120kg Motorwechsel --> Zulassung ?

die neue Leichtigkeit des Fliegens

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Thommy
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120kg Motorwechsel --> Zulassung ?

Beitrag von Thommy » Di 26. Jan 2021, 17:09

Hallo Zusammen

also nicht das ich gleich los basteln / was umbauen mag ... aber ich bin immer noch stark am Elektrothema dran.
Ich habe leider zu meinem Anliegen nichts im www gefunden ...
Also dann probiere ich es hier und hoffe auf Antworten ... :oops:

Wenn man nun ein 3-Achser zugelassen hat z.B. SD / Zigolo muss man dann beim "Wechsel" auf einen anderen Motor noch mal die ganze Zulassung durchlaufen oder nur vereinfachtes Verfahren?
Also wenn ich nun auf ein 120kg Gerät anstelle eines 2/4 Takters ein Geiger HPD16/20 drauf bauen mag was kommt da auf mich zu?
Ich habe gelesen dass die Batterie nicht zum Leergewicht zählt ... aber wie es weiter geht finde ich leider nicht.
Laut Motorschirmzulassung mit der Französischen ULM (Fiche D´Identification) kann man alles unter einen zugelassen Schirm hängen was weniger als 33 PS hat ... aber wie ist das bei den 3-Achser geregelt?
Da steht z.B. beim Aerolite 120 genau der Motor Hirth F33 drin? Muss ich mit dem HPD16/20 alles von vorne machen?
Also den Zulassungsprozess durchlaufen und schaut da jemand mit drauf z.B. der OUV, Importeur, Händler, Hersteller, Prüfer ... ?
(hat jemand das schon mal gemacht und hat mir eine "€" Hausnummer?)
LG Thommy
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Andres
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Re: 120kg Motorwechsel --> Zulassung ?

Beitrag von Andres » Mi 27. Jan 2021, 07:32

Hallo Thommy,

erst kürzlich sind die Baubestimmungen für ULs um elektrische Antriebe ergänzt worden (LTF-UL 2020, insbesondere Anhang IV):

https://www.dulv.de/sites/default/files ... 547-20.pdf

Damit ist auch endlich schwarz auf weiß geschrieben, dass die Akkus nicht zum Leergewicht zählen. Er werden aber einige neue Punkte bezüglich Brandschutz, Kennzeichnung, usw. gefordert. Letztendlich ist die Elektrifizierung eines vorhandenen Luftsportgeräts eine große Änderung und bedarf meines Wissens nach eine neue Einzelstückzulassung. Sowas wie mit den Motorschirmen gibt's hier leider nicht. Man unterscheidet nicht zwischen 120 kg und 600 kg Dreiachsern. Da es sich aber um ein Luftsportgerät mit Musterzulassung handelt, würde man sich wahrscheinlich vorrangig auf die Einhaltung von Anhang IV beschränken. Andere offensichtliche Punkte, wie Einhaltung vom Schwerpunktbereich, usw. müssten ebenso abgeklopft werden. Letztendlich könntest du das über die OUV machen: Projektanmeldung, Gutachter & Bauprüfer. Der Umfang und daher auch Kosten, wären geringer als sonst. Das ist aber mein "educated guess" und Details würde ich an deiner Stelle mit z.B. Thomas Sandmann von der OUV oder mit Peter Schneider vom DVLL klären.

Bezüglich Kosten kann ich nichts konkretes sagen. Ich würde aber davon ausgehen, dass die Kosten der Zulassung deutlich geringer, als die vom Antrieb selbst sind. Ein paar tausend € für die Zulassung sind sicherlich drin. Aber der Antrieb mit alles drum und dran, d.h. Motor, Akku, Inverter, Ladegerät, Propeller, usw., liegt grob zwischen 5 und 10 tausend €.

Viele Grüße,
Andrés
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Re: 120kg Motorwechsel --> Zulassung ?

Beitrag von Thommy » Mi 27. Jan 2021, 14:21

Hallo Andres

vielen Dank für die Infos, ich überlage am Zigolo MG20 mit HPD16 ...

LG Thommy
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Re: 120kg Motorwechsel --> Zulassung ?

Beitrag von custom-paramotors » Mi 27. Jan 2021, 16:38

Hallo,

Das hier : "Laut Motorschirmzulassung mit der Französischen ULM (Fiche D´Identification) kann man alles unter einen zugelassen Schirm hängen was weniger als 33 PS hat ... "




Der Stand der Technik ist bei einem UL ( Motorschirm ) in Deutschland ausnahmslos einzuhalten. ( Karabiner, Gurtzeug/ Lasttest, Rettungschirm - passend , Nachprüf und Pack/Checkprotokolle etc.




Soll nur Hinweis sein falls Neulinge im Motorschirmbereich hier mitlesen.

Grüsse
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Thommy
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Re: 120kg Motorwechsel --> Zulassung ?

Beitrag von Thommy » Mi 27. Jan 2021, 18:24

zugelassener Schirm also somit meinte ich zugelassener Motorschirm
Motor ist fast "Wurst" was ich drunter hänge ... prüfen tut das keiner mehr bei einer Fiche D´Identification auf dem Motorschirm ... nur die Versicherung mag das vielleicht nicht haben ... oder gehst du noch zu einer Prüfstelle DULV, EAPR, DMS-MPS etc.pp. wenn du einen Schirm mit einer Fiche D´Identification fliegst? Sinnvoll ist es natürlich und eventuell Lebensverlängernd Zeugs zu benutzen das geprüft worden ist, das ist keine Frage ...
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Re: 120kg Motorwechsel --> Zulassung ?

Beitrag von custom-paramotors » Do 28. Jan 2021, 06:01

Als Teilnehmer am Luftverkehr hat der Pilot die volle eigene Verantwortung ein Fluggerät zu nutzen das dem Stand der Technik entspricht. In allen Bereichen.
Geprüft wird erst im Schadensfall wenn man die DGAC-Lösung nutzt.

Daher entfällt ein Prüfung nicht, sondern wird nur Zeitlich verschoben und nachgeholt wenn notwendig.

Mir geht es nur darum das Anfänger klar sehen wie die Sache wirklich ausschaut.
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