SD1 als 120kg UL

die neue Leichtigkeit des Fliegens

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Thommy
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Re: SD1 als 120kg UL

Beitrag von Thommy » Mo 4. Jan 2016, 19:30

Neugierig was ist ein Rollator ???
welches Trike haste bestellt ... ??
Jetzt habe ich erstmal nen "Rollator" bestellt....mehr dann irgendwann in der MoSchi-Rubrik :mrgreen:
ciao
Thommy
Hauptsache fliegen ... 8)
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Re: SD1 als 120kg UL

Beitrag von Jochem » Mi 6. Jan 2016, 15:43

aeroklaus hat geschrieben:irgendwie juckt´s mich schon in den Fingern...

Hat eigentlich die MC 30 Luciole mittlerweile irgendeine EU-Zulassung?
Hi ihr leichte Ultraleicht Freunde,

zunächst einmal ein gutes neues Jahr in die Runde!!!! (Besonders an Uli)
Bevor hier jetzt Euphorie ausbricht muss ich dämpfend einschreiten:
So schön wie die SD1 und ganz besonders die MC30 ist, werden die beiden
Flieger niemals in die 120 Kg-Klasse kommen.
1. Es gibt die Forderung max. 25 Kg/qm Flächenbelastung!!!!!!
2. Es gibt die Forderung max. Vmin 55Km/h !!!!!

Diese beiden Forderungen brechen uns den Hals.

Gruß
Jochem
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Re: SD1 als 120kg UL

Beitrag von aeroklaus » Mi 6. Jan 2016, 16:03

Jochem hat geschrieben: 1. Es gibt die Forderung max. 25 Kg/qm Flächenbelastung!!!!!!
2. Es gibt die Forderung max. Vmin 55Km/h !!!!!

Diese beiden Forderungen brechen uns den Hals.
Moin Jochem, das ist gottseidank ein alter Hut. Diese beiden Forderungen bestehen nur bei einer Musterprüfung nach der (unsäglichen) LTF-L.
Neuerdings können 120kg-ULs auch nach LTF-UL 2003 bzw. vergleichbaren EU-Bauvorschriften mustergeprüft werden. Es muss nur noch das Leergewicht <120kg nachgewiesen werden.
Somit sind SD-1, MC 30 Luciole und auch andere wieder im Rennen.

LG Klaus
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Re: SD1 als 120kg UL

Beitrag von Jochem » Mi 6. Jan 2016, 16:57

aeroklaus hat geschrieben:
Moin Jochem, das ist gottseidank ein alter Hut. Diese beiden Forderungen bestehen nur bei einer Musterprüfung nach der (unsäglichen) LTF-L.
Neuerdings können 120kg-ULs auch nach LTF-UL 2003 bzw. vergleichbaren EU-Bauvorschriften mustergeprüft werden. Es muss nur noch das Leergewicht <120kg nachgewiesen werden.
Somit sind SD-1, MC 30 Luciole und auch andere wieder im Rennen.
Hallo Klaus,

du hast vollkommen Recht. ich habe vor ein paar Minuten mit Franz Friedel wegen
diesem Thema telefoniert. Er hat das gleiche zu mir gesagt. Einfach gesagt sieht es so aus:
z.B. eine MC 30 bauen und als normales UL zulassen. Wenn diese Zulassung erteilt ist
geht man zum LSGB und weist nach, dass der Flieger unter 120 Kg ist und man
bekommt dann die Zulassung als leichtes UL für die MC30. Nur das Leergewicht
ist maßgebend. Genial, aber das war mir neu. Ebenfalls sagte mir F.F. , dass die
Forderungen zum Leergewicht wegen Rettungsgerät erhöht werden sollen. Wenn
das +22,5 Kg werden, dann passt mein Moskito in die leichte Klasse.

Hoffentlich wird das so. Dann sehe ich auch eine Chance für die "neue" Klasse.

Drückt alle die Daumen!!!!!! :D

Gruß
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Re: SD1 als 120kg UL

Beitrag von aeroklaus » Mi 6. Jan 2016, 17:34

Moment, aber erstmal als normales UL nach LTF-UL 2003 zulassen und danach zum 120kg-Gerät downgraden erscheint mir auch ziemlich aufwendig.
Wir funktioniert das, wenn schon eine EU-Zulassung besteht und ich eine MC 30 nach Plänen bauen wollte?
WIe kann man ein UL nach französischen Vorschriften bauen/zulassen und es dann in D als zulassungsbefreites 120kg-UL betreiben?
Wer überprüft den Bau?

