DULV-LSGB/BeauftrV

Allgemeine Diskussionen über das "wahre" Ultraleichtfliegen

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Fiedler R.
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DULV-LSGB/BeauftrV

Beitrag von Fiedler R. » Mo 12. Nov 2012, 16:16

Hallo,
die BeauftrV regelt, zu welchen „hoheitlichen Tätigkeiten“ die Verbände(Vereine) von
„staatswegen“ beauftragt sind.
§ 5 der BeauftrV
Zitat
(1) Die Beauftragten sind verpflichtet, ihre Aufgaben neutral und unabhängig von der Mitgliedschaft
in einem der genannten oder in anderen Verbänden oder Vereinen wahrzunehmen.

(3) Die mit der Durchführung derselben Aufgabe beauftragten Verbände sind verpflichtet, zur
Gewährleistung eines einheitlichen Sicherheitsstandards und Anforderungsprofils ihre
Verwaltungsverfahren und -grundsätze aufeinander abzustimmen und in einer Vereinbarung
festzulegen. Sie treffen sich mindestens zweimal im Jahr zu Koordinierungssitzungen.

Zitat Ende
Nun stört mich z.B., dass der DULV in seinem Formblatt-Verlängerung/Erneuerung der Lizenz-,
fälschlicher Weise den §en 43 der LuftPersV-Prüfung- bei den geforderten Voraussetzungen für eine
Verlängerung/Erneuerung verlangt. Es wird eine „Praxisprüfung auf UL-Flugz.“ verlangt.
Das LSGB macht´s richtig.
Für eine Verlängerung/Erneuerung der Lizenz ist der § 45, Abs.2u.3 der LuftPersV an zu wenden.
Das LSBG hat im „AHB“ stehen, dass min. 2 Luftsportgeräte unterschiedlicher Bauart
Voraussetzung seien für eine Flugschule.
Das hat das VG-Koblenz verneint, aus „verfassungsrechtlichen Gründen“.
Der DULV wiederum hat diese Forderung(s. VG) aus seinem AHB gestrichen.
Lt. § 5, Abs. 1 müssen die Verbände neutral sein. Für Ihre „hoheitlichen“ Tätigkeiten dürfen sie
nach der LuftKostV Gebühren erheben.
Nach den Geb.Ordungen der Verbände werden aber für Mitglieder 7% MWSt. berechnet, für
„Nichtmitglieder“ jedoch 19% MWSt.
Wo ist da die geforderte Neutralität/Gleichbehandlung?
Das währe mal von der Steuerverwaltung zu prüfen.
Sowohl der DULV, als auch das LSGB haben noch in 6 stehen:
Zitat
6. die Wahrnehmung der Aufgaben entsprechend der Nummern 2 bis 5 für ein- oder zweisitzige
Luftsportgeräte mit einem nicht fest mit dem Luftfahrzeugverbundenen Motor und mit einer
höchstzulässigen Leermasse von 120 Kilogramm einschließlich Gurtzeug und Rettungsgerät.
Zitat Ende
Das entspricht nicht der LuftVZO, § 1, Abs. 4
Demnach sind die Verbände nicht ermächtigt, eine Lizenz für „motorisierte“ Luftsportgeräte nach § 1,
Abs.4 LuftVZO aus zu stellen?
Mit freundlichen Grüßen
Rudolf
wolbauer
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Beitrag von wolbauer » Mo 12. Nov 2012, 17:56

War´s Dir heute langweilig?

Grüße

Wolfram
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Beitrag von juergen_d » Mo 12. Nov 2012, 20:02

Hallo Rudolf,

So falsch ist das doch garnicht. Für die Verlängerung gelten entweder die 12 Stunden in den leten 24 Monaten ODER nach Absatz 3 eine Befähigungsprüfung mit einem Prüfer.

Das mit der Mehrwertsteuer halte ich schlicht für rechtswidrig.

Gruß, Jürgen

PS: bin dir noch einen Anruf schuldig :oops:
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powerandpitch
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Beitrag von powerandpitch » Mo 12. Nov 2012, 22:31

bin zwar kein steuerverräter,

aber kann es sein, dass die tätigkeit für verbandsmitglieder, steuerrechtlich als allgemeinnützige tätigkeit gewertet wird und die für "externe", als dienstleistung, die der vollen besteuerung unterliegt?

erhobene mehrwertsteuern müssen abgeführt werden. davon hat der verband nichts. also wittert man hier vermutlich "ungereimtheiten", die keine sind. vielleicht gibt es unter uns "low-and-slowies" jemanden, der sich mit dem hochinteressanten :mrgreen: deutschen steuerrecht auskennt? ansonsten, zeig den verband doch beim nächsten finanzamt an.


