Zulassung von UL in D
Moderator: Moderatorenteam
Zulassung von UL in D
Guten Morgen,
hätte da mal eine Frage an euch.
Muss ich für die Zulassung meiner Fox2 in D wirklich die Deutsche Staatsangehörigkeit haben?
Reicht ein Wohnsitz in D nicht aus?
Danke für eure Hilfe
Gruss
Christian
hätte da mal eine Frage an euch.
Muss ich für die Zulassung meiner Fox2 in D wirklich die Deutsche Staatsangehörigkeit haben?
Reicht ein Wohnsitz in D nicht aus?
Danke für eure Hilfe
Gruss
Christian
Habe mal ne Mail an den DULV geschrieben und warte auf Antwort.
Habe mir trotzdem nochmal das dokument "Antrag auf Zulassung eines Luftsportgerätes zum Verkehr"
(Ist doch das was ich benötige um mein UL auf meinen Namen zu zulassen?) auf der DULV Seite durchgelesen.
Und da steet was von Deutscher Staatsangehörigkeit und dann jedoch bei der Unterschrift
ein Index1, wobei Index1 bedeutet:
"Gilt sinngemäss für EG-Bürger"
Wie denn nun
Naja warten wir mal ab
Gruss
Christian
Habe mir trotzdem nochmal das dokument "Antrag auf Zulassung eines Luftsportgerätes zum Verkehr"
(Ist doch das was ich benötige um mein UL auf meinen Namen zu zulassen?) auf der DULV Seite durchgelesen.
Und da steet was von Deutscher Staatsangehörigkeit und dann jedoch bei der Unterschrift
ein Index1, wobei Index1 bedeutet:
"Gilt sinngemäss für EG-Bürger"
Wie denn nun
Naja warten wir mal ab
Gruss
Christian
- Uwe Seimetz
- Beiträge: 554
- Registriert: So 31. Jul 2005, 11:40
- Wohnort: 53332 Bornheim
Chrescht hat geschrieben:Hallo Quax,
Danke für die Antwort.
Werde mich dann mal da erkundigen.
Ich befürchte es auch dass mir die Antwort nicht gefallen wird.
Dann beantrage ich hald die Deutsche Staatsbürgerschaft.
Wie lange das jedoch dauert weiss ich auch nicht
Mein Hauptwohnsitz ist sowieso in D.
Gruss
Christian
Um Gottes willen , nur das nicht, wir können aber gerne tauschen.
Uwe
Antrag auf Zulassung eines Luftsportgeraetes
Hallo Christian,
moechte die Zulassungsproblematik nochmals ansprechen. Hast Du mittlerweile Dein Fluggeraet anmelden koennen?
Deinem Schriftwechsel entnehme ich, dass Du die Staatsangehoerigkeit eines EU Landes hast. Da duerfte es eigentlich gemaess Paragraph 3 ,Abs. 2 LuftVG keine Schwierigkeiten geben.
Wie sieht es aber fuer Personen aus, welche nicht der EU angehoeren?
Hier ein Fall zum Nachdenken:
Amerikanischer Staatsbuerger mit Aufenthaltsgenehmigung (NATO Status) darf bei einer Flugschule den Pilotenschein machen, darf auch ein Luftsportgeraet kaufen, aber anmelden auf seinen Namen darf er nicht.
Wer kann mir mal den Sinn und Zweck eines solchen Gesetzes erklaeren?
Hatte schon mal den DAeC angeschrieben, aber keine Antwort erhalten.
Gruss,
Berthold
moechte die Zulassungsproblematik nochmals ansprechen. Hast Du mittlerweile Dein Fluggeraet anmelden koennen?
Deinem Schriftwechsel entnehme ich, dass Du die Staatsangehoerigkeit eines EU Landes hast. Da duerfte es eigentlich gemaess Paragraph 3 ,Abs. 2 LuftVG keine Schwierigkeiten geben.
Wie sieht es aber fuer Personen aus, welche nicht der EU angehoeren?
