Noch ein 120kg Flieger
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Noch ein 120kg Flieger
Hallo
Habe beim Stöbern meiner Unterlagen einen netten kleinen
Flieger gefunden,der in die 120kg Klasse passen könnte.
Einfach bei Google ,Ultravia Le Pelican Ultralight eingeben.
Hat B&S Motor,Bausatzpreis:5500 Dollar
Gruß Wolfgang
Habe beim Stöbern meiner Unterlagen einen netten kleinen
Flieger gefunden,der in die 120kg Klasse passen könnte.
Einfach bei Google ,Ultravia Le Pelican Ultralight eingeben.
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Gruß Wolfgang
Ich mag sie nicht, die Topspeedhummeln,
will langsam durch den Himmel brummen
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- ul-burgenland
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hallo "hob, "happy new year", auch allen Kollegen,
zu Deinem letzten Absatz:
lies mal, was ich zur "Zulassung" bereits geschrieben habe.
Nochmal in Kurzform: Die 120kg Geräte sind "verkehrszulassungsfrei", keine Musterzulassung, keine Kennzeichnungspficht.
Wenn Du im "EU-Ausland" kaufst, ist die "EuGH-Entscheidung" zutreffend.
Wo steht in der dt. Gesetzgebung, dass Du eine sogen. "Musterprüfung" brauchst? Die "Verbände" wollen nichts mit den 120Kg zu tun haben(siehe Hinweise "leichte Luftsportgeräte"). Zudem sind die Verbände diesbezüglich nicht "rechtsetzungsfähig". "Wen" willst Du also fragen, an wen willst Du irgend einen Antrag stellen? Fazit: kaufen und warten was passiert. Ich geb`"Brief und Siegel"(wie man so schön sagt), dass nichts passiert.
mfG
Rudolf
zu Deinem letzten Absatz:
lies mal, was ich zur "Zulassung" bereits geschrieben habe.
Nochmal in Kurzform: Die 120kg Geräte sind "verkehrszulassungsfrei", keine Musterzulassung, keine Kennzeichnungspficht.
Wenn Du im "EU-Ausland" kaufst, ist die "EuGH-Entscheidung" zutreffend.
Wo steht in der dt. Gesetzgebung, dass Du eine sogen. "Musterprüfung" brauchst? Die "Verbände" wollen nichts mit den 120Kg zu tun haben(siehe Hinweise "leichte Luftsportgeräte"). Zudem sind die Verbände diesbezüglich nicht "rechtsetzungsfähig". "Wen" willst Du also fragen, an wen willst Du irgend einen Antrag stellen? Fazit: kaufen und warten was passiert. Ich geb`"Brief und Siegel"(wie man so schön sagt), dass nichts passiert.
mfG
Rudolf
Zitat aus dem Aerokurier(Jan 2010)Fiedler R. hat geschrieben: Nochmal in Kurzform: Die 120kg Geräte sind "verkehrszulassungsfrei", keine Musterzulassung, keine Kennzeichnungspficht.
Wenn Du im "EU-Ausland" kaufst, ist die "EuGH-Entscheidung" zutreffend.
Wo steht in der dt. Gesetzgebung, dass Du eine sogen. "Musterprüfung" brauchst?
Diese Flugzeuge unterliegen künftig nicht mehr der Musterzulassungspflicht. Stattdessen stellt eine vom Luftfahrt-Bundesamt noch zu ernennende Prüfstelle eine so genannte Musterprüfbescheinigung aus.
Zitat Ende
Du kannst mir die Prüfstelle nennen?
ciao
Gerhard
- Uwe Seimetz
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das Video ist, wie ein Kommentator angemerkt hat, offensichtlich falsch formatiert:Flachstelle hat geschrieben:Sieht aus wie ein Insekt...
http://www.youtube.com/watch?v=vjoz70na ... re=related
16/9 Format auf 5/4 seitlich zusammengequetscht.