12 flugstunden in zwei jahren für den scheinerhalt? :shock:

mal ehrlich! wer so wenig fliegt, was will der eigentlich überhaupt noch mit einem schein?

selbst in einem jahr ist das schon verdammt wenig.

oder würde einer freiwillig zu jemanden ins auto oder aufs motorrad steigen, der pro jahr nur durchschnittlich 6 stunden fährt?

vermutlich nicht! und fliegen ist mit sicherheit ähnlich anspruchsvoll.
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Fiedler R.
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Beitrag von Fiedler R. » Di 13. Nov 2012, 08:40

hallo,
es geht nicht um die "12" Flugstunden. Das ist die ges. Mindestflugzeit.
Mich stört, dass der eine Verband für die Verlängerung/Erneuerung "nur" UL´s zulässt(§43 LPV), der Andere nach LPV, § 45 richtigerweise: Motorsegler, UL´s, Motorflugzeuge mit Kolbentrw.
mfG
Rudolf
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powerandpitch
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Beitrag von powerandpitch » Di 13. Nov 2012, 10:31

der staat überträgt bestimmte hoheitliche tätigkeiten an fachlich geeignete privatorganisationen, die diese dann umsetzen.

die gesetzlichen regelungen sind die mindestvorgaben, die der beauftragte einhalten muss. dies bedeutet nicht, dass er bei der umsetzung nicht qualifiziertere rahmenbedingungen fordert.

die TÜV-abnahme für dein auto ist lt. gesetz eine zerlege- und zerstörungsfreie untersuchung.

trotzdem! wer kennt sie nicht, die graukittel, die klopfend unterm wagen rumrandalieren und fleissig rostherde für die zukunft schaffen? :shock:


zurück zum luftfahrtthema.

dann könnte man nach deiner auffassung z. b. durch flüge mit einem klapptriebwerks motorsegler, seinen UL-schein verlängern?

ehrlich gesagt verstehe ich die ganze problematik nicht. wenn einem das fliegen wichtig ist, dann fliegt man auch regelmässig. das ist kein sport, den man "mal so eben nebenher" ausüben kann.
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TDC
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Beitrag von TDC » Di 13. Nov 2012, 10:42

Mich stört, dass der eine Verband für die Verlängerung/Erneuerung "nur" UL´s zulässt(§43 LPV), der Andere nach LPV, § 45 richtigerweise: Motorsegler, UL´s, Motorflugzeuge mit Kolbentrw.
Wieso "richtigerweise"?

Ich kann mir nicht vorstellen, das ein Verein, der ausdrücklich "Ultraleicht" im Namen stehen hat plötzlich Flugstunden auf Geräten berücksichtigen bzw. anerkennen soll, die ausdrücklich NICHT Ultraleicht sind.

Diese Einschränkungen sind ja schließlich bekannt, das Regelwerk der einzelnen Vereine ist öffentlich zugänglich und kein Geheimnis.

Wenn ein Schweißer seinen Schein verlängert haben will und die ganze Zeit ausschließlich Autogenschweißungen durchgeführt hat, dann bekommt er eben keinen Schein für Elektroschweißungen mit Inverter und Stabelektrode, an denen nachher eine ganze Autobahnbrücke hängen soll.

Oder findest du es richtig, wenn Motorschirmstunden genügen sollen für den 3-Achser-Scheinerhalt?

Leute, seid nicht immer so paranoid - die Vereine machen das nicht ausschließlich um DIR eins reinzuwürgen, DICH um dein Geld zu betrügen und DICH gleichzeitig am Fliegen zu hindern. Und wir haben verschiedene Vereine, weil diese unterschiedliche Interessen vertreten: Sonst bräuchten wir ja schließlich nur einen einzigen Verein.

Ich persönlich finde zum Beispiel total Scheiße was der DULSV mit der 120kg-Klasse gemacht hat, aber es ist eine Interessenvertretung, es gibt eine ausreichende Anzahl Leute die dieses Interesse in dieser Form in diesem Verein verfolgen - also hat der Verein das verhandelt und durchgesetzt. Und das ist richtig so. PUNKT.

