Zulassung von UL in D

Allgemeine Diskussionen über das "wahre" Ultraleichtfliegen

Moderator: Moderatorenteam

Antworten
Chrescht
Beiträge: 108
Registriert: Mo 14. Nov 2005, 07:16
Wohnort: Echternacherbrück

Zulassung von UL in D

Beitrag von Chrescht » Fr 29. Mai 2009, 04:32

Guten Morgen,
hätte da mal eine Frage an euch.
Muss ich für die Zulassung meiner Fox2 in D wirklich die Deutsche Staatsangehörigkeit haben?
Reicht ein Wohnsitz in D nicht aus?

Danke für eure Hilfe

Gruss

Christian
Chrescht
Beiträge: 108
Registriert: Mo 14. Nov 2005, 07:16
Wohnort: Echternacherbrück

Beitrag von Chrescht » Di 2. Jun 2009, 08:29

Weiss keiner eine Antwort?

Schade

Gruss

Christian
quax2000
Beiträge: 1000
Registriert: Mo 3. Sep 2007, 13:50

Beitrag von quax2000 » Di 2. Jun 2009, 11:40

Frag beim DAEC oder beim DULV nach. Die sind zuständig und können das verbindlich beantworten. Möglicherweise gefällt Dir die Antwort nicht...
Chrescht
Beiträge: 108
Registriert: Mo 14. Nov 2005, 07:16
Wohnort: Echternacherbrück

Beitrag von Chrescht » Do 4. Jun 2009, 13:51

Hallo Quax,
Danke für die Antwort.
Werde mich dann mal da erkundigen.
Ich befürchte es auch dass mir die Antwort nicht gefallen wird.
Dann beantrage ich hald die Deutsche Staatsbürgerschaft.
Wie lange das jedoch dauert weiss ich auch nicht :-(
Mein Hauptwohnsitz ist sowieso in D.


Gruss

Christian
Chrescht
Beiträge: 108
Registriert: Mo 14. Nov 2005, 07:16
Wohnort: Echternacherbrück

Beitrag von Chrescht » Do 4. Jun 2009, 15:48

Habe mal ne Mail an den DULV geschrieben und warte auf Antwort.

Habe mir trotzdem nochmal das dokument "Antrag auf Zulassung eines Luftsportgerätes zum Verkehr"
(Ist doch das was ich benötige um mein UL auf meinen Namen zu zulassen?) auf der DULV Seite durchgelesen.
Und da steet was von Deutscher Staatsangehörigkeit und dann jedoch bei der Unterschrift
ein Index1, wobei Index1 bedeutet:

"Gilt sinngemäss für EG-Bürger"

:?

Wie denn nun

Naja warten wir mal ab

Gruss

Christian
Benutzeravatar
Uwe Seimetz
Beiträge: 554
Registriert: So 31. Jul 2005, 11:40
Wohnort: 53332 Bornheim

Beitrag von Uwe Seimetz » Do 4. Jun 2009, 15:51

Chrescht hat geschrieben:Hallo Quax,
Danke für die Antwort.
Werde mich dann mal da erkundigen.
Ich befürchte es auch dass mir die Antwort nicht gefallen wird.
Dann beantrage ich hald die Deutsche Staatsbürgerschaft.
Wie lange das jedoch dauert weiss ich auch nicht :-(
Mein Hauptwohnsitz ist sowieso in D.


Gruss

Christian

Um Gottes willen :shock: , nur das nicht, wir können aber gerne tauschen.

Uwe
Chrescht
Beiträge: 108
Registriert: Mo 14. Nov 2005, 07:16
Wohnort: Echternacherbrück

Beitrag von Chrescht » Mo 8. Jun 2009, 17:00

Hallo,
nur zur Info.
habe eine Antwort vom DAEC erhalten.
Ich zitiere:

"Sehr geehrter Herr Emering,

schicken Sie mir einfach eine Kopie Ihres Ausweises zu und unterschreiben auf dem Antrag. Das reicht völlig aus."

Geht doch :-)

Gruss

Christian
Bauscher
Beiträge: 75
Registriert: Mi 30. Sep 2009, 17:40

Antrag auf Zulassung eines Luftsportgeraetes

Beitrag von Bauscher » Mi 30. Dez 2009, 06:57

Hallo Christian,
moechte die Zulassungsproblematik nochmals ansprechen. Hast Du mittlerweile Dein Fluggeraet anmelden koennen?

