Anerkennung ausländischer Zulassungen - tel. mit DULV

Allgemeine Diskussionen über das "wahre" Ultraleichtfliegen

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Oliver Reik
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Anerkennung ausländischer Zulassungen - tel. mit DULV

Beitrag von Oliver Reik » Do 30. Jul 2009, 11:23

Hallo zusammen,

irgendwo hatten wir das Thema hier schon mal, ich nehme also an, dass es nicht nur mich interessiert. :wink:

Konkret ging es mir um Trikes aus England - ich rief deshalb Kersten Ebeling vom DULV an. Von ihm erfuhr ich, dass bei den Dreiachsern tschechische LAA Zulassungen vollständig anerkannt werden, bei den Trikes wird von der englischen Zulassung zumindest der ganze materialmordende Belastungskram anerkannt. Lediglich die Flugeigenschaften müssen noch auf dem Testwagen überprüft werden, was der Fläche aber wohl nicht schadet, ein Lärmtest ist ebenfalls erforderlich.

Wenn man sich also ein Trike aus England holt, muss man in der Regel eine Rettung nachrüsten und für die Zulassung dann noch einmal mit max. 1500,- € rechnen. Wenn man sich die verhältnismäßig günstigen Preise und insbesondere das enorme Angebot dort ansieht, kann das in meinen Augen durchaus Sinn machen.

Nach anderen Ländern und evtl. abweichenden Regelungen für Dreiachser habe ich nicht gefragt. Wenn man sich für einen Flieger aus dem Ausland interessiert, sollte man auf jeden Fall aber mal bei Herrn Ebeling anrufen. Die Pauschalaussage, dass ausländische Zulassungen grundsätzlich nicht anerkannt werden, ist so jedenfalls falsch.


Viele Grüße,

Oliver
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pehy
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Re: Anerkennung ausländischer Zulassungen - tel. mit DULV

Beitrag von pehy » Do 30. Jul 2009, 12:49

Oliver Reik hat geschrieben:Hallo zusammen,

...
Konkret ging es mir um Trikes aus England - ich rief deshalb Kersten Ebeling vom DULV an. Von ihm erfuhr ich, dass bei den Dreiachsern tschechische LAA Zulassungen vollständig anerkannt werden,
...
Dann sieht es ja für die SD-1
http://www.sdplanes.com/sd1d.htm
besser als ich dachte aus, zumindest für eine fertige Maschine. Oder gilt für Baupläne und Bausätze sogar das gleiche?

Grüße, Peter
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Oliver Reik
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Re: Anerkennung ausländischer Zulassungen - tel. mit DULV

Beitrag von Oliver Reik » Do 30. Jul 2009, 15:40

pehy hat geschrieben: [...] Oder gilt für Baupläne und Bausätze sogar das gleiche? [...]
Keine Ahnung - wenn Dich der Vogel interessiert, kannst Du den (sehr netten) Herrn Ebeling sicherlich mal anrufen.
Wie gesagt, ich hatte lediglich wegen Trikes aus England angerufen, die Sache mit den Tschechen erfuhr ich nur, weil er erst dachte, dass es um Dreiachser geht.

Viele Grüße,

Oliver
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Raimund
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Beitrag von Raimund » Sa 16. Okt 2010, 14:02

Den Herrn Ebeling find ich nicht mehr auf der DULV Seite. Wer hat denn seine Nachfolge angetreten?
Ein Voyageur II von DTA würde mir (gebraucht!) gefallen, der hat ja so ziemlich überall in der Welt ne Zulassung. Außer natürlich in Deutschland :-(
Und wo findet man die Gebrauchten aus England im Internet? Hab schon einige ausländische Marktplätze gefunden, aber keinen aus England.

Gruß,
Raimund

by the way: Warum gibt es eigentlich nicht mehr Hersteller die Trikes ohne Schädelspalter bauen? Man hat im Trike so eine schöne Aussicht und dann bauen die einem sowas vor die Nase... :roll:
Timpilot
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Beitrag von Timpilot » Sa 16. Okt 2010, 14:41

Hallo,

Günther Spitzer hat die Position von Kersten Ebeling zumindest für Dreiachser und Lärmmessungen übernommen.
Im Zweifel ruf einfach beim DULV an, die sind dort alle ganz nett!
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Oliver Reik
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Beitrag von Oliver Reik » Sa 16. Okt 2010, 15:05

Raimund hat geschrieben: [...] Und wo findet man die Gebrauchten aus England im Internet? [...]
Bitteschön:
http://www.afors.com/

