Was beachten beim verchatern...

Allgemeine Diskussionen über das "wahre" Ultraleichtfliegen

Moderator: Moderatorenteam

Antworten
Benutzeravatar
Skydive
Beiträge: 48
Registriert: Sa 23. Nov 2013, 18:01
Wohnort: Nordbayern

Was beachten beim verchatern...

Beitrag von Skydive » Mi 30. Apr 2014, 18:08

Hallo zusammen,
Kann leider die nächsten Wochen selbst nicht fliegen, da ich sehr unsanft vom Fahrrad abgestiegen bin.... Na ja wird wieder wern.

Ich habe einen guten Bekannten, den ich mit meinem (unserm, haltergemeinschaft) Trike fliegen lassen möchte.. Eigentlich ganz einfach.. Aber was muss ich beachten... Versicherungstechnisch.. Oder sonstiges??

Gruß Skydive
Benutzeravatar
Sarge3244
Beiträge: 8
Registriert: Mi 9. Apr 2014, 23:02
Kontaktdaten:

Beitrag von Sarge3244 » Do 1. Mai 2014, 07:56

Liegt daran wie ihr das Trike versicher habt. Es gibt verschiedene Stufen:
1 namentlich Bekannter Pilot Versicherungsbetrag X
1-3 namentlich genannte Piloten .....
5 " " "
ungebrenzt/ chartern " Summe XY
Schulung/Schlepp. " "


Wie es aber oft gahandhabt wird ohne Kasko Versicherung ist:

gecrasht = gekauft
Benutzeravatar
powerandpitch
Beiträge: 1173
Registriert: Do 3. Mai 2012, 16:32
Wohnort: EDWF

Beitrag von powerandpitch » Fr 2. Mai 2014, 08:36

Mir ist keine UL-Haftpflichtpolice bekannt, die auf einen bestimmten Piloten fixiert ist. Bei Kasko sieht das anders aus.

Ansonsten würde ich aus Vereinserfahrung folgende Punkte berücksichtigen:

-Vernünftige Einweisung.
-Wer zahlt was im Fall der Fälle? Dort sollte auch der Gesamtwert des Geräts festgelegt sein.
-Unter welchen Bedingungen und wohin darf der Vogel geflogen werden?
-Welche Pflichten hat der Charterer sonst noch zu übernehmen?
Richtig motorisiert fliegt alles.
Antworten