Deinem Schriftwechsel entnehme ich, dass Du die Staatsangehoerigkeit eines EU Landes hast. Da duerfte es eigentlich gemaess Paragraph 3 ,Abs. 2 LuftVG keine Schwierigkeiten geben.
Wie sieht es aber fuer Personen aus, welche nicht der EU angehoeren?

Hier ein Fall zum Nachdenken:
Amerikanischer Staatsbuerger mit Aufenthaltsgenehmigung (NATO Status) darf bei einer Flugschule den Pilotenschein machen, darf auch ein Luftsportgeraet kaufen, aber anmelden auf seinen Namen darf er nicht.
Wer kann mir mal den Sinn und Zweck eines solchen Gesetzes erklaeren?
Hatte schon mal den DAeC angeschrieben, aber keine Antwort erhalten.

Gruss,
Berthold
Abdul
Beiträge: 908
Registriert: Mo 24. Jan 2005, 06:13

Re: Antrag auf Zulassung eines Luftsportgeraetes

Beitrag von Abdul » Mi 30. Dez 2009, 11:13

Bauscher hat geschrieben: Wer kann mir mal den Sinn und Zweck eines solchen Gesetzes erklaeren?
Antwort: Ich nicht!

Aber Sinn und Zweck hat mit Gesetzen soviel zu tun, wie Fisch mit Fahrrad. Im Zweifelsfall gilt eben die Standardbegründung mit vier Buchstaben: "ISSO !!!"

Hast Du auch schon mal beim DULV angefragt?

Michael
Abdul
Der mit einem Affen im Sunny fliegt und ansonsten in ärztlichen Kreisen als durchaus heilungsfähig gilt
Bauscher
Beiträge: 75
Registriert: Mi 30. Sep 2009, 17:40

Beitrag von Bauscher » Mi 30. Dez 2009, 14:02

Hallo Abdul,

habe den DAeC jetzt nochmal angeschrieben und warte ab bis die wieder im Dienst sind. Sachbearbeiter ist bis Anfang Januar im Urlaub. Danach kann ich ja mal mein Glueck beim DULV versuchen. Wird wohl so ausgehen, dass man beim Verfassunsgericht vorstellig werden muss. Die Verbaende koennten ja bei solchen Sachen auch mal mitwirken.

Gruesse,
Berthold
Benutzeravatar
snoopy
Beiträge: 59
Registriert: Do 23. Jul 2009, 21:46

Re: Antrag auf Zulassung eines Luftsportgeraetes

Beitrag von snoopy » Do 31. Dez 2009, 10:48

Bauscher hat geschrieben:Wie sieht es aber fuer Personen aus, welche nicht der EU angehoeren?

Hier ein Fall zum Nachdenken:
Amerikanischer Staatsbuerger mit Aufenthaltsgenehmigung (NATO Status) darf bei einer Flugschule den Pilotenschein machen, darf auch ein Luftsportgeraet kaufen, aber anmelden auf seinen Namen darf er nicht.
Wer kann mir mal den Sinn und Zweck eines solchen Gesetzes erklaeren?
Hatte schon mal den DAeC angeschrieben, aber keine Antwort erhalten.
Wenn Du die entsprechende Vorschrift zu Ende liest (Absatz 2), findest Du die Antwort :)

Sinn: Es handelt sich um eine Art Bremse, die verhindern soll, daß alle weltweit betriebenen LFZ mit Haltern aus Nigeria oder sonstwo in Deutschland eingetragen werden.
Es muß halt irgendein Bezug zur BRD vorhanden sein, wenn es sich nicht um einen EU-Staatsbürger handelt.

Das wäre bei einem in der BRD stationierten amerikanischem Soldaten vermutlich der Fall, zumal wenn er eine deutsche Lizenz besitzt und evtl. ein in seinem Heimatstaat eingetragenes LFZ in der BRD gar nicht führen dürfte. Ob`s zu Soldaten im Truppenstatut oder sonstwo Sonderregelungen gibt, weiß ich nicht.

"Kann" heißt übrigens nicht, daß die Behörde willkürlich entscheiden kann; sie muß eine sogenannte Ermessensentscheidung treffen, die sie auch unter Angabe der zugrunde liegenden Abwägungen begründen muß. Das ist dann gerichtlich überprüfbar.

Hans
Es ist eine Kunst zu fliegen, oder vielmehr ein Trick. Der Trick ist, daß man lernt, wie man sich auf den Boden schmeißt, aber daneben. (Douglas Adams, Per Anhalter durch die Galaxis III)
Antworten