Einbau Raketenrettung-welche Verbindungleine?

aerodynamisch gesteuerte ULs

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fruitbat
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Einbau Raketenrettung-welche Verbindungleine?

Beitrag von fruitbat » Di 10. Feb 2015, 11:14

Momentan ist die Verbindung von der Rettung zum Rumpf in meinem Stratos so umgesetzt:

Y-Stahlseil verbunden über Schäkel an dem Kastenprofil im Hauptspant, welches die beiden vorderen Augen der Flächenaufnahme verbindet (umständliche Beschreibung, weiß leider die korrekte Bezeichnung nicht). Das ist so original und von HFL abgesegnet.

Die Schäkel werden bei Auslösung der Rettung das Kastenprofil nicht nur auf Biegung, sondern auch auf Torsion belasten, da die Stahlseile die Kräfte nicht mittig in das Kastenprofil einleiten. Das gefällt mir so gar nicht. Ich würde lieber anstatt Stahlseil und Schäkel ein flexibles Material mit einer Schlaufe um das Kastenprofil legen, so dass die Kräfte immer mittig wirken. Wer kann mir da Hinweise geben (Material, Bezugsquellen, Preise etc.)?
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Beitrag von Timpilot » Di 10. Feb 2015, 12:10

Hallo,

wenn es so abgesegnet ist, dann erlischt eigentlich die Musterzulassung sobald Du etwas änderst. Auch wenn Deine eigene Lösung technisch die bessere sein sollte.

BRS und Junkers verkaufen die Gurte, welche das Rettungssystem mit dem Flugzeug verbinden. Diese gibt es mit genähter Schlaufe am Ende zum umschlingen von Strukturbauteilen. Es gibt die Gurte in Nylon und in Aramid.

Alternativ kannst Du auch Dyneema(R) = Aramid-Seil kaufen, ca. 5mm Durchmesser sollten reichen. Beachte aber auf jeden Fall die Festigkeitsangaben und die Herstellervorgaben von Flugzeug und Rettungssystem, sowie Lastannahmen und Bauvorschriften.

Vielleicht kannst Du zusätzlich etwas mit Dyneema machen ohne das Originalsystem zu entfernen!? Ist aber alles rechtlich heikel.
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fruitbat
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Beitrag von fruitbat » Di 10. Feb 2015, 12:41

Offenbar hatte noch kein Stratos einen Nylon Descent, sonst gäbe es sicher eine LTA zur Befestigung der Rettung. Es ist so ausgeführt, wie man sich das eben Ende der 80er Jahre dachte. Aber es ist zugelassen, wie schön... Da kann man dann sagen, dass leider die Schäkel bei Auslösung der Rettung gebrochen sind und der Pilot unangespitzt eingefahren ist, aber alles war zulassungskonform. ;)

Da mein Flieger mit Einzelzulassung zugelassen ist (Wankelmotor statt König), sollte doch ein Nachtrag zur Anbringung des Rettungsgerätes einfacher zu bewerkstelligen sein, oder? Außerdem ist die Änderung doch nicht so gravierend. Die Aufhängepunkte sind ja die selben, nur das Material der Verbindungsleine ist ein anderes. Ist das nicht eigentlich eher durch die Zulassung des Rettungsgerätes abgedeckt?

Wenn dann würde ich die BRS bzw. Junkers-Variante mit den genähten Schlaufen favorisieren, Aramid ist sicher sinnvoll (GFK/CFK-Rumpf). Sind die teuer?
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Beitrag von Timpilot » Di 10. Feb 2015, 13:16

Die Gurte von Junkers und BRS werden als Sicherheitsausrüstung schon Ihren Preis haben.
Der laufende Meter Dyneema(R)-Seil kostet und wiegt fast nix.
http://www.kanirope.de/product_info.php ... 620c2436e1
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Beitrag von Timpilot » Di 10. Feb 2015, 15:21

Hallo fruitbat,

da es hier im Forum Leute gibt, die sich Sorgen um Deine rechtliche Sicherheit und Deinen Verstand machen, möchte ich nochmal deutlich darauf hinweisen, dass eine Änderung des Rettungssystems und/oder der Flugzeugstruktur umgehend zum Erlischen der Zulassung führen und das Flugzeug dann nicht mehr legal zu betreiben ist.
Weiterhin können eigenmächtige Änderungen am Luftsportgerät zu Fehlfunktionen und Versagen von Komponenten, Struktur und Rettungssystem führen. Das kann fatale Folgen haben.

