BANJO in Bitburg

Allgemeine Diskussionen über das "wahre" Ultraleichtfliegen

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AndreasR
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Beitrag von AndreasR » Mi 25. Mai 2011, 10:02

Naja, bei Erfolg steht der Flugplatz erst mal ohne Genehmigung da
Oh, in diese Richtung hatte ich gar nicht gedacht - es kann natürlich nicht die Absicht sein, einen Platz zu schließen. Mit der Feststellungsklage war eher die Hoffnung verbunden, dass faktisch eine UL-Zulassung bereits besteht ...

Grüße - Andreas
Fiedler R.
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Beitrag von Fiedler R. » Mi 25. Mai 2011, 14:59

hallo Andreas,
mal "langsam mit den Pferden". Da müssten fast alle Plätze(s.AIPIII) schließen. Alle Plätze haben (noch) i.d. Genehmigung: Ultraleichtflugzeuge.
Aber das kommt davon, wenn "Lobbyisten" den Gesetzgeber "überreden", Vorschriften in Ihrem Sinne zu gestalten und "einfältige" Abgeordnete dann tätig werden. So werden einzelne Vorschriften(§§en) geändert, ohne dass geprüft wird, ob nicht andere Vorschriften betroffen sind. S. z.B. LuftpersV-Einweisungen in Ausbildung, LuftVZO/LuftVG: früher Ultraleicht-jetzt Luftsportgeräte- usw.
Kommt dazu das Durcheinander "120kg" S.
http://www.daec.de/lsgb/downfiles/2010/ ... -03-23.pdf
S. 1. Absatz
Aber ich bleibe am Ball!
mfG
Rudolf
Harriet
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Beitrag von Harriet » Do 26. Mai 2011, 08:57

Ich habe also mal gegoogelt und gefunden:
Bittburg ist einen ehemaligen Militär - Großflugplatz. Über 3000m Landebahn. Airliner aller Größe, bis zur Transall. Aber keinen Segelflugverein.
Wie willst du da mit Spassgewinn deinen Banjo überhaupt in die Luft bekommen? Im Einmannverfahren Windenschlepp?
Selbst wenn du einen privaten Schleppflieger angagierst, wer soll als Flügelmann auf der 45m breiten Asphaltbahn mit der Transall um die Wette laufen?
Wer soll den Acker neben der Landebahn für dich exclusiv flugfähig halten?
Wäre es nicht besser du gründest mit Hob einen Privatclub?
Speziell für Euch und Juden die heute noch Deutschland verlassen wollen, und wegen Flugplatzzwang der Nazis, leider nicht können, wird es demnächst ein Flugauto geben. Auf der Autobahn zum Überholen eben mal die Flächen ausklappt, und auf dem Aldi Parkplatz starten darf. Nur starten!
Zum landen werden sie außerhalb Nazi - Deutschlands nur leider Gott sei dank auch keine Genehmigung finden. :twisted:
Zuletzt geändert von Harriet am Fr 27. Mai 2011, 09:57, insgesamt 2-mal geändert.
quax2000
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Beitrag von quax2000 » Do 26. Mai 2011, 11:06

Harriet hat geschrieben:Lieber Gott hilf mir mein Maul zu halten, zumindest bis ich weiss über was ich rede.
http://www.schleppteam.net/st/html/banjo_mh.html
http://www.moselflug.de/Wilfried/index.htm
Textauszug aus der Webseite:
Wir schulen auf einer modernen Pioneer Flugplatz: Bitburg (EDRB)
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juergen_d
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Beitrag von juergen_d » Do 26. Mai 2011, 14:37

Noch ein Auszug: "Offen für jede Art der UL Fliegerei"
Timpilot
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Beitrag von Timpilot » Do 26. Mai 2011, 18:38

Harriet hat geschrieben:Lieber Gott hilf mir mein Maul zu halten, zumindest bis ich weiss über was ich rede.
Naja - hätte mich auch gewundert, wenn man sich auf die Hilfe des lieben Gottes hätte verlassen können...

Googlen ist nicht gleich "wissen wovon man redet".
Harriet
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Beitrag von Harriet » Fr 27. Mai 2011, 09:55

sorry , reden wir vom gleichen Banjo?
Auf der Internetseite.
http://www.ul-segelflugzeuge.de
ist der Banjo als "motorloses Luftsportgerät" abgebildet und beschrieben.
Entschuldigt meine Unwissenheit, aber warum ist ein Segelflugzeug mit Motor kein "Kilo". Warum sollte er mit 260 Kg ein UL sein?
Eine Kolaflasche, wo man "light" draufschreibt ist ja auch noch kein UL. Segelflieger mit Motor?
Gibt es hier eine Lücke im Gesetz, oder ist hier überreglementiert?
Timpilot
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Beitrag von Timpilot » Fr 27. Mai 2011, 11:48

Hallo,

Alles was über 450kg Abflugmasse (Doppelsitzer) und 300kg Abflugmasse (Einsitzer) + jeweils 22,5kgRettungsgerät liegt kann nicht als Luftsportgerät zugelassen werden.
Alles was darunter liegt kann als Luftsportgerät (mit oder ohne Motor) oder auch als Segelflugzeug, Motorsegler, Motorflugzeug zugelassen werden. Das liegt dann in der Entscheidung desjenigen, der die Zulassung beantragt.

Da der Banjo sowohl mit als auch ohne Motor unter 322,5kg Abflugmasse liegt kann er als Luftsportgerät zugelassen werden und so ist es ja auch, oder?

Der Piccolo zum Beispiel existiert mit Zulassung als Luftsportgerät und mit Zulassung als Motorsegler.

http://de.wikipedia.org/wiki/Technoflug_Piccolo
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