legal? oder auch nicht?
Moderator: Moderatorenteam
- powerandpitch
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legal? oder auch nicht?
Bestimmte Mannöver sind in Deutschland mit dem UL verboten.
Wie sieht das aus, wenn man mal kurz über die Grenze zu unseren lieben Nachbarn fliegt? Bis nach Holland sind es selbst mit meiner lahmen Mühle, nur 10 Minuten. So mancher könnte mal eben schnell nach Polen, Belgien oder zu den Galliern rüberhüpfen.
Darf man dort mit einem UL herumturnen? Und falls es tatsächlich verboten sein sollte, was würde schlimmstenfalls mit dem Schein passieren?
-Einflugverbot?
-Oder würde der Schein auch für Deutschland kassiert werden?
Was ist mit dem Luftraum über der Nordsee, ausserhalb der 12 Meilen Zone?
Wie sieht das aus, wenn man mal kurz über die Grenze zu unseren lieben Nachbarn fliegt? Bis nach Holland sind es selbst mit meiner lahmen Mühle, nur 10 Minuten. So mancher könnte mal eben schnell nach Polen, Belgien oder zu den Galliern rüberhüpfen.
Darf man dort mit einem UL herumturnen? Und falls es tatsächlich verboten sein sollte, was würde schlimmstenfalls mit dem Schein passieren?
-Einflugverbot?
-Oder würde der Schein auch für Deutschland kassiert werden?
Was ist mit dem Luftraum über der Nordsee, ausserhalb der 12 Meilen Zone?
Richtig motorisiert fliegt alles.
- Bauer and Bitch
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...Chips und Cola sind geöffnet!
Schun wir mal ins LuftVG:
Wirkt ausländisches Recht dem LuftVG gegenüber zusätzlich einschränkend, gilt das ausländische Recht. (z.B. Italien mit den Flughöhen)
Sagt das ausländische Recht zu irgendeinem Sachverhalt nichts aus, so gilt auch im Ausland das deutsche Luftrecht für deutsche UL. (JNP dürfte auch für ein in F befindliches D-UL erforderlich sein, auch wenn es das für F-UL nicht gibt)
War das nicht UK, wo einfliegende D-UL ihre Rettungsgeräte quasi an der Grenze abgeben mussten?!
Die Frage, die ich gar nicht einordnen kann, ist wann "nach völkerrechtlichen Grundsätzen die Befolgung ausändischer Rechtsvorschriften" zutrifft?! Völkerrecht kenn ich mich nun gar nicht mit aus, aber wenn völkerrechtlich verbindlich in irgendeinem Staat Kunstflug mit UL erlaubt oder gar gefordert würde, so müsste man sich dem wohl beugen, ansonsten wäre es nach deutschem Luftrecht wohl auch im Ausland verboten...
Just my 5 cents...
Schun wir mal ins LuftVG:
Ich würde das mal so übersetzen:§ 1a
(1) Die Vorschriften dieses Gesetzes und die zur Durchführung dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften sind beim Betrieb
1. eines in der deutschen Luftfahrzeugrolle eingetragenen Luftfahrzeugs oder
2. eines anderen Luftfahrzeugs, für das die Bundesrepublik Deutschland die Verantwortung des Eintragungsstaats übernommen hat, oder
3. [...]
auch außerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden, soweit ihr materieller Inhalt dem nicht erkennbar entgegensteht oder nach völkerrechtlichen Grundsätzen die Befolgung ausländischer Rechtsvorschriften vorgeht.
Wirkt ausländisches Recht dem LuftVG gegenüber zusätzlich einschränkend, gilt das ausländische Recht. (z.B. Italien mit den Flughöhen)
Sagt das ausländische Recht zu irgendeinem Sachverhalt nichts aus, so gilt auch im Ausland das deutsche Luftrecht für deutsche UL. (JNP dürfte auch für ein in F befindliches D-UL erforderlich sein, auch wenn es das für F-UL nicht gibt)
War das nicht UK, wo einfliegende D-UL ihre Rettungsgeräte quasi an der Grenze abgeben mussten?!
Die Frage, die ich gar nicht einordnen kann, ist wann "nach völkerrechtlichen Grundsätzen die Befolgung ausändischer Rechtsvorschriften" zutrifft?! Völkerrecht kenn ich mich nun gar nicht mit aus, aber wenn völkerrechtlich verbindlich in irgendeinem Staat Kunstflug mit UL erlaubt oder gar gefordert würde, so müsste man sich dem wohl beugen, ansonsten wäre es nach deutschem Luftrecht wohl auch im Ausland verboten...
Just my 5 cents...
...''einfach'' Fliegen!!!
- powerandpitch
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Der Gedanke kam nur auf, weil ein D-M.... zugelassenes UL auf einer allseits bekannten niederländischen Airshow, den deutlich besser motorisierten klassischen Kunstflugmaschinen gezeigt hat, wo der (heiß gemachte) Rotax seinen Most herholt.
Die Versicherung dürfte das kleinere Problem sein, wenn das Gerät zusammenklappt. Außerdem kommen die seit der VVG-Novelle auch nicht mehr aus der Nummer heraus, so lange einem nicht eine vorsätzliche Schadenherbeiführung nachgewiesen wird.
Die Versicherung dürfte das kleinere Problem sein, wenn das Gerät zusammenklappt. Außerdem kommen die seit der VVG-Novelle auch nicht mehr aus der Nummer heraus, so lange einem nicht eine vorsätzliche Schadenherbeiführung nachgewiesen wird.
Richtig motorisiert fliegt alles.
- dsommerfeld
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