Ragwing Special
Moderator: Moderatorenteam
Moin,Fiedler R. hat geschrieben: Wenn das Gerät(verkehrszulassungsfrei) in einem "EU-Staat" rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden ist, mit anderen Worten, es hat z.B. die britische Zulassung, dann m u s s es auch in anderen EU-Staaten(D) zugelassen werden(in den Verkehr gebracht werden können).
ich bin ja kein Jurist, aber da steht nur das die Waren "zuzulassen" seien, d.h. aber, es muß jemand dies tun
Also ich bin da eher skeptisch!
Ebenfalls frohes Fest
Gerhard
Hi, wie gesagt ich bin kein Jurist aber mein Bauch(deutsch und groß)erkki67 hat geschrieben:Und was entspricht einer Zulassung?
Und wo liegt der Unterschied zwischen einer Musterprüfung und einer Zulassung?
sagt mir ..zunächst eine Musterprüfung und daraus resultierend die
Zulassung...Sollte es bereits eine Musterprüfung geben dann erfolgt(Kann)
die Zulassung direkt.
ciao
Gerhard
Warum braucht es bei einem Einsitzer 120kg Flieger eine Musterzulassung?
Eine Ehren-Eingabe würde doch vollends reichen?!?
Der Wahrheitsgehalt der Eingabe müsste allenfalls nur bei einem schwerwiegenden Unfall mit schwerwiegendem Personenschaden nachgeprüft werden, und so oft fallen die UL's ja auch nicht vom Himmel.
Und bei einem Einsitzer halten sich die Aufschlagsschäden doch wohl in Grenzen.
Klar wird es Missbrauch geben, aber der Pilot haftet ja mit seinen eigenen Angaben, also kann er die Verantwortung nicht weiterschieben.
Die RW2 könnte vielleicht in die 120er reinpassen, aber nur mit viel würgen oder aber mit einer teuren Nachrechnung oder Neukonstruktion.
Machbar ist es, keine Frage, aber bezahlbar muss es ja auch noch bleiben.
Gruss Erkki
Eine Ehren-Eingabe würde doch vollends reichen?!?
Der Wahrheitsgehalt der Eingabe müsste allenfalls nur bei einem schwerwiegenden Unfall mit schwerwiegendem Personenschaden nachgeprüft werden, und so oft fallen die UL's ja auch nicht vom Himmel.
Und bei einem Einsitzer halten sich die Aufschlagsschäden doch wohl in Grenzen.
Klar wird es Missbrauch geben, aber der Pilot haftet ja mit seinen eigenen Angaben, also kann er die Verantwortung nicht weiterschieben.
Die RW2 könnte vielleicht in die 120er reinpassen, aber nur mit viel würgen oder aber mit einer teuren Nachrechnung oder Neukonstruktion.
Machbar ist es, keine Frage, aber bezahlbar muss es ja auch noch bleiben.
Gruss Erkki
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