Eine Änderung ist immer nur in Abstimmung mit dem Inhaber der Zulassung und der zulassenden Behörde/Verband durchzuführen und dann ordnungsgemäß in die Zulassung aufzunehmen.

Ich war davon ausgegangen (und tue es noch), dass Dein Verstand ok ist und Dir diese Dinge klar sind. :-) Vielleicht sollte ich diese Hnweise aber pauschal unter alle meine Posts einfügen...!?
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Beitrag von aeroklaus » Di 10. Feb 2015, 18:09

Hi Tim,
Timpilot hat geschrieben:... möchte ich nochmal deutlich darauf hinweisen, dass eine Änderung des Rettungssystems und/oder der Flugzeugstruktur umgehend zum Erlischen der Zulassung führen und das Flugzeug dann nicht mehr legal zu betreiben ist.
war das schon immer so? Ich habe damals (ca. 2000) an meinen restaurierten Scheibe Uli das Rettungsgerät (UL78) mit meinem Bauprüfer zusammen installiert. Vorgaben seitens des Musterbetreuers gab´s da keine.
Ebenso ein paar Jahre später beim Restaurieren meiner J3-Kitten. Da habe ich das schwere Junkers gegen ein leichteres BRS-Softpack getauscht, ebenso im Beisein meines Prüfers, der das dann abgenommen hat. Von BRS gab es aber Einbauskizzen für die verschiedenen Baumuster.

LG Klaus
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Low and slow!!
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Beitrag von fruitbat » Di 10. Feb 2015, 18:32

Die Abhandlung zum Thema Verstand verstehe ich nicht, sorry. Lasst uns bitte sachlich bleiben...

Ich habe die Frage gerade mit einem Prüfer diskutiert und bekam zur Antwort, dass es unzählige zugelassene UL gibt, bei denen das gar nicht eindeutig geregelt ist, welche Verbindungsleine einzusetzen ist. Beispiel war Flightstar und diverse Trikes älteren Zulassungsdatums.

Ich werde mit mit dem Konrad Herz darüber reden, was ich wie verändern darf und was wie zugelassen ist. Da sind ja dann auch die Korinthenkacker mit Zulassungsfetisch glücklich...
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Beitrag von Timpilot » Mi 11. Feb 2015, 08:38

Es ist genau wie Ihr sagt:

Die eine Seite:
Die Bauvorschrift macht eine klare Ansage. Die Befestigung des Rettungssystems gehört zu den am stärksten belasteten Stellen des ganzen Flugzeugs (nach den Vorschriften zur Zulassung und Lastannahmen). Es wird heutzutage gern eine Bestätigung von sowohl dem Flugzeughersteller als auch dem Rettungsgeräthersteller gefordert, dass der Einbau ok ist und funktionieren kann. Der korrekte Einbau sollte dann eigentlich durch ein Installationshandbuch dokumentiert sein.

Die andere Seite:
In der UL-Welt sind die Designdetails der zugelassenen Flugzeuge oft gar nicht so gut bei der Behörde und teilweise auch nicht beim Hersteller dokumentiert, dass überhaupt alles genau nachvollziehbar ist. Das betrifft insbesondere Zulasssungen aus der Vergangenheit, aber auch aktuelle Projekte.

Deswegen wird eine Änderung vielleicht nicht auffallen oder nicht nachweisbar sein. Rechtlich korrekt ist es trotzdem nicht.

Mir tut diese Exkursion leid, ist aber nötig, da ich in einer PN darauf hingewiesen wurde wie leichtsinnig ich sei, überhaupt Informationen zum "Rumbasteln" an der Rettung zu geben. Ich glaube aber an den Verstand des Einzelnen und informiere gern anstatt zu sagen: "Lass da die Finger davon, Du darfst das nicht!".
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Beitrag von fruitbat » Mo 16. Feb 2015, 10:52

Viel Aufregung um nichts: Das Material der Verbindungsleine ist nicht vorgeschrieben, Einbau ist vom Prüfer abzunehmen. That's it!
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