Als Pic die C22 auf dem rechten Sitz fliegen,ist das legal?

Allgemeine Diskussionen über das "wahre" Ultraleichtfliegen

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Bellanca
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Als Pic die C22 auf dem rechten Sitz fliegen,ist das legal?

Beitrag von Bellanca » Di 16. Apr 2013, 21:08

Hallo, Freunde!
Hier mal eine prinzipielle Frage:

Ist es legal, die C22 mit Middlestick als Pic von rechts zu fliegen.(Ist für mich kein Problem, weil ich es so rum auf der FK9 gelernt habe um die rechte Hand für Klappen und Trimmung, Schalter frei zuhaben).

Ich würde gerne einem lizenzierten Piloten die Möglichkeit geben, die Fox von der "richtigen Seite" kennenzulernen. Nur weiß ich nicht, wie die Rechtslage aussieht. ( Bin kein Fluglehrer). Es geht hier praktisch um Einweisungsflüge.
Bitte um Eure Meinungen.
Fliegergruß
Axel
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Beitrag von Timpilot » Di 16. Apr 2013, 22:08

Soweit ich weiß gilt als erstes das was der Hersteller im Flughandbuch angibt. Wenn der schreibt es darf auf beiden Seiten der PIC sitzen oder der Halter darf es vorgeben, dann ist alles schön.
Wenn da nix steht, dann ist es aber wohl auf links festgelegt.
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powerandpitch
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Beitrag von powerandpitch » Mi 17. Apr 2013, 05:42

mach es doch rechtlich unangreifbarer.

die einweisung kannst du doch von links vornehmen. er ist dann "fluggast". zumindest nach aussen hin. du hast dann für erforderliche eingriffe (wenn er mist baut), die gewohnte cockpitsichweise und die bedienungshebel dort, wo sie hingehören.

später steigt er alleine auf den linken sitz um und trainiert weiter.

wenn er "normale" UL`s gewohnt ist, dann muss ein einigermassen talentierter pilot nur einmal miterleben, wie so ein "kontrollierter C-22 absturz" onboard aussieht. entweder peilt er nach dieser vorführung sofort, worauf es ankommt oder läßt besser die finger davon.

das einzig frickelige an der mühle ist der abfangbogen bei der landung, denn es gibt keinen. :mrgreen: ansonsten kann jeder modellflieger die kiste aus dem stand fliegen. zumindest ging meinen kids das so.
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Beitrag von Timpilot » Mi 17. Apr 2013, 06:17

Rechtlich ist es eigentlich eh nicht kompliziert, da eine Einweisung in keiner Art und Weise gefordert ist.

Es sitzt also in jedem Falle ein rechtlich legal fliegernder PIC auf dem linken Sitz.

Nur die Versicherungsgesellschaft könnte im Schadensfall nörgen, weil eine Einweisung doch zur etablierten Praxis gehört...
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dekobein
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Beitrag von dekobein » Mi 17. Apr 2013, 06:44

Axel, mach's wie ich: Tu es einfach :wink: . Und um Dein Gewissen zu beruhigen, hier ein Zitat aus dem Betriebshandbuch:
"Die IKARUS C 22 ist so konstruiert, daß sie vom
verantwortlichen Piloten sowohl vom rechten wie vom linken
Pilotensitz aus betrieben werden darf."

Gruß

Carsten
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Beitrag von Fiedler R. » Mi 17. Apr 2013, 06:56

hallo,
die rechtl. Grundlage findest Du:
1. LuftPersV, § 42 ff
2. LuftVZO, § 30 ff
3. LuftVO, § 2 u. 4a
Vorschriften neu: 15.Feb.2013
http://www.gesetze-im-internet.de/Teilliste_L.html
mfG
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Beitrag von powerandpitch » Mi 17. Apr 2013, 10:26

Timpilot hat geschrieben:Rechtlich ist es eigentlich eh nicht kompliziert, da eine Einweisung in keiner Art und Weise gefordert ist.

Es sitzt also in jedem Falle ein rechtlich legal fliegernder PIC auf dem linken Sitz.