Man darf natürlich mal fragen, ob zB eine vom DULV ausgestellte SPL vom LSGB verlängert werden kann....
Vollkommenheit entsteht offensichtlich nicht dann, wenn man nichts mehr hinzuzufügen hat,
sondern wenn man nichts mehr wegnehmen kann.
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Beitrag von Timpilot » Di 13. Nov 2012, 11:13

Komische Argumente. Ganz ehrlich:

Ich fliege Motorsegler, Segelflugzeuge, ULs und Motorflugzeuge. Natürlich bringen nicht alle Flugstunden einer Klasse ausreichend Erfahrung für eine andere Klasse, aber es bringt mir genauso wenig, wenn ich auf dem C-22 fit bin und dann Shark fliegen will. Da sind C150 und CT/Remos/FK9/... oder PA18 und Rans S6/S7/Tulak/Savage/...schon viel ähnlicher!

Ich fliege viele sehr verschiedene Flugzeuge durcheinander und habe für mich das Gefühl, dass ich mich dadurch gut und schnell auf das jeweilige Verhalten eines Flugzeuges (auch wenn ich es noch nicht kenne) einstellen kann. So gesehen bringt mir auch das Segelfliegen etwas für das Steuern eines ULs.

Das ist genauso absurd oder schwer zu definieren wie auf der Straße. Zum Fahrrad fahren brauche ich keinen Führerschein. Aber es ist nicht so einfach, wenn man bei Null anfängt. Wenn man schon Fahrrad fahren kann braucht man einen Führerschein für ein Mofa, obwohl man das eh von Anfang an beherrscht. Und wenn ich einen Motorradführerschein habe, dann darf ich automatisch auch mit Seitenwagen fahren, obwohl das recht wenig miteinander zu tun hat vom Steuerverhalten....

Gestzgebung ist nicht so einfach. :-)
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Beitrag von Timpilot » Di 13. Nov 2012, 11:21

TDC hat geschrieben:
Mich stört, dass der eine Verband für die Verlängerung/Erneuerung "nur" UL´s zulässt(§43 LPV), der Andere nach LPV, § 45 richtigerweise: Motorsegler, UL´s, Motorflugzeuge mit Kolbentrw.
Wieso "richtigerweise"?
...
Wenn ein Schweißer seinen Schein verlängert haben will und die ganze Zeit ausschließlich Autogenschweißungen durchgeführt hat, dann bekommt er eben keinen Schein für Elektroschweißungen mit Inverter und Stabelektrode, an denen nachher eine ganze Autobahnbrücke hängen soll.

Oder findest du es richtig, wenn Motorschirmstunden genügen sollen für den 3-Achser-Scheinerhalt?
...
Sorry TDC, aber diese Beispiele sind ziemlich unsachlich und gehen voll am Ziel vorbei!

Bei den zertifizierten Luftfahrtgeräten ist es teilweise auch möglich Stunden zum Erwerb und zur Erhaltung zwischen Segelflug, Motorsegler und Motorflug anzurechnen. Das ist m.E. sinnvoll und richtig!
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Beitrag von powerandpitch » Di 13. Nov 2012, 11:30

wer sind denn diejenigen, die wegen der paar stunden anfangen rumzunöhlen?

erinnert mich stark an bestimmte hobbyflieger, die einmal im jahr zum flugplatzfest in fliegerlederjacke und fliegerbrille, als pilot verkleidet den dicken machen, aber zu geizig sind, zwischendurch mal ne runde zu drehen.

bestimmte dinge sind nun einmal so. wir haben 82 millionen bundesbürger. da kann man vom gesetzgeber nicht erwarten, dass für jeden einzelnen, eine auf seine ganz persönlichen belange abgestimmte lage geschaffen wird.

außerdem tim! es gibt immer wege und möglichkeiten. :wink: OK?
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Beitrag von Timpilot » Di 13. Nov 2012, 12:22

powerandpitch hat geschrieben:
außerdem tim! es gibt immer wege und möglichkeiten. :wink: OK?
Versteh ich nicht.
Ich habe mich ja auch nicht über die Situation beschwert - nur über die Argumentation hier.

Aber das Thema ging ja eigentlich um Unterschiede in der Umsetzung durch DULV und DAeC. Da ist es natürlich ungeschickt sobald es sich um Umsetzung der Gesetze handelt. Rudolf führte ja oben auf, dass sie sich abstimmen und einigen sollen.
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Beitrag von TDC » Di 13. Nov 2012, 13:37

Timpilot hat geschrieben:
powerandpitch hat geschrieben:....sie sich abstimmen und einigen sollen.
Das ist der Knackpunkt: "sollen".

Wie ich oben ausgeführt habe, die verschiedenen Vereine vertreten unterschiedliche primäre Interessen. Da ist es normal und zu erwarten dass sie sich eben NICHT über Alles einig werden und das am besten sofort.

