bestellung aus USA-Erfahrungen???

Allgemeine Diskussionen über das "wahre" Ultraleichtfliegen

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oliinthesky
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bestellung aus USA-Erfahrungen???

Beitrag von oliinthesky » Mo 26. Jan 2009, 09:42

hi
will mir ein yeasu aus den usa bestellen
ist zwar kein zugelassenes flugfunkgerät
aber das ist bei meiner funkerei eh eher unwichtig
ausserdem hoffe ich in absehbarer zeit dort zu fliegen
die letzten 12 stunden bin ich auch ohne prima zurechtgekommen
will es bei sportys bestellen und an ein us- hotel liefern lassen-wo es den ein spezl mitnimmt-dummerweise nimmt das online bestellformular die bestellung nicht an
vieleicht weil liefer und bestelleradresse in verschiedenen ländern?
der offizielle weg es nach deutschland zu schicken ist
bestimmt teurer und wie schauts da mit den steuer -zoll aus
hat da jemand erfahrungen?
gruss aus den alpen-die gestern die erste ausfliegbare(mit gleitschirm) thermik boten-juhuuuu
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ColaBear
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Beitrag von ColaBear » Mo 26. Jan 2009, 10:56

Moin,

warum du ein nicht zugelassenes Gerät bestellst, will ich lieber nicht wissen, oder?

Jedenfalls sollte Zoll nicht anfallen, da es sich um Avionik handelt - auf dem Lieferschein vermerken lassen, am besten mit Eintragungszeichen der Maschine, in die es (nicht oder doch?!) eingebaut werden soll. Aber Einfuhrumsatzsteuer von 19% darfste berappen. Ob sich das dann noch lohnt?

Gruß
ColaBear
Edit: Fipptehler
oliinthesky
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Beitrag von oliinthesky » Mo 26. Jan 2009, 18:48

habs jetzt bestellt
preisvorteil so 100 euro(vxa 220 kostet 130 euro mit bnc und headset adapter!!!)
mir taugt das moderne yeasu besser als unsere antiken zugelassenen gurken(kennt ihr das bleierne(fast 1 kilo) dittel-lach!!!1800€ für 1 watt leistung-aber im WW2 bewährt )
habe ein yeasu amateurfunk(auch höchst illegal)
damit bin ich super zufrieden
robust wasserdicht und toller akku-in minigrösse
das ding war mal tagtäglich als radlkurier auf legaler betriebsfunkfrequenz im einsatz-nass kalt schnee-ging immer
beim drachenfliegen in australien auf dortiger cb frequenz
ein absoluter alleskönner-
deswegen will ich auch als flugfunk haben
ihr fliegt ja auch nicht den volksflieger cessna 172-oder?
für 200 euro mehr ein icom-weil es mir nur wenige nachteile bietet
ähhh-nein danke
aber keine angst-sollte ich mal viel funken müssen
oder feststellen das was nicht passt
werde ich gewiss auf was legales umsteigen
aber um auf der platzfrequenz -die meist gar niemand abhört
zu sagen-hoppla jetzt komm ich
dazu reicht im prinzip ein megaphon
gruss oli
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Beitrag von ColaBear » Mo 26. Jan 2009, 19:15

Hach, diese Gelassenheit ist schon schön. :)

Wir kämpfen gerade mit den widerlichen Erfordernissen der 24-monatigen Avionik-Prüfung für unser Filser. Es ist ja nicht nur das Geld. Aber man muss managen, rumtelefonieren, womöglich sogar 'nen Tag Urlaub nehmen, dabei ist mit dem Gerät doch alles in Ordnung. Nur mit den Dokumenten nicht; - es ist eine Tragödie. Aufgrund der 1 zu 1 Million-Chance, dass unser Funk irgendwie schädlich wäre, sind wir im Moment de facto gegroundet.

In manchen Momenten hege ich tiefste Sympathie für Stephans Forenmotto - jenes mit dem Amtsschimmel.

