Weg vom Flugplatzzwang bzw. Betriebszeiten

Allgemeine Diskussionen über das "wahre" Ultraleichtfliegen

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erkki67
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Beitrag von erkki67 » Mi 12. Jan 2011, 06:41

no comment :colabear: :colabear:
Sit on top :mrgreen:
gkrgv
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Beitrag von gkrgv » Mi 12. Jan 2011, 08:52

Stephan hat geschrieben: Bin ja mittlerweile davon überzeugt dass ich nur durch eine schlechte Laune der Natur in Deutschland geboren bin.
Ich bin ja mittlerweile davon überzeugt das ich nur durch ein gute Laune der Natur in Deutschland geboren bin. :)

Tja, so verschieden sind die Geschmäcker und Gefühle!

ciao
Gerhard
Stephan
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Beitrag von Stephan » Mi 12. Jan 2011, 08:57

Logisch! :D
Lässt sich niemals durch den Amtsschimmel vom Himmel holen...
Horst
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Beitrag von Horst » Sa 15. Jan 2011, 14:19

Bei den Motorschirmfliegern gab es den Versuch den Flugplatzzwang
zu lockern. Der DULV hat zusammen mit einigen Länderbehörden ein Versuchsprogramm
durchgeführt um herauszufinden ob eine Allgemeine Starterlaubniss (so ähnlich wie bei
den Ballonfahrern) möglich ist. Nach zwei Jahren wurde die Testphase beendet ohne
das was am bisherigen Verfahren geändert wurde! Der Grund war das mangelnde Interesse
der Piloten. In Hessen hatten gerade einmal fünf Piloten am Versuch teilgenommen von denen
dann zum Schluss nur zwei über ihre Erfahrungen berichteten. Es war offenbar kein
wirkliches Interesse vorhanden! Die Sache war schon etwas peinlich. Erst wurde lautstark
in der Scene rumgetönt wie schrecklich das doch in Deutschland ist. Der Verband nimmt sich der
Sache an und bekommt dann von den Fliegern kein Feedback. Schade drum. Der Ansatz war gut.
Wer den Flugplatzzwang abschaffen will, muss sich wirklich engagieren. Das wird viel Blut, Schweiß
und Tränen kosten, denn der Weg bis zur Gesetzgebung ist lang und steinig. Da geht es immer um
Macht und Interressen und die Freiheit der Anderen (auch Andersdenkenden). Man muss bereit sein
auch die Niederlage zu akzeptieren.

Die individuelle Lösung (ich mache einfach was ich will und schere mich einen Dreck um die Regeln)
hat schon einen gewissen Charme. Man hat alle Freiheit, riskiert aber hohe Strafen und (noch ärgerlicher)
den Scheinverlust. Aber wenn man sich eh nicht an die Regeln halten will braucht man doch eigentlich
gar keinen Schein!?

Man kann ja auch dort hin gehen wo angeblich immer alles besser ist.

Was bleibt?

Der Versuch über kleine Schritte die Sache immer weiter zu verbessern. Erst das Ultraleichtfliegen,
dann die leichten Luftsportgeräte, kein Medical, Fliegen ohne Flugleiter etc. Es wurde wirklich viel
erreicht in den letzten zwei Jahrzehnten!

Ich kann das Gejammer eigentlich nicht verstehen. Was fehlt euch? Ein Flugplatz an dem ihr eure Freiheit
ausleben könnt? Tut euch mit ein paar Gleichgesinnten zusammen, sucht ein Gelände, nehmt Geld in die
Hand (ja, ohne gehts nicht) und schafft euch eueren Traum. Beispiele aus den letzten Jahren gibt es durchaus.
Auf jeden Fall stehen die Chancen gut das ihr das Ergebnis noch erlebt, was ich bei der Variante über eine
Gesetzesänderung (siehe oben) nicht glaube.

P.S.
Ich bin übrigens nicht durch eine (gute oder schlechte) Laune in Deutschland geboren. Ich hab mir das damals ausgesucht!
Die meisten Länder (ca. 97 %) sind deshalb nicht in Frage gekommen weil sie keine Demokratien waren, kein Rechtssystem hatten, zu heiss oder zu kalt waren etc.
Solche Nebensächlichkeiten wie der Flugplatzzwang standen auf meiner Prioritätenliste auf Platz 396.

