hallo,
wer sich ersthaft interessiert, pn an mich, od. Tel.
Nur so viel: ich verstehe auch kein französchisch. Die "Franzosen können(wollen nicht) keine andere Sprachen, Amtssprache ist fr. Natürlich gibt es Ausnahmen-. Es gibt auch "Dienstleister". Voraussetzung ist immer der Fr. ULM-Schein. Für PPL/TMG(auch abgelaufen) u. dt. UL-Schein Inhaber einfach, nur mit einem fr. Fluglehrer ein paar Starts auf ULI in Fr. machen. Nur dt. Uli-Scheininhaber müssen eine theor. fr. Prüfung bei der fr. Behörde machen. Aber auch dies ist möglich, kostet nur einiges mehr u. Zeit. Versicherung bei (dt.) "Gff-Versicherungen". S. LuftVZO, § 28, Abs. 1, 1.Satz
mfG
Rudolf
120ér fliegt
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