LG Klaus
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Re: SD1 als 120kg UL

Beitrag von Cpt. Kono » Mi 6. Jan 2016, 17:42

Das war mir auch neu das nur noch ein Leergewicht von 120kg erreicht werden muß. Meiner Meinung nach ist das ein sehr weitsichtiges Zugeständnis an diese neue Luftfahrzeugklasse. Alle anderen Parameter ergeben sich doch sowieso von selbst bei der Konstruktion eines Flugzeugs. Eine extrem hohe Flächenbelastung ist bei dieser Gewichtsvorgabe doch eh nicht zu realisieren, ebenso wie eine sehr viel höhere Vs
Da ich generell für jede Art von Deregulierung bin drücke ich alle mir zur Verfügung stehenden Daumen. :D
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Re: SD1 als 120kg UL

Beitrag von togo » Mi 6. Jan 2016, 17:48

...nur noch ein Leergewicht von 120kg erreicht werden muß.???

oder meintest du " ein Leergewicht von 120 kg nicht überschritten werden darf"

oder bin ich jetzt total daneben!
Ciao Tom
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Re: SD1 als 120kg UL

Beitrag von Cpt. Kono » Mi 6. Jan 2016, 18:06

Sorry. Hast natürlich recht, Tom. :Dieter:

Das es "nicht überschritten werden darf" sollte es heißen.
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Re: SD1 als 120kg UL

Beitrag von Stephan » Do 7. Jan 2016, 04:16

Niemand überprüft den Bau wenn Du das nach französischem Recht angehen möchtest, Klaus. Du baust einen Flieger der den Eckvorschriften der französischen Ul Klasse entspricht. Dies wird nicht geprüft sondern Du deklarierst selbst dass es so ist, beantragst eine vorläufige Verkehrszulassung um Dein eigenes Erprobungsprogramm durchzuführen, schreibst daraufhin Dein Handbuch und gehst damit dann Deinen Flieger endgültig zulassen. Ob der jetzt unter oder über 120kg wiegt ist für die Zulassung zum Ul unerheblich, denn wir haben ja diese 120kg Klasse bekanntlich nicht. Aber gut Deiner wiegt jetzt drunter und ist in F zugelassen. Also bringst Du ihn nach D, versicherst ihn und gehst fliegen. So simpel würde ich die Sache mit meinem simplen Verstand, oder was davon übrig ist, angehen...
Oder Du kaufst Dir eben einen Flieger in Frankreich den Du unter 120kg gewogen hast und gehst dann gleich in D damit fliegen...
Gruss Stephan
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Re: SD1 als 120kg UL

Beitrag von aeroklaus » Do 7. Jan 2016, 08:55

Moin Stephan,

das klingt für mich so ungeheuerlich utopisch, dass ich logischerweise mein teutonisches "Darf man das?" einwerfen musste. :Klaus:

Da würde sich dann hoffentlich auch jemand finden, der einem bei dem französischem Zulassungskram hilft?!

Was ist dann eigentlich mit der D-Lärmmessung? Dieselbe Frage stellt sich übrigens auch bei einer Motorschirmeinheit mit DGAC-geprüften Schirm, wo man auch irgendeine, gerne auch selbstgebaute Antriebseinheit drunterhängen darf.

Was für mich aber trotzdem bedeutete, dass ich bei kritischen Bauteilen (Holme etc.) lieber einen Fachmann (egal welcher Nationalität) draufschauen lassen würde.

LG Klaus
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Re: SD1 als 120kg UL

Beitrag von togo » Do 7. Jan 2016, 09:39

Hallo Klaus,
weiter oben hat Tim bereits geschrieben, dass bereits eine SD-1 in der 120kg-Klasse zugelassen ist. Der Mann muss es wissen! Der ist Prüfer ( und zwar ein genauer) und fliegt selbst ein solches Schmuckstück. Die Zulassung ist einfacher als du denkst, frag Tim einfach mal. Nur damit wir wissen, worüber wir hier reden:
0133c760fad6715f0aef7b43e8203728794765f3ca.jpg
Gruß Tom
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Re: SD1 als 120kg UL

Beitrag von Cpt. Kono » Do 7. Jan 2016, 16:16

Mich persönlich macht der ganze Schaum in den Flächen doch etwas nervös. Ich hätte immer Angst das bei alterndem Flugzeug sich das Zeug langsam auflöst und die Flügel irgendwann ihre Stabilität einbüßen. Echte Langzeiterfahrungen gibt es ja wohl noch nicht und periodisches Nachschauen ist leider nicht möglich. Oder gibt es schon Langzeiterfahrungen mit diesen Werkstoffen, unter dynamischer Belastung und unter ständig wechselnden Temperaturen und Feuchtigkeitswerten?

