zuwenig Flugstunden / Gültigkeit Lizenz

Allgemeine Diskussionen über das "wahre" Ultraleichtfliegen

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Turbulator
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zuwenig Flugstunden / Gültigkeit Lizenz

Beitrag von Turbulator » Mo 18. Okt 2010, 18:26

Hallo Leute,
ist die SPL-F Lizenz, wenn man nicht genügend Stunden in den letzten 24 Monaten geflogen hat, durch das Fliegen mit Flugauftrag zu reaktivieren oder muß eine Befähigungsüberprüfung durch Prüfer erfolgen?
Vielen Dank für Eure Antworten!
Peter
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der_aeronaut
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Beitrag von der_aeronaut » Mi 20. Okt 2010, 18:04

Hallo Turbulator,
Du musst dann eine Befähigungsüberprüfung mit einem entsprechendem Prüfer machen.
Viele Grüße
der_aeronaut
Timpilot
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Beitrag von Timpilot » Mi 20. Okt 2010, 19:26

Wo steht das geschrieben?

Laut LuftPersV kannst Du sogar, wenn die Lizenz nach 5 Jahren abgelaufen ist "...zur Verlängerung oder Erneuerung..." einfach mit Fluglehrer oder mit Auftrag fliegen, den Übungsflug mit Lehrer machen und alles ist paletti.

So habe ich es bisher verstanden.
Fiedler R.
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Beitrag von Fiedler R. » Fr 22. Okt 2010, 05:43

Auszug aus LuftpersV
(eine "Befähigungsprüfung" mit einen "Prüfer" erspart die Flugzeiten, Starts/Übungsflug)

(5) Die Lizenz nach § 42 Abs. 4 kann um die Gültigkeitsdauer nach Absatz 1 verlängert oder erneuert werden, wenn der Bewerber die Erfüllung der Voraussetzungen nach Absatz 2 nachweist und ein gültiges Tauglichkeitszeugnis vorlegt.

(2) Die Rechte einer Lizenz mit der eingetragenen Luftsportgeräteart dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber einer Lizenz für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge mindestens 12 Flugstunden auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, Reisemotorseglern oder einmotorigen Landflugzeugen mit
Kolbentriebwerk innerhalb der letzten 24 Monate durchgeführt hat. In den 12 Stunden müssen mindestens sechs Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer und 12 Starts und 12 Landungen sowie ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen enthalten sein.
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