Wären wir jetzt total überdeutsch müssten wir ja bei konsequenter Auslegung des Begriffs "sollen" als einer unabdingbaren Bedingung zunächst mal völlig aufs UL-Fliegen verzichten, denn niemand bekäme irgend eine Lizenz - BIS zu dem Zeitpunkt wo alle bisher abweichend interpretierten Bestimmungen vollumfänglich bei allen mit UL-Lizenzen befassten Verbänden exakt gleich behandelt werden.
Unabdingbare Bedingung erfüllt bedeutet: Erst dann würde die Handlungsfähigkeit der Verbände überhaupt hergestellt, erst dann könnten überhaupt Lizenzen ausgestellt werden.

Und, oh welch eine Freude!, damit hätten wir ja auch sofort der Vielfalt der Verbände jegliche Daseinsberechtigung entzogen und bräuchten nur noch einen Einheitsverband.

Neenee, da ist mir doch eine Art Darwinismus der konkurrierenden Verbände lieber. Da such ich mir dann raus was mir persönlich am besten passt.
Vollkommenheit entsteht offensichtlich nicht dann, wenn man nichts mehr hinzuzufügen hat,
sondern wenn man nichts mehr wegnehmen kann.
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Beitrag von Fiedler R. » Di 13. Nov 2012, 15:28

hallo,
Zitat:"Neenee, da ist mir doch eine Art Darwinismus der konkurrierenden Verbände lieber. Da such ich mir dann raus was mir persönlich am besten passt". Zit.Ende
Das geht eben nicht, s.BeauftrV, § 5, Abs. 2.
Ist z.B. Dein Schein bei einem "Verein" ausgestellt, dann bleibt der da und ist nur mit viel Aufwand zum "Anderen" zu transverieren.
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Rudolf
PS: wenn ich, als "Nichtmitglied", einen(hohheitlichen) Verwaltungsakt, z.B. Scheinverlängerung, beim Luftamt bekomme, muss ich gem. LuftkostV eine Gebühr+19% berappen.
Die gleiche Leistung von einen Angestellten des Luftamts nur 7%?
Was hat das mit "Vereinszugehörigkeit" zu tun?
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Beitrag von powerandpitch » Di 13. Nov 2012, 16:45

druck die gebührenseite vom LSGB aus, mail sie an dein finanzamt und erstatte anzeige. dann wird sich sicherlich ganz schnell aufklären, welche krumme tour dahintersteckt.

kann es vielleicht sein, dass der verband die mitgliedschaft nur ein bischen honorieren will, weil eben diese verbandsmitglieder gewisse "sowiesokosten" durch ihre mitgliedsbeiträge mitfinanzieren?

wenn du dich über so etwas aufregen willst, dann achte mal darauf, wie sich der DULV als "versicherungsmakler" aufführt. nachdem ich meinen vogel umgeschrieben habe, kam die mitteilung, dass man die haftpflichtprämie nur für DULV-mitglieder halten könne. als nichtmitglied, müsse man im nächsten jahr ein paar groschen mehr löhnen.

der DAEC macht keinen unterschied zwischen mitgliedern und nichtmitgliedern. wurde zumindest telefonisch so mitgeteilt.

also was solls? wegen der paar kröten lohnt sich der ganze aufstand nicht.

und so schwer ist der wechsel nun auch wieder nicht. guckst du hier. http://www.dulv.de/Downloads/DULV-Mitgl ... t/K131.htm

meine maschine habe ich zum DAEC übertragen lassen. das hat etwa 14 tage gedauert und ein paar euros gekostet. mit der lizenz ist das sicherlich auch nicht aufwändiger.
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Beitrag von TDC » Di 13. Nov 2012, 17:02

Fiedler R. hat geschrieben:[...]Das geht eben nicht, s.BeauftrV, § 5, Abs. 2.
Ist z.B. Dein Schein bei einem "Verein" ausgestellt, dann bleibt der da und ist nur mit viel Aufwand zum "Anderen" zu transverieren.
[...]
Aha. Dann gehe ich davon aus das du das schonmal gemacht hast?

Der von dir genannte Paragraf schließt jedenfalls mal nicht prinzipiell aus, das der eine Beauftragte einen bereits durchgeführten Verwaltungsakt eines anderen Beauftragten einfach anerkennt und, weil er weiß, das dafür bereits alle nötigen Nachweise erbracht wurden, auf dieser Grundlage einen eigenen vereinfachten Verwaltungsakt durchführt. Im EU-Recht ist das gang und gäbe.

Wie weit man darauf einen Rechtsanspruch hat und was es kostet ist natürlich wieder eine andere Frage.
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