Gruß
ColaBear
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Beitrag von Stephan » Mo 26. Jan 2009, 19:23

Kannste auch... :D Wir haben das unverschämte Glück seit einiger Zeit egal welche Handgurke die nach 81 gebaut wurde in unsere Flieger zu kleben.
Tut mir leid, schon wieder ein Vorteil... 8)
Zu meinem "Leitmotiv": Das habe ich hochoffiziell unserer Luftfahrtbehörde vor ein paar Jahren geschrieben, nachdem sich irgend so'n Bulle über die Tatsache aufregte dass ich ohne Kennzeichen am Sunny herumdüste. Und das meine ich auch so. Müssen mich schon in den Knast stecken bevor ich mit der Fliegerei mal aufhöre. Flieger konfiszieren reicht da nicht. Ich werde mir immer einen zurechtbiegen....
Hab übrigens auch heute noch keins dran. Wer den Flieger sieht, weiss eh wer drinsitzt. :lol:

Gruss Stephan
Lässt sich niemals durch den Amtsschimmel vom Himmel holen...
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Beitrag von ColaBear » Mo 26. Jan 2009, 19:43

Uups, Kennzeichen, da haben wir auch noch so'n kleines Problem. Es ist nämlich Kursivschrift nicht zulässig! Und wir sind hier schließlich in Deutschland und nicht auf irgendeiner Hottentotteninsel.

Hottentotten ist ein politisch nicht korrekter Ausdruck. Dabei beruht er vermutlich nur auf der Verwendung von ingressiven Verschlusslauten bei den Khoi Khoi und einer fehlerhafter Interpretation durch niederländische Siedler. Sage noch einer, bei der Beschäftigung mit UL-Fliegen könne man nix lernen. :)

Gruß
ColaBear
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Beitrag von ako » Di 27. Jan 2009, 07:45

ColaBear hat geschrieben:Uups, Kennzeichen, da haben wir auch noch so'n kleines Problem. Es ist nämlich Kursivschrift nicht zulässig!
Lass Dich nicht kirre machen - eine Schriftart ist nicht explitit vorgeschrieben, es müssen aber bestimmte Maße und Abstände eingehalten werden.

Die genaue Beschreibung findest Du im Luftrecht ab Seite 56.

Gruß
Andreas
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Beitrag von ColaBear » Di 27. Jan 2009, 09:58

Moin,

naja, in der LuftVZO wird Blockschrift verlangt. Ich sage nur DIN1451. Meines Wissens ist die niemals kursiv - bin aber kein Graphiker. Außerdem ist da von Rechteckform die Rede, nicht von Parallelogramm. Natürlich liegts immer ein Stück weit im Ermessen des Prüfers.

Ich tröste mich damit, dass die alten Buchstaben sich ohnehin allmählich von der Bespannung ablösen und neu gemacht werden müssen.

Äh, wir waren ja eigentlich gerade bei illegalen Flugfunkgeräten, die den sofortigen Niedergang der abendländischen Kultur einläuten. ;) Tschuldigung, bin etwas off topic geraten.

Gruß
ColaBear
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Beitrag von quax2000 » Di 27. Jan 2009, 13:03

Ich habe bisher für die Päckchen aus USA Einfuhrumsatzsteuer und Zoll bezahlt. :-(

Und am Thema vorbei:

Praktisch, wenn man gar kein Funkgerät eingebaut hat. Da gibt es dann auch nichts zu prüfen. :-)

Und zum Kennzeichen:

In der Anlage zu §14 Abs. 1 und §19 Abs. 1 II 1.4. (1)
...eine Schrägstellung der Schriftzeichen bis zu höchstens 15 Grad zulässig.