Gruss Horst
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pehy
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Beitrag von pehy » Sa 15. Jan 2011, 14:58

Horst hat geschrieben:Bei den Motorschirmfliegern gab es den Versuch den Flugplatzzwang
zu lockern. Der DULV hat zusammen mit einigen Länderbehörden ein Versuchsprogramm
durchgeführt um herauszufinden ob eine Allgemeine Starterlaubniss (so ähnlich wie bei
den Ballonfahrern) möglich ist. Nach zwei Jahren wurde die Testphase beendet ohne
das was am bisherigen Verfahren geändert wurde! Der Grund war das mangelnde Interesse
der Piloten. In Hessen hatten gerade einmal fünf Piloten am Versuch teilgenommen von denen
dann zum Schluss nur zwei über ihre Erfahrungen berichteten. Es war offenbar kein
wirkliches Interesse vorhanden! Die Sache war schon etwas peinlich. Erst wurde lautstark
in der Scene rumgetönt wie schrecklich das doch in Deutschland ist. Der Verband nimmt sich der
Sache an und bekommt dann von den Fliegern kein Feedback. Schade drum. Der Ansatz war gut.
Das kann ich nicht so recht glauben! Wir haben ja selber Motorschirmflieger bei uns auf dem Platz und die würden gerne alle zu Hause irgendwo starten, wenn es denn ginge. (Davon, daß einige andere es sowieso machen, habe ich Gerüchte gehört). Wie war denn der Versuch angelegt? Bekamen die Probanden Straffreiheit zugesichert, wenn sie sich regelmäßig selbst anzeigten? :lol: Wie war denn das "Verfahren" praktisch gedacht, wenn es denn dazu gekommen wäre?
Wer den Flugplatzzwang abschaffen will, muss sich wirklich engagieren. Das wird viel Blut, Schweiß
und Tränen kosten, denn der Weg bis zur Gesetzgebung ist lang und steinig. Da geht es immer um
Macht und Interressen und die Freiheit der Anderen (auch Andersdenkenden). Man muss bereit sein
auch die Niederlage zu akzeptieren.
Das ist natürlich richtig, aber wenn ein Versuch so in die Hose geht, muß man doch hinterher in den Verbänden bekannt machen, wie der Versuch gelaufen ist und warum das passiert ist. Ich habe bisher nur vage Andeutungen mitbekommen.
Die individuelle Lösung (ich mache einfach was ich will und schere mich einen Dreck um die Regeln)
hat schon einen gewissen Charme. Man hat alle Freiheit, riskiert aber hohe Strafen und (noch ärgerlicher)
den Scheinverlust. Aber wenn man sich eh nicht an die Regeln halten will braucht man doch eigentlich
gar keinen Schein!?
Der Clown, den Du gefrühstückt hast, muß schlecht gewesen sein! Das LBA mit seiner geballten Fachkompetenz und die zuarbeitenden Verbände (vollbesetzt mit Flugsportbegeisterten und erfahrenen Piloten) sollten es doch eigentlich auf zarte Nachfrage von "unten" hinbekommen,

1. die bestehende Lage zu analysieren,
2. die Anforderungen der einzelnen an Luftfahrt interessierten untereinander zu schreiben,
3. eine Lösung auszudenken, die den alten Ballast weitgehend beseitigt und den Wünschen aller Betroffenen relativ nahe kommt.

Sicher ist es schwer, ein bestehendes System durch was völlig neues zu ersetzen. Aber mit der ehemals staatlichen Luftaufsicht hat sowas ja auch geklappt.
Man kann ja auch dort hin gehen wo angeblich immer alles besser ist.

Was bleibt?

Der Versuch über kleine Schritte die Sache immer weiter zu verbessern. Erst das Ultraleichtfliegen,
dann die leichten Luftsportgeräte, kein Medical, Fliegen ohne Flugleiter etc. Es wurde wirklich viel
erreicht in den letzten zwei Jahrzehnten!
Das stimmt, immerhin gibt es z.B. die Beauftragung von DULV und DAeC.
Ich kann das Gejammer eigentlich nicht verstehen. Was fehlt euch? Ein Flugplatz an dem ihr eure Freiheit
ausleben könnt? Tut euch mit ein paar Gleichgesinnten zusammen, sucht ein Gelände, nehmt Geld in die
Hand (ja, ohne gehts nicht) und schafft euch eueren Traum. Beispiele aus den letzten Jahren gibt es durchaus.
Das kann klappen, kostet aber einen ungeheuren Aufwand über eine lange Zeit und das Ergebnis ist nicht sicher. Und das dann dafür, daß man auf einer Wiese starten kann, einen Flugleiter bereitstellen muß und was es sonst noch an Aufwand gibt.
Auf jeden Fall stehen die Chancen gut das ihr das Ergebnis noch erlebt, was ich bei der Variante über eine
Gesetzesänderung (siehe oben) nicht glaube.
Das ist aber der einzige Weg, die Einstiegsschwelle für junge Leute in die Sportfliegerei nachhaltig zu senken. Die haben keine Zeit, sich an einem uralten Verfahren abzuarbeiten, das IMHO rein rechtlich und technisch in der ganzen Härte völlig unangemessen ist.

