein kannst. Irgendetwas hast Du immer übersehen und Du kannst nur darauf hoffen, dass Du deswegen nicht gehängt wirst.
....
Hallo,

das ist genau das, was ich meine: Wenn man Passagiere fliegt, gelten "ander Gesetze". Dazu gabe es vor Jahren auch mal einen Beitrag im DULV-Magazin unter Mithilfe eines Rechtsanwalts.
Darin stand alles wichtige drin, was beim Befördern von einem Passagier zu beachten ist. Z.B. dass die Versicherung nur zahlt, wenn ein Beförderungsnachweis vorhanden ist. Ist dieser nicht vorhanden, dann haftet der Pilot mit seinem vollen Privatvermögen. Ist der Beförderungsnachweis da, dann beschränkt sich die Haftung auf ca. € 660.000,- für Personenschäden.
Diesen Betrag übernimmt dann die Pax-Versicherung, die vorgeschrieben ist, wenn man gegen Endgeld/geldwerter Vorteil jemanden befördert. Gezahlt wird aber nur unter den bekannten Vorgaben (Vorsatz/Fahrlässigkeit). Ob Vorsatz oder nur Fahrlässig, das wird dann ein Gericht klären müssen.

Gruß Axel
Unterwegs im Motorrad der Lüfte.
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Oliver Reik
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Beitrag von Oliver Reik » Mi 22. Apr 2009, 07:04

Hallo zusammen,
trikeflieger hat geschrieben: [...] Diesen Betrag übernimmt dann die Pax-Versicherung, die vorgeschrieben ist, wenn man gegen Endgeld/geldwerter Vorteil jemanden befördert. Gezahlt wird aber nur unter den bekannten Vorgaben (Vorsatz/Fahrlässigkeit). Ob Vorsatz oder nur Fahrlässig, das wird dann ein Gericht klären müssen. [...]
Vorsatz bedingt die Absicht, nicht nur das tun zu wollen was man tut, sondern auch die Folgen zu wollen. Also: ich ramme das Ding in den Boden, damit meine Schwiegermutter auf dem Rücksitz nicht mehr aufsteht.

In allen anderen Fällen bezahlt die Haftpflicht, so lange man nicht Gesetzte verletzt hat - ich bin mir da mittlerweile absolut sicher. Das Kleingedruckte und das Versicherungsgesetz sind da sehr eindeutig. Die Halter- und Passagierhaftpflicht von Gerling bezieht sogar explizit Passagierflüge gegen Entgelt mit ein. Das scheint aber auch bei anderen Anbietern so zu sein.

Wo ich mir eher Gedanke darum machen würde ist, ob für bezahlte Passagierflüge tatsächlich der normale SPL reicht und ob das aus rechtlicher Sicht so überhaupt zulässig ist. Bei den Echos benötigt man dafür ja den CPL oder das Hilfskonstrukt "Selbstkostenflüge".

--> würde ich so etwas machen wollen würde ich wohl noch die 150,- € für einen auf Luftrecht spezialisierten Anwalt investieren und die Sache prüfen lassen.

Bei den ganzen Wartungsthemen zählt also das persönliche Sicherheitsbedürfnis und die moralische Verantwortung gegenüber dem Passagier. Ich würden jedenfalls niemanden mitnehmen, wenn sich mein Flieger nicht in einem tadellosen Zustand befindet.
Ich würde auch garantiert niemanden mitnehmen, wenn grobe Fahrlässigkeit zum Versagen der Leistung führt - der Klassiker für grobe Fahrlässigkeit ist ja die vergessene Betankung. Grob fahrlässig, keiner will das, darf nicht passieren, passiert aber selbst erfahrenen Piloten. Es gibt noch genug andere Beispiele, die in die Richtung gehen und wo sich wohl niemand 100% davon frei machen kann, dass ihm so etwas nie und nimmer passieren kann.
Gerade in so einem Fall der Fälle, der wahrscheinlich niemals eintritt, möchte ich bitteschön versichert sein.

Genau so für so etwas spielt es dann auch keine Rolle, ob man jeden Ölwechsel im LTB hat machen lassen oder nicht - da soll die Versicherung zahlen. Ohne wenn und aber.


Viele Grüße,

Oliver
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trikeflieger
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Beitrag von trikeflieger » Mi 22. Apr 2009, 07:42

Oliver Reik hat geschrieben: ::::
Wo ich mir eher Gedanke darum machen würde ist, ob für bezahlte Passagierflüge tatsächlich der normale SPL reicht und ob das aus rechtlicher Sicht so überhaupt zulässig ist. Bei den Echos benötigt man dafür ja den CPL oder das Hilfskonstrukt "Selbstkostenflüge".

--> würde ich so etwas machen wollen würde ich wohl noch die 150,- € für einen auf Luftrecht spezialisierten Anwalt investieren und die Sache prüfen lassen.
....
Viele Grüße,

Oliver
Hallo Oliver,

die 150,- kannst Du Dir sparen :wink:
Da gibt es eine Paragraphen §20 im LuftVG:
Genehmigungspflicht der gewerblichen Beförderung als Luftfahrtunternehmer

Zitat:
Keiner Genehmigung bedarf der nichtgewerbsmäßige Verkehr mit Luftfahrzeugen ohne Entgeld und der Verkehr mit Luftsportgeräten (§20 Abs.1 Satz 3 LuftVG)


Gruß Axel
Unterwegs im Motorrad der Lüfte.
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Oliver Reik
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Beitrag von Oliver Reik » Mi 22. Apr 2009, 10:41

Hi Axel!
trikeflieger hat geschrieben: [...] Keiner Genehmigung bedarf der nichtgewerbsmäßige Verkehr mit Luftfahrzeugen ohne Entgeld und der Verkehr mit Luftsportgeräten [...]
Damit ist dann ja wohl alles gesagt und auch die Frage von xeon2345 beantwortet. :D

Kurz zusammengefasst kann mal also sagen, dass eine gewerbliche Beförderung von Passagieren zulässig ist. Der Haftpflicht-Versicherungsschutz ist dabei gewährleistet und zwar auch dann, wenn man die Wartung nach eigenem Ermessen selbst durchführt.

Aufpassen muss man aber bei der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, zu denen u. A. ein zugelassenes Rettungsgerät, eine Passagierhaftpflichtversicherung und die entsprechenden Berechtigungen gehören.

Über allem steht natürlich die persönliche und moralische Verantwortung für seinen Passagier. Wenn mal was passiert, hat man außer der psychischen Last dann aber wenigstens nicht auch noch ruinöse finanzielle Folgen zu befürchten.


Viele Grüße,

Oliver
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