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hallo,
mit Datum 15.02.2014 hat der "DGAC"(fr. Luftfahrtbehörde) für die "UL´s" nunmehr auch die 2-jährige Wiederholungszulassung abgeschaft. Mit anderen Worten: einmal zugelassen(carte d `identification ULM), immer zugelassen!!!(Bürokratieabbau)
Fr. Text:
Les cartes d´ identification ULM n`ont plus de date limite de validié
mfG
Rudolf
mit Datum 15.02.2014 hat der "DGAC"(fr. Luftfahrtbehörde) für die "UL´s" nunmehr auch die 2-jährige Wiederholungszulassung abgeschaft. Mit anderen Worten: einmal zugelassen(carte d `identification ULM), immer zugelassen!!!(Bürokratieabbau)
Fr. Text:
Les cartes d´ identification ULM n`ont plus de date limite de validié
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Rudolf
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mit Datum 15.02.2014 hat der "DGAC"(fr. Luftfahrtbehörde) für die "UL´s" nunmehr auch die 2-jährige Wiederholungszulassung abgeschaft. Mit anderen Worten: einmal zugelassen(carte d `identification ULM), immer zugelassen!!!
Glückliches Frankreisch, Servus:Siggi
Das ist richtig. Allerdings muss nach wie vor alle zwei Jahre die Tauglichkeitserklärung unterschrieben werden in welcher der Ul-Eigentümer auf eigene Verantwortung bescheinigt dass sein UL flugtauglich ist und den Bestimmungen entspricht. Dies kann jetzt aber durch ein einfaches Ausdrucken eines Formulares auf der neuen DGAC Seite geschehen welches dann ausgefüllt und unterschrieben mit der Zulassungskarte mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden muss.
Gruss Stephan
Gruss Stephan
Lässt sich niemals durch den Amtsschimmel vom Himmel holen...
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Hallo Stephan,
das stimmt nicht ganz, denn für die 120kg-Luftsportgeräte ( Segel & neuerdings auch mit Brumm-Brumm)
gilt sowohl die Geräte-Zulassung, wie auch der Schein "Lebenslang"!
Servus: Siggi
das stimmt nicht ganz, denn für die 120kg-Luftsportgeräte ( Segel & neuerdings auch mit Brumm-Brumm)
Stephan hat geschrieben:.......... Ein lebenslanger Schein ist nunmal in Deutschland bisher etwas undenkbar.
Gruss Stephan
gilt sowohl die Geräte-Zulassung, wie auch der Schein "Lebenslang"!
Servus: Siggi
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Moing Stephan,
Aber nicht unsere teutonischen Kleinst-Flug-Bremser.
Bei uns kann man die 120kg Luftsportgeräte z.Z. nur über die "DAkkS" ( http://www.dakks.de/ ) sauteuer zulassen!
Details kann man bei Mike ( http://ultraleicht120.de/ ) nachlesen.
Servus: Siggi
ja,ja, die Kleinen übersieht man leicht!Stephan hat geschrieben:Sorry, hast recht. An diese "Klasse" dachte ich gerade nicht. Gruss Stephan
Aber nicht unsere teutonischen Kleinst-Flug-Bremser.
Bei uns kann man die 120kg Luftsportgeräte z.Z. nur über die "DAkkS" ( http://www.dakks.de/ ) sauteuer zulassen!
Details kann man bei Mike ( http://ultraleicht120.de/ ) nachlesen.
Servus: Siggi
Neenee, bei der DAkkS kann man keine Luftsportgeräte zulassen. Dort kann man Prüforganisationen zulassen.SierraGolf hat geschrieben:[...] kann man die 120kg Luftsportgeräte z.Z. nur über die "DAkkS" ( http://www.dakks.de/ ) sauteuer zulassen!
Details kann man bei Mike ( http://ultraleicht120.de/ ) nachlesen.[...]
Und bei Mike nachlesen will ich mal lieber nicht, das ist etwa so wie wenn man sagt: "Das MUSS stimmen, es steht so im Internet geschrieben."
Dann gibts nämlich auch Ausserirdische und außerdem ist eh alles eine einzige große Verschwörung und Hitler lebt noch heute am Südpol...
Vollkommenheit entsteht offensichtlich nicht dann, wenn man nichts mehr hinzuzufügen hat,
sondern wenn man nichts mehr wegnehmen kann.
(Antoine de Saint-Exupery)
sondern wenn man nichts mehr wegnehmen kann.
(Antoine de Saint-Exupery)
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Zitat § 11 LuftGERPV
11
Nicht musterzulassungspflichtiges Luftsportgerät
(1) Bei Luftsportgerät nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung("sogen. 120 kg Geräte") hat der Hersteller vor der Auslieferung an den Kunden eine Prüfung, ob das Muster mit den anwendbaren Lufttüchtigkeitsforderungen
übereinstimmt, in einer Inspektionsstelle oder einer Prüfstelle durchführen und die Übereinstimmung bescheinigen zu lassen, die akkreditiert ist nach der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates (ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 30)
gemäß ISO/IEC 17020 oder ISO/IEC 17025 Standard. Bei Luftfahrtgerät
mit einem Motor ist hierbei auch die Einhaltung der Lärmemissionsgrenzwerte zu prüfen.