Weightshift microlights (Trikes) for sale:
http://www.afors.com/index.php?page=bro ... X&cat=SALE

Viele Grüße,

Oliver
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Fiedler R.
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Beitrag von Fiedler R. » Mo 18. Okt 2010, 16:19

hallo,
warum die "Umstände" für eine "D" Zulassung?
Lasst doch die Britische und fliegt das Ding mit deutschem "SPL-F". Dank der EU ist das legal. Siehe auch Homepage des LBA, Stichwort "Ultraleichtflugzeuge sind den... bedürfen keiner Einflugerlaubnis"..., kannst Dir außerdem das Geld für ein Rettungsger. sparen(s. auch dazu: Sicherheitsmitt. DULV u. DAEC, btrfd. Rettungsger.?).
LuftVG § 1C, Nr. 4!!! in Verbindung mit LVG §4,
mfG
Rudolf

PS Haftpflicht bei der "Bavariqa" Soll keine Werbung sein, die sind die einzigen, die ausl. zugel. Geräte für D versichern.
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dsommerfeld
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Beitrag von dsommerfeld » Mo 18. Okt 2010, 18:37

Fiedler R. hat geschrieben:hallo,
warum die "Umstände" für eine "D" Zulassung?
Lasst doch die Britische und fliegt das Ding mit deutschem "SPL-F". Dank der EU ist das legal. Siehe auch Homepage des LBA, Stichwort
So etwas liest man immer wieder, wie belastbar ist das? Meines Wissens stimmt das nicht.

LG

Dirk
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Oliver Reik
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Beitrag von Oliver Reik » Mo 18. Okt 2010, 20:11

dsommerfeld hat geschrieben: [...] Meines Wissens stimmt das nicht. [...]
Das stimmt sogar definitiv nicht. Einfliegen darf man zwar z. B. mit einem französischen oder britischen UL, man darf es aber a.) hier nicht dauerhaft betreiben und b.) braucht man den passenden Schein des jeweiligen Landes in dem der Flieger zugelassen ist. Letzteres ist zumindest für Leute mit PPL unter Umständen die kleinere Hürde, wegen dem untersagten dauerhaften Betrieb kann man die Sache (legal) aber praktisch vergessen.

Man sieht zwar immer wieder insbesondere F-registrierte ULs an Plätzen, die dort ganzjährig stationiert sind, was aber absolut illegal ist.

Viele Grüße,

Oliver
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dsommerfeld
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Beitrag von dsommerfeld » Di 19. Okt 2010, 06:52

Hallo Oliver,

Danke. So kenne ich das auch. Deutscher Schein, deutsche Zulassung. F Zulassung, F-Schein, F Wohnsitz oder Treuhänder.
Ich weiß selber das es einige darauf anlegen und der Meinung sind vor einem Gericht ein EU Recht durchsetzen zu wollen. Das ist aber nur eine Absicht und kein gesprochenes Recht.
Daher finde ich es etwas bedenklich in öffentlichen Foren zu derartigen handeln leichtfertig aufzurufen ohne das wirklich belastbar beweisen zu können. Wen dem so wäre würden hier noch viel mehr F Uls fliegen und wir könnten uns die ein oder andere Musterzulassung sparen.

Dirk
Stephan
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Beitrag von Stephan » Di 19. Okt 2010, 06:57

Rudolf macht das schon lange und warum auch nicht? Wenn er die Puste hat das durchsetzen zu wollen, ok. Ich wäre in D sicher auch so ein Lückenflieger. Aaaber leider geht es tatsächlich nicht so ohne weiteres. Annex II ( ja, immer wieder die ... ) behält zum Glück für uns die ULs unter nationaler Hoheit. Deshalb ist es nun einmal so wie Oliver und Dirk es beschreiben. Sorry Rudolf.

Gruss Stephan
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dsommerfeld
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Beitrag von dsommerfeld » Di 19. Okt 2010, 07:20

Hi Stephan,

ich sage ja nicht das ich das hier geltende Recht gut finde. Ich lebe nun mal hier und von daher sehe ich es für mich als verbindlich an. Ich habe ja auch jederzeit die Wahl einen anderen Ort der Welt als Wohnort zu wählen. Natürlich beneide ich die Franzosen, aber ich wohne da nun mal nicht ;)

Was machen die Vulkansascheflüge? Schon eine Vergaserverglasung in sicht?

