Passagierberechtigung - gibt es die überhaupt?

Allgemeine Diskussionen über das "wahre" Ultraleichtfliegen

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juergen_d
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Passagierberechtigung - gibt es die überhaupt?

Beitrag von juergen_d » Sa 6. Apr 2013, 06:22

Moin zusammen,

Ich grübele gerade über die sog. "Passagierberechtigung" für und UL-Flieger. Ich definiere einen Passagier als jemanden, der in einem Beförderungsmittel unterwegs ist, und keinen direkten Einfluß auf dieses Transportmittel nehmen kann. Bei Wikipedia steht, dass bei Luftfahrzeugen derjenige Passagier ist, der keine Lizenz für das entsprechende Luftfahrzeug besitzt.

So gesehen darf ich auch ohne diese "Passagierberechtigung" jederzeit jemanden im UL mitnehmen, wenn der eine UL-Lizenz hat.

Ich wollte es aber gerade genauer wissen und habe die LuftPersV durchstöbert, und dort kommt das Wort "Passagierberechtigung" - auch nicht in abgewandelter Form - überhaupt gar nicht vor :roll:

Woher kommt dann diese Art der Berechtigung? Hat sich das mal ein schlauer Fluglehrer einfallen lassen, um noch ein paar Flugstunden verkaufen zu können, evtl. sogar mit Deckung der Verbände?

Hier gibt es doch eine Menge schlauer Leute, lasst mich bitte teilhaben und sagt mir, auf welcher rechtlichen Grundlage diese Berechtigung fußt.

Gruß, Jürgen
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juergen_d
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Depp, ich...

Beitrag von juergen_d » Sa 6. Apr 2013, 06:46

Ok, ok, antworte ich mir lieber selber, bevor mir ein anderer die Watschn gibt: Paragraph 84a.

Gruß, Jürgen
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dekobein
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Re: Depp, ich...

Beitrag von dekobein » Sa 6. Apr 2013, 16:22

Moin Jürgen,

juergen_d hat geschrieben:Bei Wikipedia steht, dass bei Luftfahrzeugen derjenige Passagier ist, der keine Lizenz für das entsprechende Luftfahrzeug besitzt.
Das hieße im Umkehrschluss, dass ein Lizenzinhaber kein Passagier sei... Einer der Millionen Gründe, weshalb Wikipedia keine gute Quelle ist. Finger weg, wenn's nicht gerade um das Leben unbekannter Promis geht.:D

juergen_d hat geschrieben:Ok, ok, antworte ich mir lieber selber, bevor mir ein anderer die Watschn gibt: Paragraph 84a.


Richtig. Dort steht jedoch nicht, wie es sich mit lizenzierten Piloten verhält. Die Frage nach dem Status Passagier oder Fliegendes Personal hat Rechtsanwalt Dörner hier erläutert:
http://www.aerokurier.de/de/aviation/pr ... .12870.htm

Wichtig - und das ist der Unterschied zwischen Wikidoofia und Fachleuten - : Dörner nennt auch die Quellen der Rechtsprechung.



Gruß

Carsten
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juergen_d
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Beitrag von juergen_d » Sa 6. Apr 2013, 17:25

Danke, Carsten.

Das ist ja einigermaßen vertrackt.

Wenn ich zu meinem Fluglehrer sage "komm, wir fliegen eine Runde", dann ist er Passagier. Wenn ich den Automechaniker-Kumpel vorher schriftlich zum "technischen Begleiter" mit Überwachungsfunktion der Motorinstrumente mache, dann ist er Besatzungsmitglied und alles ist ok.

Kann ich das so zusammenfassen? So interpretiere ich den Text von Herrn Dörner jedenfalls.

Gruß, Jürgen
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dekobein
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Beitrag von dekobein » Sa 6. Apr 2013, 17:58

juergen_d hat geschrieben: Wenn ich zu meinem Fluglehrer sage "komm, wir fliegen eine Runde", dann ist er Passagier.
Theoretisch: Yup.
juergen_d hat geschrieben:Wenn ich den Automechaniker-Kumpel vorher schriftlich zum "technischen Begleiter" mit Überwachungsfunktion der Motorinstrumente mache, dann ist er Besatzungsmitglied und alles ist ok.
Nö. Der Gesetzgeber (blödes Wort, denn de facto hocken da 600-irgendwas Nulpen aus Fleisch und Blut in Regierung und Bundestag) hat auch festgelegt, was "fliegendes Personal" ist:
- Piloten, Flugingenieure und Flugtechniker auf Helis der Polizeien sind rechtlich gesehen "Luftfahrer". Die sind direkt für die Bedienung des Moppeds im Flugbetrieb zuständig.
- Saftschubsen, Bodenpersonal, Prüfer, Flugsienstberater etc. sind "Sonstiges Luftfahrtpersonal".