Ändert man das mit einem Tool wie MPEG Streamclip, sieht es gar nicht mehr so insektisch aus.
Der Motor scheint aber etwas schwach zu sein.
Ich kann mich schwach erinnern (jaja, das Alter...), vor einigen Jahren mal während einer Recherche über den 1/2 VW-Motor mit einem deutschen Pelikan-Besitzer telefoniert zu haben, der einen mit einem solchen Motor hat und auch gelegentlich damit flog. Angeblich hatte der sogar eine DAEC-Zulassung, aber kein Kennblatt. Den Kontakt habe ich aber leider nicht mehr.
Grüße Klaus
Genau das ist aber der Weg, mit dem alle neuen Flugzeugklassen geschaffen wurden: Um 1985 die Gleitflugzeuge, um 1980 die Ultraleichtflugzeuge und lange davor auch die "normalen" Motorflieger.Uwe Seimetz hat geschrieben:Leider habe ich nicht die Mäuse einfach mal kaufen und um dann zu sehen was passiert.
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Solange das nicht geklärt ist, gibt es die 120kg-Klasse doch noch überhaupt nicht!"Wen" willst Du also fragen, an wen willst Du irgend einen Antrag stellen?
Ich habe die Sache schon lange beobachtet. Ich habe noch nichts gefunden über verbindliche Eckdaten, Bauvorschriften etc. Man liest irgendwie nur Gerüchte wie "so könnte es sein", aber so richtig rausgerückt hat doch noch niemand mit der Sprache...oder hab ich etwas übersehen?
Es ist ja auch in den Raum geworfen worden, dass der Kraftstoffvorrat für eine Motorlaufzeit von 1,5 h reichen darf. Was heißt das? Mindestens oder höchstens? Wenn letzteres zutrifft, kickt es doch sämtliche Dreiachser direkt raus...zumindest interessiert mich kein Gerät für 10 oder 20 000 Euro, mit dem ich nur 1,5 Stunden fliegen kann.
Wir können weiterhin philosophieren und träumen, was ja nicht verkehrt ist, aber einzig am Gewicht festzuhalten ist wohl der falsche Weg.
Darum frage ich einfach mal: wer kann Genaueres sagen?
Ein frohes neues Jahr und alles Gute wünscht Euch ganz herzlich
die alt-ehrwürdige Flachstelle
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hallo "U.S.,
"ohne Moos nix los". Du kannst beruhigt weiter schlafen und abwarten, was Andere für Dich tun. "Das ist doof". Und, "gkrgv", da es noch keine dt. Hersteller gibt, aus eben dieser "germanischen" Regelungswut, muss man sich im EU-Ausland umsehen(z.B. www.starflyer.net), dann hast Du mit den "Germanen" nichts mehr am Hut. Siehe LuftGerPV, §4(Anerkennung der Musterprüfung anderer Stellen), insb. Abs. 2. Dazu: der DAeC hat z.B. mit der CZ ein Abkommen, wonach "alles" was in der CZ zugelassen(Musterprüfung) ist, ohne weitere "Prüfung" auch in D zugelassen ist! Dazu die EuGH Entscheidung, was willst Du mehr. Wobei anzumerken ist, dass "120kg Geräte" ja sowieso "zulassungsfrei" sind. Ergo: die "D-Flugzeugbauer" sind wieder mal die "Dummen".
mfG
Rudolf
"ohne Moos nix los". Du kannst beruhigt weiter schlafen und abwarten, was Andere für Dich tun. "Das ist doof". Und, "gkrgv", da es noch keine dt. Hersteller gibt, aus eben dieser "germanischen" Regelungswut, muss man sich im EU-Ausland umsehen(z.B. www.starflyer.net), dann hast Du mit den "Germanen" nichts mehr am Hut. Siehe LuftGerPV, §4(Anerkennung der Musterprüfung anderer Stellen), insb. Abs. 2. Dazu: der DAeC hat z.B. mit der CZ ein Abkommen, wonach "alles" was in der CZ zugelassen(Musterprüfung) ist, ohne weitere "Prüfung" auch in D zugelassen ist! Dazu die EuGH Entscheidung, was willst Du mehr. Wobei anzumerken ist, dass "120kg Geräte" ja sowieso "zulassungsfrei" sind. Ergo: die "D-Flugzeugbauer" sind wieder mal die "Dummen".