Grüße, Peter
wolbauer
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Erprobungsprogramm Moschi

Beitrag von wolbauer » Sa 15. Jan 2011, 16:12

Hallo Horst, hallo Peter,

das "Erprobungsprogramm Außenstarts und -Landungen mit Motorschirmen" vom DULV war m. E. von Anfang an ein totgeborenes Kind.

Einerseits: Es war ja nicht so, dass man bei dem Erprobungsprogramm überall mit Genehmigung des Grundstückeigentümmers hätte starten und landen dürfen (wie in F), sondern es war vielmehr immer noch die Zustimmung des Gemeinderats und die der unteren Naturschutzbehörde notwendig, lediglich die relativ leicht zu erhaltende Genehmigung des Regierungspräsidiums fiel weg.

Dafür musste der Schirm mit einem Kennzeichen verunstaltet werden und Flugfunk war vorgeschrieben (für Selbstgespräche oder was?). Weiterhin war ein Kurs beim DULV für, soweit ich mich erinnere, 300 EUR erforderlich. Nicht jeder Pilot konnte teilnehmen, 100 Stunden Flugerfahrung waren Voraussetzung. Auch waren nicht alle Bundesländer beteiligt, wir in BW konnten leider nicht mitmachen.

Andererseits: Was um Gottes Willen sollte von den PILOTEN erprobt werden? Dass man auch von einer Wiese starten kann, die nicht vom RP genehmigt wurde? Ob sie sich als fähig erweisen, ein geeignetes Gelände auszusuchen?
Was für ein sinnfreier Quatsch.

Dass sich da wenig Piloten beteiligten, kann ich voll und ganz nachvollziehen.

Grüße

Wolfram
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Fiedler R.
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LuftVO v. 18.01.2010 §4a?

Beitrag von Fiedler R. » Di 18. Jan 2011, 09:18

hallo,
die LuftVO wurde mit Datum: 18.01.2010 geändert(ebenso wie die LuftVZO §1, Abs. 4). Eingefügt wurde der § 4a Luftsportgerät und unbemanntes Luftfahrtgerät.
Zitat
§ 4a Luftsportgerät und unbemanntes Luftfahrtgerät
Auf den Betrieb von Luftsportgerät und unbemanntem Luftfahrtgerät finden die Vorschriften dieser Verordnung Anwendung, soweit sich nicht aus den Besonderheitendieser Luftfahrtgeräte, insbesondere der Freistellung von der Verkehrszulassung unddem Flugplatzzwang, der besonderen Betriebsform oder der fehlenden Besatzung die Unanwendbarkeit einzelner Vorschriften ergibt.
Zitat Ende
Was ist damit vom Gesetzgeber gewollt? Bedeutet das, dass die LuftVO für Luftsportgerät nach § 1, Abs. 4(120Kg) nicht gilt, bzw. nicht anzuwenden ist?
mfG
Rudolf
Horst
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Beitrag von Horst » Di 18. Jan 2011, 13:26

Hallo,

der Gesetzgeber will uns damit sagen, dass die LuftVO auch für Luftsportgerät gültig ist, auch wenn
einzelne § unanwendbar sind. Warum er dabei den Begriff 'Flugplatzzwang' benutzt, der sonst in der ganzen
Luft-Gesetzgebung nicht vor kommt, wird wohl sein Geheimniss bleiben.

Der sog. 'Flugplatzzwang' ist im LuftVG §25 definiert. Er gilt nicht wenn:
"der Ort der Landung infolge der Eigenschaften des Luftfahrzeugs nicht vorausbestimmbar ist..."
Dies trifft i.d.R. auf nicht motorbetriebenes Luftfahrtgerät (z.B. Gleitschirme und Drachen) zu,
alle motorbetriebenen Geräte fallen (leider) nicht darunter.