Jeder, der in der Fliegerei irgendwie ernsthaft etwas mit, am oder im Flieger machen will, braucht irgendeine Ausbildung / Lizenz.
Ein Automechaniker fällt hier völlig raus.
Obendrein darfst Du als Halter zwar z.B. festlegen, wer pilotiert und wer unterstützt. Dir steht aber nicht das Recht zu, jemanden justiziabel zum "technischen Begleiter" zu ernennen. :D

Fazit: Wenn Du ohne Passagierberechtigung mit lizenziertem Kumpel fliegst, leg vorher fest, dass Dein Kumpel Aufgaben als "Fliegendes Personal" wahrnimmt - damit ist es kein Passagierflug. Du hast aber u.U. den Ärger nach einem Unfall, wenn der lizenzierte Kumpel behauptet, er sei nur Passagier gewesen. Gleiches gilt für den Fluglehrer, wenn Du Dich nicht in einer Ausbildung befindest.

Übrigens: Bei dem Gerichtsprozess vor dem OLG Koblenz, auf das Dörner sich bezieht, ging es zum die versicherungstechnische Seite des Passagierfluges (Zitat: "Im Sinne der Unfallversicherungsbedingungen...")
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Beitrag von juergen_d » Sa 6. Apr 2013, 19:43

Hi Carsten,

Das OLG Koblenz sagt aber:

"Zum fliegenden Personal zählt auch der Insasse, der hilfsweise das Flugzeug steuern oder die Führung durch Hilfsdienste unterstützen soll; er scheidet von Beginn des Fluges an als
Fluggast aus, selbst wenn er bis zum Unfall die vorgesehenen Tätigkeiten nicht ausgeübt hat."

Das könnte aber auch jemand vom Flugzeugpersonal sein, dass aber in der aktuellen Version der LuftPersV nicht (mehr?, sind ja haufenweise Paragraphen gestrichen worden) erwähnt wird. Das OLG sagt, dass Flugzeugpersonal vom "Veranstalter beauftragt" wird. Damit ist wohl die Saftschubse nicht mehr gesetzlich definiert?

Außerdem klingt "Insasse" recht weit gefasst :twisted:

Gruß, Jürgen
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Beitrag von powerandpitch » Sa 6. Apr 2013, 20:51

mal ne blöde frage.

gibt es überhaupt einen Ul-er, der regelmässig fliegt und keine pasagierberechtigung hat?
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Beitrag von juergen_d » So 7. Apr 2013, 16:15

Sicherlich, wird aber eher die Ausnahme sein.

Andererseits, wie viele Luftsportgeräteführer mit Passagierberechtigung gibt es, die trotzdem nur alleine rumfliegen?
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Gorden
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Beitrag von Gorden » So 7. Apr 2013, 18:41

juergen_d hat geschrieben: Andererseits, wie viele Luftsportgeräteführer mit Passagierberechtigung gibt es, die trotzdem nur alleine rumfliegen?
Auf die Liste könntest du mich setzen. In 95% aller Fälle (wenn nicht sogar mehr) sitzt niemand neben mir. Alles eine Frage des Equipments...
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Beitrag von dekobein » So 7. Apr 2013, 19:50

Gorden hat geschrieben: Auf die Liste könntest du mich setzen. In 95% aller Fälle (wenn nicht sogar mehr) sitzt niemand neben mir. Alles eine Frage des Equipments...
Dito :D . Außerdem steigt in mein offenes Mopped sowie so fast niemand freiwillig ein.
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Beitrag von powerandpitch » So 7. Apr 2013, 20:22

alleine fliegen?

dafür ist die fliegerei viel zu geil. irgendwer kommt immer mit. frau, kids oder kumpels.

wenn der liebe anhang nicht hinter dem hobby steht, dann geht es eh nicht lange gut damit.
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Steigt sowiso keiner ein

Beitrag von Bellanca » Mo 15. Apr 2013, 22:37

Dekobein, ich muß an dieser Stelle widersprechen:

ca. 20% meiner Gäste steigen ein, weil sie günstig fliegen möchten und nehmen den offenen Flieger in Kauf--- die anderen 80%, weil der Flieger offen ist und reflexfreie Fotos ermöglicht oder einfach weil das Fluggefühl so geil ist. Jüngster Gast 15 J., ältester 76 Jahre!
Axel
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Beitrag von dekobein » Di 16. Apr 2013, 20:57

Axel, das liegt vielleicht daran, dass Du seriöser rüberkommst als ich :D :D :D . Für Passagierflüge charter ich. Hatte kürzlich eine Anfrage von der Berliner Polizei. Die Dame möchte lieber geschlossen fliegen.

Gruß

Carsten
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Beitrag von Bellanca » Mi 17. Apr 2013, 17:05

Klar doch, wenn es unbedingt geschlossen sein soll, kann mann auch chartern--- kostet dann eben ein bißchen mehr und Du kannst wieder mal nen anderen Flieger steuern.

Axel
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Beitrag von Stephan » Do 18. Apr 2013, 15:05

Na die Erfahrung von Axel mach ich aber auch. Wie oft hab ich schon die Savannah odern den Pelican an Flugtagen abstellen müssen und einen Sunny oder Weedhopper rausgeholt weil die Leute in einem richtigen Ul fliegen wollten. Die Dinger haben grundsätzlich immer weitaus mehr mehr Erfolg bei Fussgängern. Was ich auch verstehen kann. Ansonsten ist allein fliegen aber schon das geilste.

Gruss Stephan
Lässt sich niemals durch den Amtsschimmel vom Himmel holen...
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