mfG
Rudolf
- Uwe Seimetz
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Hallo Rudolf,Fiedler R. hat geschrieben:hallo "U.S.,
"ohne Moos nix los". Du kannst beruhigt weiter schlafen und abwarten, was Andere für Dich tun. "Das ist doof".
mfG
Rudolf
dieser Ausspruch trifft mich persöhnlich. Bis dato brauchte noch nie jemand etwas für mich tun. Ich habe immer alles selbst erledigt oder durchgedrückt. Aber lehre mich nicht unser heutiges Deutschland kennen, es ist ein anderes als das oben beschriebene von 1985 oder gar früher. Solidarität hört beim Geldbeutel oder bei Konsequenzen auf, sollst mal sehen wie schnell man dir dann in den Rücken fällt.
Lieber Rudolf, ich baue ein Flugzeug welches ein vielfaches der Kosten der 120kg Klasse kostet und weiß um all der Dinge die einen da anspringen wie Plaque, selbst da wo alles fein säuberlich geregelt ist. In der Tat ist ohne Moos nichts los, aber wir haben nicht mehr die Zeit wo die meisten das Geld so locker flockig ausgeben können. Schön wenn es dir da besser geht. Recht hast du ohne Zweifel mit dem Ausflaggen, aber da wird auch alles daran gesetzt, das irgenwie zu unterbinden oder rechtsunsicher zu machen.
Hast du schon mal in der Luftfahrt ein Bußgeld über ca. 400€ bekommen und bezahlt, welches den lapidaren Nachsatz " Für diese Ordnungswidrigkeit kann ein Bußgeld bis 50.000,00€ verhängt werden"? Gründe in der Ultraleichtfliegerei dafür kennst du ja selbst. Da war keiner deiner "nichtschlafenden, wachen oder gar schaffenden Kollegen" aufgestanden und haben sich solidarisch gezeigt. Die haben sich lieber alle vornehm zurück gezogen und haben mit dem gleichen Gesetzesfinger gewunken, der sie selbst auch hätte treffen können.
Wie oben schon beschrieben, es gibt noch keine 120 kg Klasse, du hättest gerne eine, aber noch ist es Wunschdenken und so wie die Reaktionen in der Administration sind, besteht da auch kein großes Interesse. Insofern hast du recht, wenn man nichts macht, passiert auch nichts.
Ah, zum EU Recht, kannst du ein EU Urteil oder gar ein deutsches Urteil herzeigen, in dem ein deutscher UL Pilot, mit deutschem Wohnsitz und irgend einer in der EU ausgestellten nationalen Lizens und einem in der EU zugelassenen UL, in Deutschland fliegend Recht gesprochen bekommen hat? Wenn ja, warum wird das nicht in allen Medien laut schreiend publiziert?
Rudolf, ich möchte dein Wirken nicht verunglimpfen oder gar schlecht machen, im Gegenteil, ich unterstütze das Ganze natürlich auch. Aber ich habe kein Vertrauen mehr in unser System und schon gar keins in die EU. Die wird ihre eigenen Kinder fressen. Der Gedanke und die Idee dafür war toll, aber die Umsetzung......
Übrigens "Zulassungsfrei und Prüfung (Musterprüfung)" sind schon zweierlei.
Uwe
Zuletzt geändert von Uwe Seimetz am So 2. Jan 2011, 13:20, insgesamt 1-mal geändert.