Bei Booten habe ich da schon die wildesten Sachen gesehen. Das mag nicht wirklich vergleichbar sein, ist aber sehr Fantasieanregend. :roll:
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Re: SD1 als 120kg UL

Beitrag von Timpilot » Do 7. Jan 2016, 19:06

Auch wenn das die Verbände vielleicht so noch nicht bestätigen würden, weil sie doch irgendwie im Loop bleiben möchten sehe ich es genau so wie Stephan, wenn ich die deutschen Gesetzestexte lese.
Ob mit oder ohne Rettung ist nicht ganz klar, weil da in der LuftVZO was von unter 120kg mit Gurtzeug und Rettung steht.
Eine Lärmmessung ist nirgendswo in den maßgeblichen Texten erwähnt. Auch nicht, dass man sich eine offizielle, behördliche oder verbandliche Bestätigung einholen muss, dass das Gerät nun wirklich als 120er in D fliegen darf. Es gibt ja keine vorgeschriebene Zulassung und keine Registrierung. Nur eine Musterprüfung. Diese findet wie der Name sagt an einem Muster statt, egal ob in D (LTF-UL2003) oder im EU-Ausland nach dortigen UL-Regeln. Jedes einzelne Stück einer Serienproduktion bekommt dann nur noch eine Stückprüdfung vom Hersteller, die bestätigt, dass das Stück mit dem geprüften Muster übereinstimmt. Ich denke im Moment es müssten sich einfach nur mal welche trauen es zu machen oder mal privat einen Juristen beauftragen, dass zu beleuchten und im Zweifelsfalle zu vertreten.

Ich denke interessant ist noch,
- dass die kleine Lizenz (LL) wirklich nur für Geräte nach §11 LuftGerPV gilt. Dass heißt eigentlich, dass ein UL nicht mehr als "großes" UL angemeldet sein darf um als 120er geflogen zu werden. Es muss also abgemeldet werden und kann nicht wahlweise betrieben werden.
- dass beim nicht zugelassenen 120er der Hersteller des Gerätes die gesamte Verantwortung für Instandhaltung und Wartung und fortlaufende Lufttüchtigkeit hat. Das will vielleicht nicht jeder Hersteller. Daher sollte man den Herstellern eigentlich die möglichkeit geben zu entscheiden, ob ein LTF-UL2003-Serienflugzeug, das unter 120kg wiegt auch als 120er betrieben werden darf. Oder es sollte eine Möglichkeit geben die Verantwortung an den Eigentümer zu übertragen. Auch besonders interessant für ausländische Hersteller, die die 120er-Klasse hier gar nicht kennen.

So, mehr weiß ich im Moment nicht.
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Re: SD1 als 120kg UL

Beitrag von Stephan » Do 7. Jan 2016, 19:36

Na Tim, wie kann ein Hersteller für Wartung und Instandhaltung eines von ihm verkauften Fliegers in Verantwortung genommen werden?
Wo Du freilich recht hast ist die Herstellerhaftung für Konstruktionsmängel. Und das kann allerdings sehr weitreichend sein. Nur ändert das zumindest für französische Hersteller rein gar nichts da dies schon umfänglich der Fall ist. Der Preis für unsere Konstruktionsfreiheit ist die auch über unendliche Weiterverkäufe hinausreichende Herstellerhaftung. Will heissen ich baue einen Flieger und werde ihn nie nicht weiterverkaufen. Der endet dann entweder mit mir im Grab oder an der Wohnzimmerdecke...

Gruss Stephan
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Re: SD1 als 120kg UL

Beitrag von Timpilot » Do 7. Jan 2016, 20:56

Hallo Stephan, ich hätete es vielleicht detaillierter darstellen sollen.
Der Hersteller ist in sofern verantwortlich für Instandhaltung und Wartung, dass er das Handbuch und alle Betriebshinweise so gestalten muss, dass ein Eigentümer, der gewillt ist, auch durch planmäßige eigene Kontrollen und Wartungsarbeiten oder ein anderes System immer ein lufttüchtiges Gerät hat. Diese Bedingungen erfüllen Geräte, die aus dem Prüfer Klasse 5 - JNP-System kommen in der Regel nicht.
Beim Eigenbau ist es natürlich eh klar - da ist es ja auch in D schon immer so, dass der Hersteller verantwortlich ist.
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