Zoll Veredelungsklausel für Schweizer

Allgemeine Diskussionen über das "wahre" Ultraleichtfliegen

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erkki67
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Zoll Veredelungsklausel für Schweizer

Beitrag von erkki67 » Mo 28. Jan 2019, 05:32

Ich hab dies in einem Wohnmobilforum aufgelesen, und auch beim Zoll wieder gefunden.

Solltet Ihr nach Deutschland fliegen oder das Flugzeug im Anhänger nach Deutschland bringen um daran Veränderungen vornehmen zu lassen, müsst Ihr das vorher beim Deutschen Zoll anmelden und eine Kaution in Bar, in der höhe von 10% des zukünftigen Gesamtwarenwertes zu hinterlegen.

Bei einem 100’000€ Flieger sind dies 10‘000€.

Auch wenn mein zukünftiger Flieger nur einen Bruchteil dessen ausmachen wird, ich habe keine 1000€ die ich einfach so beim Zoll deponieren kann.

Wer dagegen verstößt wird mit willkürlichen mehreren 10’000€ bestraft.

Der Deutsche Staat will keine Schweizer Kunden mehr, mit dieser Klausel werden Kunden vergrault, oder viel Schlimmer, abgestraft.
Sit on top :mrgreen:
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