(2) Die Stückprüfung hat der Hersteller vor Auslieferung des Luftfahrtgeräts an den Kunden entsprechend § 10 bsatz 3 Satz 1 durchzuführen. Er hat dem Halter die Betriebsanweisungen bei Auslieferung des Luftfahrtgeräts sowie die zur Mängelbehebung erforderlichen Anweisungen spätestens fünf Tage nach Feststellung des Mangels zur Verfügung zu stellen.
(3) Als Hersteller gilt auch, wer Luftfahrtgerät nach Absatz 1 in die Bundesrepublik Deutschland einführt.
(4) Muster- oder Gerätezulassungen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind unmittelbar gültig und ersetzen die Prüfungen nach den Absätzen 1 und 2.
Zitat Ende
Weil es seit 01.01.14 keine "Musterprüfstelle"(nicht Musterzulassungsstelle) mehr gibt und auch die DAKKS mangels "Masse"(sprich Geld vom z.B. DULV/DAeC, man spricht von 50T€) keine sogen. "Zertifizierungsstelle" aufmachen will, kommt nur die Nummer 4 ,§11 LuftGerPV mit einer Gerätezulassung über die EU für diese Luftfahrzeuge in Betracht(im EU-Ausland i.d.Rgl. als UL bis 300kg). Erfüllt das Gerät zusätzlich die deutsche Norm, kann es ohne weitere "Prüfung", formlos(kein Kennzeichen, kein Medical, nur Versicherung) betrieben werden.
Das ist nicht neu und wurde schon oft behandelt, hab´s aber trotzdem nochmal geschrieben.
mfG
Rudolf
11
Nicht musterzulassungspflichtiges Luftsportgerät
(1) Bei Luftsportgerät nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung("sogen. 120 kg Geräte") hat der Hersteller vor der Auslieferung an den Kunden eine Prüfung, ob das Muster mit den anwendbaren Lufttüchtigkeitsforderungen
übereinstimmt, in einer Inspektionsstelle oder einer Prüfstelle durchführen und die Übereinstimmung bescheinigen zu lassen, die akkreditiert ist nach der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates (ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 30)
gemäß ISO/IEC 17020 oder ISO/IEC 17025 Standard. Bei Luftfahrtgerät
mit einem Motor ist hierbei auch die Einhaltung der Lärmemissionsgrenzwerte zu prüfen.
(2) Die Stückprüfung hat der Hersteller vor Auslieferung des Luftfahrtgeräts an den Kunden entsprechend § 10 bsatz 3 Satz 1 durchzuführen. Er hat dem Halter die Betriebsanweisungen bei Auslieferung des Luftfahrtgeräts sowie die zur Mängelbehebung erforderlichen Anweisungen spätestens fünf Tage nach Feststellung des Mangels zur Verfügung zu stellen.
(3) Als Hersteller gilt auch, wer Luftfahrtgerät nach Absatz 1 in die Bundesrepublik Deutschland einführt.
(4) Muster- oder Gerätezulassungen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind unmittelbar gültig und ersetzen die Prüfungen nach den Absätzen 1 und 2.
Zitat Ende
Weil es seit 01.01.14 keine "Musterprüfstelle"(nicht Musterzulassungsstelle) mehr gibt und auch die DAKKS mangels "Masse"(sprich Geld vom z.B. DULV/DAeC, man spricht von 50T€) keine sogen. "Zertifizierungsstelle" aufmachen will, kommt nur die Nummer 4 ,§11 LuftGerPV mit einer Gerätezulassung über die EU für diese Luftfahrzeuge in Betracht(im EU-Ausland i.d.Rgl. als UL bis 300kg). Erfüllt das Gerät zusätzlich die deutsche Norm, kann es ohne weitere "Prüfung", formlos(kein Kennzeichen, kein Medical, nur Versicherung) betrieben werden.
Das ist nicht neu und wurde schon oft behandelt, hab´s aber trotzdem nochmal geschrieben.
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Rudolf
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D
Hi TDC,
dann bin ich gespannt, ob dazu:
Das http://ultraleicht120.de/ habe ich verlinkt, damit sich Stephan auf seiner wunderschönen Insel mal schnell über unsere (teutonischen) Verwirrungen informieren kann.
Könnte es sein, dass Du mit diesem Beispiel:
Servus: Siggi
dann bin ich gespannt, ob dazu:
IRGENDJEMAND der DAkks einen (immernoch sauteueren) Auftrag für den Aufbau einer Luftsportgeräte-Prüforganisation erteilt?TDC hat geschrieben:Neenee, bei der DAkkS kann man keine Luftsportgeräte zulassen. Dort kann man Prüforganisationen zulassen.
Das http://ultraleicht120.de/ habe ich verlinkt, damit sich Stephan auf seiner wunderschönen Insel mal schnell über unsere (teutonischen) Verwirrungen informieren kann.