Da ist noch nicht einmal die Richtung der Schrägstellung definiert. Welche Freiheit bei der Gestaltung!
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Beitrag von ColaBear » Di 27. Jan 2009, 13:32

Also Zoll muss wirklich nicht sein. Das geht so:

Im Lieferschein muss drinstehen:
[Liste der Teile], to be mounted in aircraft [Typ], identifier D-MXXX. (Oder das gleiche in Deutsch, falls der Versender das hinkriegt.)

Einbau muss binnen 3 Monaten erfolgen und der Anstragsteller dies schriftlich erklären. Es handelt sich dann um eine Sondernutzung, die in der Vorschriftensammlung der Bundesfinanzverwaltung aufgeführt ist. Im Abschnitt allg. Zollrecht im Fachteil auf S. 13 in der 152. Auflage vom 1. Sep. 03 steht zu Abgaben in bestimmten Fällen, dass die Teile zollfrei sind, wenn die o.g. Formulierung verwendet wird.

Credits für diesen Hinweis gebühren Helge Ketelsen und der Ransgemeinde.

-------------

Kennzeichen: Die Schrägstellung ist nicht für das Kennzeichen auf der Fläche erlaubt. Um das aber geht es bei mir. Da es nicht erlaubt ist, müsste es freilich nicht gleich verboten sein. Aber siehe oben: wir sind hier in D. :colabear:

Gruß
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Beitrag von quax2000 » Di 27. Jan 2009, 13:50

Da habe ich wohl Pech gehabt. Das war vor dem 1. Sep. 03 und das Kennzeichen hatte ich auch noch nicht. Einbau binnen 3 Monaten war auch nicht abzusehen...
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Uwe Seimetz
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Beitrag von Uwe Seimetz » Di 27. Jan 2009, 17:11

ColaBear hat geschrieben:Also Zoll muss wirklich nicht sein. Das geht so:

Im Lieferschein muss drinstehen:
[Liste der Teile], to be mounted in aircraft [Typ], identifier D-MXXX. (Oder das gleiche in Deutsch, falls der Versender das hinkriegt.)

Einbau muss binnen 3 Monaten erfolgen und der Anstragsteller dies schriftlich erklären. Es handelt sich dann um eine Sondernutzung, die in der Vorschriftensammlung der Bundesfinanzverwaltung aufgeführt ist. Im Abschnitt allg. Zollrecht im Fachteil auf S. 13 in der 152. Auflage vom 1. Sep. 03 steht zu Abgaben in bestimmten Fällen, dass die Teile zollfrei sind, wenn die o.g. Formulierung verwendet wird.

Ganz so einfach ist es auch nicht, aber auch kein Geheimnis.
Du mußt schon eine Zollbefreiung beantragen. Dazu ist auch eine Zollnummer nötig, zu beantragen bei der Bundesfinanzdirektion.
Das Formular für die Überführung in den zollrechtlichen freien Warenverkehr zur besonderen Verwendung findest du hier:
http://www.zoll.de/e0_downloads/b0_vord ... fahren.pdf

Die Gesetzesvorlage mit Formblättern hier:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/ ... index.html

Der Antrag für die Zollnummer gibt es hier:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/ ... index.html

ColaBear, dein Verfahren funktioniert nur wenn eine Befreiung eines Händlers/Versenders existiert und eine genehmigte Abgabe an Dritte statt findet.
Oder du mußt für jede Lieferung mit der Rechnung zum Zoll rennen und das jedes mal neu durchkauen (mitohne Garantie)

Der Knackpunkt liegt aber bei dem Händler bzw. bei dem Spedititeur ob der das Ganze auch schnallt. Lt. Aussage vom Zoll kommt es öfter vor, daß sie das verpennen und du hast dann die Lauferei.

Übrigens, nicht alles ist Zollfrei (es muß Luftfahrt geeignet sein, wie und von wem das auch immer definiert wird) und manches so schon von vorneherein, und so riesig sind waren die Zollbeträge bei mir bis jetzt auch nicht, man kann es überleben.
Nachsehen kann man das hier:

Es lohnt sich wirklich nur wenn man öfter bestellt.

Uwe
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