Nur die Versicherungsgesellschaft könnte im Schadensfall nörgen, weil eine Einweisung doch zur etablierten Praxis gehört...


Der Kumpel, der eingewiesen wird, hat in den letzten 90 Tagen garantiert keine 3 Starts auf dem Muster hinter sich gebracht. Sonst würde er sich ja nicht einweisen lassen. Es ist also eine Sache, die sich ggf. selbst in den Schwanz beisst.

Die Haftpflichtversicherung interessiert nur, wer Schädiger und wer Geschädigter ist, wenn es knallt. Ggf. können sich hier auch Interessenlagen verschieben, je nachdem, wer nach einem Unfall die schwereren Folgen davon trägt. Angeblich soll "in unserer Ecke" in einem ähnlich gelagerten Fall gerade ein Schadenersatzprozeß laufen (zumindest lt. Scheißhaus-Parole).

Ein Kaskoversicherer wird sich ggf. auch mit Stufen der Fahrlässigkeit befassen und evtl. entsprechend kürzen.
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Beitrag von dekobein » Mi 17. Apr 2013, 16:30

Nochmal: Die C22 darf vom PIC sowohl vom linken wie auch rechten Platz geflogen werden. Das hat der Hersteller festgelegt. Der Gesetzgeber trägt den Herstellervorgaben in diesem Fall Rechnung und überlässt zunächst ihm die Entscheidung.
Darüber hinaus kann der Halter festlegen, wer wo sitzt und was macht. Axel ist Halter. Also bestimmt er, wer wo sitzt. :D
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Beitrag von Bellanca » Mi 17. Apr 2013, 17:01

Also-- Carsten`s Aussage wollte ich hören. Wie gesagt mir ist das wurscht,auf welcher Seite ich sitze. Ich kann beides und vertue mich auch nicht.

Danke an alle!
Axel
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Beitrag von Frank » Mi 17. Apr 2013, 21:20

Timpilot hat geschrieben:Rechtlich ist es eigentlich eh nicht kompliziert, da eine Einweisung in keiner Art und Weise gefordert ist.

Es sitzt also in jedem Falle ein rechtlich legal fliegernder PIC auf dem linken Sitz.

Nur die Versicherungsgesellschaft könnte im Schadensfall nörgen, weil eine Einweisung doch zur etablierten Praxis gehört...
Einweisung ist bei UL in der Tat nirgendwo verlangt - der PIC muss sich mit dem Fluggerät "vertraut machen", das ist alles! Nörgeln kann die Versicherung viel, wird sie vielleicht auch, aber letztlich sollte sie damit nicht durchkommen....
powerandpitch hat geschrieben:Der Kumpel, der eingewiesen wird, hat in den letzten 90 Tagen garantiert keine 3 Starts auf dem Muster hinter sich gebracht. Sonst würde er sich ja nicht einweisen lassen. Es ist also eine Sache, die sich ggf. selbst in den Schwanz beisst.
Dem kann ich irgendwie nicht folgen?! So wie eine Einweisung bei UL nicht verlangt ist, gibt es bei UL (im Gegensatz zu Schwermetall) im Sinne des Luftrechts keine "Muster" - es wird lediglich unterschieden zwischen den Steuerungsarten. Wer also seine Prüfung auf Dreiachser 0815 gemacht hat, darf auch *sofort* auf eigene Faust mit Dreiachser XYZ losfliegen.
Auch die Pax-Berechtigung hat entsprechend nix mit dem *Typ* des geflogenen UL zu tun - wenn ich in 90 Tagen dreimal erfolgreich mit UL 0815 (3-Achser) ne Platzrunde gedreht habe, darf ich nicht nur mit dieser Kiste Paxe mitnehmen, sondern mit *jedem anderen* Dreiachser auch! Hab ich aber auch den Trike-Lappen und/oder Gyro, so darf ich auf Trike/Gyro nur dann Paxe mitnehmen, wenn ich auf irgendeinem entsprechenden Gerät jeweils die 90-Tage-Regel erfülle....

No offence like...
Frank
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