Könnte es sein, dass Du mit diesem Beispiel:
ein Kleinwenig daneben liegst?TDC hat geschrieben:Dann gibts nämlich auch Ausserirdische und außerdem ist eh alles eine einzige große Verschwörung und Hitler lebt noch heute am Südpol...
Servus: Siggi
hi SierraGolf,SierraGolf hat geschrieben:[...]
Könnte es sein, dass Du mit diesem Beispiel:ein Kleinwenig daneben liegst?TDC hat geschrieben:Dann gibts nämlich auch Ausserirdische und außerdem ist eh alles eine einzige große Verschwörung und Hitler lebt noch heute am Südpol...
Servus: Siggi
wenn du mich schon zitierst, dann bitte die Sätze nicht wahllos aus dem Zusammenhang reißen!
Zuerst kommt nämlich die (erkennbar sarkastisch gemeinte) Behauptung:
Und zu guter Letzt drückt alles zusammen folgendes aus: Mike ist keine offizielle Quelle, auch er kann schreiben was ihm grade einfällt, niemand kann ihn für irgendwas zur Verantwortung ziehen solange er nicht gerade kriminelle Machenschaften promoted.TDC hat geschrieben:"Das MUSS stimmen, es steht so im Internet geschrieben."
Also: Für zuverlässige Informationen muss man offizielle Quellen heranziehen.
Vollkommenheit entsteht offensichtlich nicht dann, wenn man nichts mehr hinzuzufügen hat,
sondern wenn man nichts mehr wegnehmen kann.
(Antoine de Saint-Exupery)
sondern wenn man nichts mehr wegnehmen kann.
(Antoine de Saint-Exupery)
- aeroklaus
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- Beiträge: 1827
- Registriert: So 23. Jan 2005, 20:38
- Wohnort: Freiburg
- Kontaktdaten:
Also Siggi,
Mike ist für zumindest für einen Teil dieser "teutonischen Verwirrung" mitverantwortlich, nämlich wegen seines Engagements für die "Space-shuttle" LTF-L für die motorisierten <120kg-ULs.
Mike ist hier rausgeflogen, weil er:
- unser Forum hauptsächlich nur noch als Werbeplattform für seine eigene Seite benutzt hat (was für sich alleine betrachtet nicht so problematisch gewesen wäre)
- Anregungen aus unserem Forum beispielsweise zur Umgehung dieser LTF-L zwar wohlwollend "übernommen" hat, aber trotzdem Häme über Kritiker (von denen die Anregungen hauptsächlich stammen) ausschüttet.
z.B.:
http://www.lowandslow.de/phpBB2/viewtopic.php?t=2825
http://www.lowandslow.de/phpBB2/viewtopic.php?t=2996
Seine Seite als eine Art Referenz für die Aufdeckung „teutonischer Verwirrungen“ zu betrachten, finde ich deswegen einigermaßen problematisch.
Sie ist eher selbst DIE Referenz für "teutonische Verwirrungen"
Für die Dakks kann er allerdings nichts.
Die Dakks wird aber sicher niemals selbst eine Prüforganisation für Luftsportgeräte werden, wie TDC richtig bemerkt hat.
Aber letztlich hat sie der LTF-L den Todesstoß versetzt, denn es gibt noch keine akkreditierte Prüfstelle für leichte ULs in Deutschland (keine Ahnung, ob DULV oder DAEC sich überhaupt noch akkreditieren lassen).
Somit bleibt nur der Umweg über das EU-Ausland.
Klaus
Mike ist für zumindest für einen Teil dieser "teutonischen Verwirrung" mitverantwortlich, nämlich wegen seines Engagements für die "Space-shuttle" LTF-L für die motorisierten <120kg-ULs.
Mike ist hier rausgeflogen, weil er:
- unser Forum hauptsächlich nur noch als Werbeplattform für seine eigene Seite benutzt hat (was für sich alleine betrachtet nicht so problematisch gewesen wäre)
- Anregungen aus unserem Forum beispielsweise zur Umgehung dieser LTF-L zwar wohlwollend "übernommen" hat, aber trotzdem Häme über Kritiker (von denen die Anregungen hauptsächlich stammen) ausschüttet.
z.B.:
http://www.lowandslow.de/phpBB2/viewtopic.php?t=2825
http://www.lowandslow.de/phpBB2/viewtopic.php?t=2996
Seine Seite als eine Art Referenz für die Aufdeckung „teutonischer Verwirrungen“ zu betrachten, finde ich deswegen einigermaßen problematisch.
Sie ist eher selbst DIE Referenz für "teutonische Verwirrungen"
Für die Dakks kann er allerdings nichts.
Die Dakks wird aber sicher niemals selbst eine Prüforganisation für Luftsportgeräte werden, wie TDC richtig bemerkt hat.
Aber letztlich hat sie der LTF-L den Todesstoß versetzt, denn es gibt noch keine akkreditierte Prüfstelle für leichte ULs in Deutschland (keine Ahnung, ob DULV oder DAEC sich überhaupt noch akkreditieren lassen).
Somit bleibt nur der Umweg über das EU-Ausland.
Klaus