hallo,
nach einer Mail vom 04.12.12 der Fachaufsicht über die Verbände, Herr Brunssen-Gerdes, LBA, ist die sogen. "Gästeflugregelung"(Anerkennung ausländischer "Luftsportgeräte-Erlaubnisse" in D, Ausnahme: u.a. "wohnsitzdeutsche" vom BMVBS 2009 (ersatzlos) aufgehoben worden.
Demnach gilt für ausländische Erlaubnisse die LuftVZO, § 28 u. 28a
mfG
Rudolf
"Gästeflugregelung" NfL-II-87/95
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Verstehe ich das richtig, dass ein in Deutschland wohnhafter Pilot ein französisches UL, mit französischer Lizenz, ein- und ausfliegen darf ohne polizeilich und gerichtlich belangt werden kann?!
Wenn das sich als richtig erweist, dann frohlocke ich und "I sog Luja"
Erkki
Ach ja, und bevor ich es noch vergesse, PAP versuche mal nicht zu antworten, würdest allen hier einen gefallen machen!
Wenn das sich als richtig erweist, dann frohlocke ich und "I sog Luja"
Erkki
Ach ja, und bevor ich es noch vergesse, PAP versuche mal nicht zu antworten, würdest allen hier einen gefallen machen!
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