LG

Dirk
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Beitrag von Stephan » Di 19. Okt 2010, 08:19

Na ausnahmsweise wollte ich doch mal niemandem an die Karre fahren, lieber Dirk. Wollte Dir nur recht geben in Deiner Analyse. Das Problem wurde nämlich schon des öfteren von unserem Verband behandelt. Da ging es allerdings mehr um die Belgier die ebenfalls viel mit F-registrierten Maschinen in ihrem Land herumflogen. Das gab ziemlichen Ärger.
Natürlich musst Du Dich in D an die dortigen Regeln halten. Deshalb, wie Du es schon selbst sagtest: D-registriertes Ul - deutschen SPL. F-registriertes Ul - französicher Schein. Ok?

Gruss Stephan
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Beitrag von Fiedler R. » Di 19. Okt 2010, 09:59

hallo,
die Verbände wollen ihre "Pfründe" nicht preisgeben(schließlich bringt das enorme Gebühren). Das hat auch nichts mit "ANNEX II" zu tun, sondern mit dt. Luftrecht. LuftVG).
Zitat
Ultraleichtluftfahrzeuge

Ausländisch registrierte Ultraleichtluftfahrzeuge, welche in die Bundesrepublik Deutschland einfliegen wollen, sind den Luftfahrzeugen des privaten Luftverkehrs nach Artikel 5 des ICAO Abkommens gleichgestellt.

Ultraleichtluftfahrzeuge bedürfen daher keiner gesonderten Einflugerlaubnis.
Stand: 19.06.2009

Ende

Im Übrigen muß das jeder selber entscheiden.
mfG
Rudolf
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Beitrag von Fiedler R. » Di 19. Okt 2010, 16:09

hallo,
nach dt. Luftrecht:
1. LuftVG
§ 1
(1) Die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge ist frei, soweit sie nicht durch dieses Gesetz, durch die zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften, durch im Inland anwendbares internationales Recht, durch Verordnungen des Rates der Europäischen Union und die zu deren Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften beschränkt wird.
(2) Luftfahrzeuge sind
...
10. Luftsportgeräte

Das ist zunächst die Voraussetzung, was sind Luftfahrzeuge in D

§ 1c
Die Berechtigung zum Verkehr Maßgabe des § 1 Abs. 1
.....
4. Luftfahrzeuge, die in Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in einem Register eingetragen sind, auf Grund des Rechts der Europäischen Gemeinschaft oder des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum;
5. Luftfahrzeuge, die außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in einem Register eingetragen sind, auf Grund zwischenstaatlicher Vereinbarung;
6. Luftfahrzeuge, denen durch ausdrückliche Einflugerlaubnis nach § 2 Abs. 7 die Benutzung des deutschen Luftraums gestattet ist.
(eig. Anmerkung: Nr 6 gilt nur für "gewerbl."sprich Airlines)

§ 4
(1) Wer ein Luftfahrzeug führt oder bedient (Luftfahrer) bedarf der Erlaubnis. ......

da steht im Gesetz nichts von LFZ-Zulassung!

Richtig ist, dass für Deutsche oder Ausländer mit Wohnsitz in D der Z.B. fra. ULM Schein(oder ein sonstiger "UL-Schein) nicht gilt(Gästeregelung).

Ergo: s. § 4: Luftfahrzeug in D(von Kennzeichen/Zulassung ist nicht die Rede): Erlaubnis notwendig-in D der SPL-F

Auch in Belg. ist das mittlerweile geklärt.

Haftpflicht ist selbstverständlich erforderlich, ob, wie in Fr. üblich persöhnlich, oder für´s Fluggerät(Bavaria macht beides, auch für Deutsche)

für die <"120Kg-Geräte" ist nur eine Haftpflicht erforderlich, da nicht verkehrszul. pflichtig, keine Kennzeichnuingspf(s. LuftVZO, "§ 4, Abs. 4, § 1, Abs. 3, Nr 1, § 14, Abs 2-letzter Satz)

2 LufGerPv
§ 4 Anerkennung der Musterprüfung anderer Stellen
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend für bereits im Ausland geprüfte und zugelassene Änderungen des Musters.
§ 5 Anerkennung der Herstellungsnachweise anderer Stellen
(3) Einer Anerkennung bedarf es nicht, wenn die Herstellung von Luftfahrtgerät,
das mit einem von der zuständigen Stelle zugelassenen Muster übereinstimmt, nach
den in § 9 Abs. 1 festgelegten Verfahren in einem anderen Land erfolgt ist, mit dem eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung getroffen wurde und die festgelegten Verwaltungsverfahren eingehalten sind(eig. Anmerkung: mit GB besteht diese "Übereinkunft").

ich hoffe, die Zweifel sind beseitigt.
mfG
Rudolf
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