Hatte etwas zuviel Zeit zum Denken, und da kommen einem die seltsamsten Ideen!!
Ich möchte nicht wissen was nicht geht, ich möchte wissen was möglich ist!!!!
Wie müsste ein fliegendes Quadrat aussehen, so dass es mehr oder weniger vernünftig fliegen würde?
Ein Teil von 3 x 3 m =9m2 eigentlich schon eine beachtliche Fläche, Probleme dürfte der induzierte Widerstand sein, nun wie redziert man den auf ein Minimum mit der gegebenen Aussenform?
Vielleicht mit leicht schräg nach aussen gestellten Winglets welche auch das Seitenrudder inne haben und nach unten links und rechts ein Spornrad.
Und für den Rest der Steurbarkeit Elevons mit der Grösse von 2 x 1500mm.
Das Cockpit könnte offen oder geschlossen sein, offen für den Versuch, da einfacher zu gestallten.
Wenn die im hohen Norden 70kg Flieger hinstellen können, dann können wir das auch, hab noch mehr bescheuerte Ideen!!!
Eine zu heisse Sauna und Koskenkorva für verrückte Ideen haben wir auch....
Gruss Erkki
Idee zu einem fliegenden Quadrat?! ;-)
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Idee zu einem fliegenden Quadrat?! ;-)
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Ganz so neu scheint die Idee nicht zu sein. Leonardo da Vinci war da schon dran http://www.schlechtfliegermag.com/bin/a ... be_26.html
Und hier eine andere Idee http://www.ultralightamerica.com/new_aircraft.htm und http://www.ultralightamerica.com/images ... 700ESU.jpg
Grüß alle , nächstens mehr Gunter
Und hier eine andere Idee http://www.ultralightamerica.com/new_aircraft.htm und http://www.ultralightamerica.com/images ... 700ESU.jpg
Grüß alle , nächstens mehr Gunter
[VERBORGEN]
An dieser Stelle aber mal ein wichtiger Hinweis zum Objektspringen (Base-Jumping):
"...In Deutschland stellt Objektspringen eine Außenlandung mit Luftsportgerät dar und ist genehmigungspflichtig. Dies bedeutet, der Eigentümer des Objekts, von dem gesprungen wird, und der Eigentümer der Fläche, auf der gelandet wird, müssen schriftlich zustimmen. Ein Geländegutachten muss erstellt werden, und die verwendete Ausrüstung muss den deutschen Zulassungsbestimmungen entsprechen. Die Genehmigung wird bei Vorliegen aller nötigen Unterschriften vom deutschen Fallschirmsportverband erteilt. Für Objektsprünge in Deutschland gilt das Regelwerk des Vereins Deutscher Objektspringer. Eine Haftpflichtversicherung des Springers ist erforderlich...." (Quelle: Wikipedia)
Was ich sehr interessant finde ist die schriftliche Genehmigung und die damit verbundene Verantwortung des beauftragten Fallschirmsportverbandes, Hut ab! Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) führt zudem noch die Rechts-und Fachaufsicht über die nach §31c LuftVG beauftragten Verbände!
LG
Heck
"...In Deutschland stellt Objektspringen eine Außenlandung mit Luftsportgerät dar und ist genehmigungspflichtig. Dies bedeutet, der Eigentümer des Objekts, von dem gesprungen wird, und der Eigentümer der Fläche, auf der gelandet wird, müssen schriftlich zustimmen. Ein Geländegutachten muss erstellt werden, und die verwendete Ausrüstung muss den deutschen Zulassungsbestimmungen entsprechen. Die Genehmigung wird bei Vorliegen aller nötigen Unterschriften vom deutschen Fallschirmsportverband erteilt. Für Objektsprünge in Deutschland gilt das Regelwerk des Vereins Deutscher Objektspringer. Eine Haftpflichtversicherung des Springers ist erforderlich...." (Quelle: Wikipedia)
Was ich sehr interessant finde ist die schriftliche Genehmigung und die damit verbundene Verantwortung des beauftragten Fallschirmsportverbandes, Hut ab! Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) führt zudem noch die Rechts-und Fachaufsicht über die nach §31c LuftVG beauftragten Verbände!
LG
Heck