Fragen zur "120kg-Zulassung" (bzw. Anerkennung)
Verfasst: Mo 17. Jun 2019, 07:15
Hallo liebe Gemeinde, ich hätte Klärungsbedarf in der 120kg-Klasse:
Ich darf ja mit meinem deutschen UL-Schein ein 120kg-LL fliegen. Wenn ein 120kg-LL eine europäische Zulassung hat, gilt diese automatisch in jedem anderen EU-Land (so auch hier). Wenn ich ein Kennzeichen will, muss ich zu einem der beiden Verbände und diese werden mir dieses zuteilen, gegebenenfalls auch noch das eine oder andere Dokument des Herstellers von mir anfordern. Wenn ich es aber z.B. bei der französischen Zulassung belasse, brauche ich die Verbände jedoch nicht und fliege es in D mit der französischen Musterprüfung und meinem deutschen UL-Schein (das geht ja bei >120kg nicht so einfach). Liege ich da richtig?
Auch wenn ich ein Rettungssystem für sehr sinnvoll erachte, ist dieses außer bei einer "Zulassung" in D (die es ja nicht mehr gibt) nicht erforderlich bzw. wird bei der Prüfung aus den 120kg herausgerechnet. Daher würde ich mich - wenn die Nachrüstung technisch zu aufwändig ist - für einen Personenfallschirm entscheiden. Darf man in D ein 120kg-LL ohne Rettungssystem, dafür mit Personenfallschirm, fliegen? Hatte in der Vergangenheit auch schon das eine oder andere 1-sitzige UL gesehen, dessen Besitzer offiziell mit Personenfallschirm fliegen durfte (z.B. Konsuprod Moskito).
Habe alle Infos auf der DVLL-Homepage verinnerlicht, aber keine Antworten gefunden.
Freue mich auf eure Antworten. Danke im Voraus!
Mit freundlichen Fliegergrüßen aus Nördlingen
Ralf
Ich darf ja mit meinem deutschen UL-Schein ein 120kg-LL fliegen. Wenn ein 120kg-LL eine europäische Zulassung hat, gilt diese automatisch in jedem anderen EU-Land (so auch hier). Wenn ich ein Kennzeichen will, muss ich zu einem der beiden Verbände und diese werden mir dieses zuteilen, gegebenenfalls auch noch das eine oder andere Dokument des Herstellers von mir anfordern. Wenn ich es aber z.B. bei der französischen Zulassung belasse, brauche ich die Verbände jedoch nicht und fliege es in D mit der französischen Musterprüfung und meinem deutschen UL-Schein (das geht ja bei >120kg nicht so einfach). Liege ich da richtig?
Auch wenn ich ein Rettungssystem für sehr sinnvoll erachte, ist dieses außer bei einer "Zulassung" in D (die es ja nicht mehr gibt) nicht erforderlich bzw. wird bei der Prüfung aus den 120kg herausgerechnet. Daher würde ich mich - wenn die Nachrüstung technisch zu aufwändig ist - für einen Personenfallschirm entscheiden. Darf man in D ein 120kg-LL ohne Rettungssystem, dafür mit Personenfallschirm, fliegen? Hatte in der Vergangenheit auch schon das eine oder andere 1-sitzige UL gesehen, dessen Besitzer offiziell mit Personenfallschirm fliegen durfte (z.B. Konsuprod Moskito).
Habe alle Infos auf der DVLL-Homepage verinnerlicht, aber keine Antworten gefunden.
Freue mich auf eure Antworten. Danke im Voraus!
Mit freundlichen Fliegergrüßen aus Nördlingen
Ralf