Gruss Horst
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ilU
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Beitrag von ilU » Di 18. Jan 2011, 18:27

Hallo miteinander,

ja das "Erprobungsprogramm Außenstarts und -Landungen mit Motorschirmen" das auf wenig Resonanz stieß....warum steht ja bei Wolfram drinnen. Auch ich wohne in BaWü, hab nen Motorschirm und durfte nicht teilnehmen, BaWü stand ja schließlich auf der "Ausgenommenliste".
Wenn ich im Nachgang sehe was für einen Außenstart mit dem MoSchi erforderlich war bin ich ganz froh den Frust nicht erlebt zu haben.

Außenstarterlaubnis ist für mich so etwas wie eine "Sicherheitslandung", nur dass ich jetzt den Grundstückseigentümer um Erlaubnis frage. Ok, dann wären da noch 2..3 Sperrgebiete wie speziell ausgewiesene Wasser-, Naturschutzgebiete, Abstand nächste Stadt. Aber keinesfalls ein Gemeinderat oder sonst so ein Verein.

Da wo die Wiese paßt, der Bauer zum Fragen da steht will ich abladen und abheben.

ilU
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Stephan
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Beitrag von Stephan » Di 18. Jan 2011, 19:15

Normal eben.... Ich kann überlegen wie ich will - ich finde keinen Grund der nicht an den Haaren herbeigezogen ist um Ul's das freie Landen und Starten auf einem Acker oder einer Wiese zu verbieten. Mit Rücksicht auf den Anbau freilich.

Gruss Stephan
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Uwe Seimetz
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Beitrag von Uwe Seimetz » Di 18. Jan 2011, 19:50

Hallo Stefan,

du weißt doch wie das ist, mit dir als ehemaligen :oops: Deutschen und uns als immer noch Deutsche :mixed:, da verstehen wir nix von, weil wir da ja auch garnix von studiert haben und schon überhaupt keine Ahnung davon haben. :Klaus: Da verstehen andere Leute viel mehr von als wir. :twisted:
So ist das nun einmal. Und wer immer noch daran glaubt wird selig, wer backt wird eben mehlig.
Muß auch mal Frust ablassen. Könnte dir ja mal was über unser Prozedere der Selbstbauzulassung erzählen. Wie einfach macht es da die RSA.
Na ja, ich versteh eben nix von.

Uwe
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Beitrag von Stephan » Di 18. Jan 2011, 20:04

Ich seh schon Uwe, muss Dir hier auch 'ne Werkstatt finden. Wieviel Platz brauchst Du denn so zum Bauen? :wink:

Gruss Stephan
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Uwe Seimetz
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Beitrag von Uwe Seimetz » Di 18. Jan 2011, 20:23

Oh ja,

so 10x10 m für den Flieger. Oder noch besser eine Halle von 200 -300m². Dann könnte ich auch wieder Möbel bauen und mein Leben bestreiten, irgend wie werde ich ja auch Geld verdienen müssen, oder gibt es da auch eine Stelle als Werklehrer oder so was? Mein franz. ist aber mittlerweile bald 35 Jahre verrostet. Meist du das bekomme ich wieder hin? Was meinst du, ist meine Flitzkiste nicht etwas zu schnell für die Insel oder kann man da auch weiter weg fliegen?
Das ganze hätte schon was.

Uwe
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Beitrag von Stephan » Mi 19. Jan 2011, 04:27

Tja da müsstest Du mal auf Urlaub kommen. Einen pensionierten Werklehrer, Schreiner, haben wir im Club. Der kann Dir sicher alles erklären. Halle sollte man auch finden können. Dein Baby kommt freilich auch mit. Damit fliegst Du dann ab und zu nach Madagaskar oder Mauritius. Oder verdienst Dir ein bisschen Geld mit Touristenrundflügen...

Ich zieh das Ganze gerade mit unserem lieben Christian Schütt durch. Der kann allerdings kein einiziges Wort französisch und tut sich nur deshalb ein wenig schwer. Aber das lernt er auch noch. :D

Gruss Stephan
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Re: LuftVO v. 18.01.2010 §4a?

Beitrag von Flori » Mi 19. Jan 2011, 10:22

Fiedler R. hat geschrieben:hallo,
die LuftVO wurde mit Datum: 18.01.2010 geändert(ebenso wie die LuftVZO §1, Abs. 4). Eingefügt wurde der § 4a Luftsportgerät und unbemanntes Luftfahrtgerät.
Dieser Text von § 4a LuftVO steht schon immer so ins Gesetz (oder mindestens seit vor 2006), es wurde nicht erst jetzt geändert.
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