Hier ein Fall zum Nachdenken:
Amerikanischer Staatsbuerger mit Aufenthaltsgenehmigung (NATO Status) darf bei einer Flugschule den Pilotenschein machen, darf auch ein Luftsportgeraet kaufen, aber anmelden auf seinen Namen darf er nicht.
Wer kann mir mal den Sinn und Zweck eines solchen Gesetzes erklaeren?
Hatte schon mal den DAeC angeschrieben, aber keine Antwort erhalten.
Gruss,
Berthold
Re: Antrag auf Zulassung eines Luftsportgeraetes
Antwort: Ich nicht!Bauscher hat geschrieben: Wer kann mir mal den Sinn und Zweck eines solchen Gesetzes erklaeren?
Aber Sinn und Zweck hat mit Gesetzen soviel zu tun, wie Fisch mit Fahrrad. Im Zweifelsfall gilt eben die Standardbegründung mit vier Buchstaben: "ISSO !!!"
Hast Du auch schon mal beim DULV angefragt?
Michael
Abdul
Der mit einem Affen im Sunny fliegt und ansonsten in ärztlichen Kreisen als durchaus heilungsfähig gilt
Der mit einem Affen im Sunny fliegt und ansonsten in ärztlichen Kreisen als durchaus heilungsfähig gilt
Hallo Abdul,
habe den DAeC jetzt nochmal angeschrieben und warte ab bis die wieder im Dienst sind. Sachbearbeiter ist bis Anfang Januar im Urlaub. Danach kann ich ja mal mein Glueck beim DULV versuchen. Wird wohl so ausgehen, dass man beim Verfassunsgericht vorstellig werden muss. Die Verbaende koennten ja bei solchen Sachen auch mal mitwirken.
Gruesse,
Berthold
habe den DAeC jetzt nochmal angeschrieben und warte ab bis die wieder im Dienst sind. Sachbearbeiter ist bis Anfang Januar im Urlaub. Danach kann ich ja mal mein Glueck beim DULV versuchen. Wird wohl so ausgehen, dass man beim Verfassunsgericht vorstellig werden muss. Die Verbaende koennten ja bei solchen Sachen auch mal mitwirken.
Gruesse,
Berthold
Re: Antrag auf Zulassung eines Luftsportgeraetes
Wenn Du die entsprechende Vorschrift zu Ende liest (Absatz 2), findest Du die AntwortBauscher hat geschrieben:Wie sieht es aber fuer Personen aus, welche nicht der EU angehoeren?
Hier ein Fall zum Nachdenken:
Amerikanischer Staatsbuerger mit Aufenthaltsgenehmigung (NATO Status) darf bei einer Flugschule den Pilotenschein machen, darf auch ein Luftsportgeraet kaufen, aber anmelden auf seinen Namen darf er nicht.
Wer kann mir mal den Sinn und Zweck eines solchen Gesetzes erklaeren?
Hatte schon mal den DAeC angeschrieben, aber keine Antwort erhalten.
Sinn: Es handelt sich um eine Art Bremse, die verhindern soll, daß alle weltweit betriebenen LFZ mit Haltern aus Nigeria oder sonstwo in Deutschland eingetragen werden.
Es muß halt irgendein Bezug zur BRD vorhanden sein, wenn es sich nicht um einen EU-Staatsbürger handelt.
Das wäre bei einem in der BRD stationierten amerikanischem Soldaten vermutlich der Fall, zumal wenn er eine deutsche Lizenz besitzt und evtl. ein in seinem Heimatstaat eingetragenes LFZ in der BRD gar nicht führen dürfte. Ob`s zu Soldaten im Truppenstatut oder sonstwo Sonderregelungen gibt, weiß ich nicht.
"Kann" heißt übrigens nicht, daß die Behörde willkürlich entscheiden kann; sie muß eine sogenannte Ermessensentscheidung treffen, die sie auch unter Angabe der zugrunde liegenden Abwägungen begründen muß. Das ist dann gerichtlich überprüfbar.
Hans
Es ist eine Kunst zu fliegen, oder vielmehr ein Trick. Der Trick ist, daß man lernt, wie man sich auf den Boden schmeißt, aber daneben. (Douglas Adams, Per Anhalter durch die Galaxis III)