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Re: etwas "OT"

Verfasst: So 19. Dez 2010, 21:56
von hob
gelöscht von hob

Verfasst: Mo 20. Dez 2010, 11:44
von hob
gelöscht von hob

Verfasst: Mo 20. Dez 2010, 12:26
von hob
gelöscht von hob

Verfasst: Mo 20. Dez 2010, 14:01
von pehy
Das mit der kaputten Festplatte ist an mir vorbeigegangen - könnte man nicht evtl. mittels ddrescue oder myrescue ein Image davon ziehen und daraus dann versuchen, zu retten, was noch zu retten ist? Das hat natürlich nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn die Platte sich überhaupt noch dreht und mounten läßt.

Grüße, Peter

Verfasst: Mo 20. Dez 2010, 14:48
von hob
gelöscht von hob

Re: etwas "OT"

Verfasst: Mo 20. Dez 2010, 20:39
von Flachstelle
hob hat geschrieben:
Hallo Flachstelle,

ich weiß ja nicht, was Du für einen "Sinkfels" hast (bitte etwas freundlicher, wenn die GZ fast 30 ist), aber da hat doch mal einer so 'ne Ka6CR oder so mit einem Motor ausgerüstet und dann als UL (Einsitzer) MTOM ~300 kg verkauft.
Das mit der Ka6 versteh` ich nicht. Was meinst Du damit?

Außerdem bin ich jawohle freundlich! Ich besitze den einzigsten noch zugelassenen L-Spatz III, den ich selbst grundüberholt habe. Des Weiteren sagt die Gleitzahl allein erstmal nicht viel über die Leistungsfähigkeit oder Sinkgeschwindigkeit aus.

Bei Gegenwind komme ich nämlich nicht vom Fleck, da wünsche ich mir viele Kilos im Bauch. In der Thermik unschlagbar, aber beim Vorwärtsfliegen bin ich nicht der Schnellste...was mich aber nicht stört.

Aber das ist alles etwas off topic, konnte das aber nicht unkommentiert stehen lassen. Sorry...

:roll: :roll:

Verfasst: Sa 8. Jan 2011, 00:49
von hob
gelöscht von hob

Verfasst: Mo 10. Jan 2011, 10:48
von Timpilot
Hallo,

aus vertrauter Quelle kann ich zumindest sagen, dass DAeC und DULV dabei sind sich um die Regelung der 120kg-ULs zu kümmern. Sie sind sich wohl auch einig, dass es keine neuen Bauvorschriften mit Leistungskastration geben soll.
Das versuchen sie nun LBA und BMVW schmackhaft zu machen. Ob sie es schaffen bleibt spannend.

Das ist alles was ich weiß.

Ich finde das toll, weil auch ich neue Bauvorschriften für überflüssig halte und Leistungsbeschränkung als Beschränkung der Innovationsmöglichkeiten sehe.
Problem ist, dass diese Dinge am Ende immer den Politikern ohne Bezug zur Fliegerei verkauft werden müssen. Die Plitikern wollen aber natürlich viel lieber die viel größere Menge der Nichtpiloten glücklich machen, um viele Wähler zu gewinnen. In dieser Masse gibt es leider einige Vorbehalte und Unwissen gegenüber der Fliegerei.

Bleibt also nur eins: Wir alle sollten wo immer es mögich ist die Fußgänger da draußen als Sympathisanten der Fliegerei gewinnen. Also immer schön unnötigen Lärm vermeiden und möglichst viele Freunde, Bekannte und Passanten zu Rundflügen mitnehmen, um sie zu begeistern und zu informieren. So ist zumindest meine Taktik.
:D

Verfasst: Mo 10. Jan 2011, 16:51
von Fiedler R.
hallo,
eigentlich wollte ich zu "120kg" nichts mehr schreiben.
Thema "Bauvorschriften": NfL II 24/05 = LTF Segelflugzeuge(Gleitflug)
Aus dem "Deckblatt" geht hervor, dass DAeC u. DULV den Entwurf im April 1996 dem LBA zugeleitet haben. Das LBA hat die "NfL" erst im Feb. 2005 herausgegeben. Damals galt der § 1, Abs. 4 LuftVZO noch mit der Einschränkung:...mit nicht fest eingebautem Motor.... Jetzt gilt das auch nicht mehr(seit Jan. 2010). Somit gilt die o.a. "NfL" auch für den "fest eingebauten Motor, oder? Wenn also das LBA wieder fast 9 Jahre braucht, um eine neue "Bauvorschrift" heraus zu geben, na ja. Schön zu lesen ist ja das "Vorwort". Wichtiger ist aber die Seite 8, "LFG 1 Zweck.- Unter "LFG 3-Anwendbarkeit ist festgeschrieben: Zitat:
...(c) Wurde in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaften, einem Vertragsstaat des Abkommens über den EWR oder in der Türkei die Übereinstimmung mit den dort auf Gleitflugzeuge anwendbaren Lufttüchtigkeitsforderungen bereits rechtmäßig
nachgewiesen, so ist die Bescheinigung dieses Nachweises der Musterprüfung gleichwertig
. Nur bei offensichtlichen Mängeln an dem Gleitflugzeug, die seine Lufttüchtigkeit in Frage stellen, kann die zuständige Stelle zusätzliche Nachweise anfordern.
Ende
Nun zieht Eure Schlüsse daraus.
mfG
Rudolf

Verfasst: Mo 10. Jan 2011, 17:17
von Timpilot
Hallo Rudolf,

ist ja richtig und wir hoffen auch alle (also ich jedenfalls) das Du Recht hast und es so einfach ist!
Ich bin deswegen weiterhin gespannt Dich in Bitburg 120kg fliegen zu sehen, ohne Kennzeichen, ohne Zulassung usw. nur mit viel Spaß! Ich drück Dir in jedem Fall die Daumen. :D

Wenn ich aber hier in Deutschland ein 120kg Flugzeug bauen will und dann fliegen muss ja doch jemand die Musterprüfung machen. Ich hoffe es dauert diesmal keine 10 Jahre bis das System dafür steht...

Verfasst: Mo 10. Jan 2011, 17:33
von gkrgv
Fiedler R. hat geschrieben: ...
Musterprüfung gleichwertig
...
Nun zieht Eure Schlüsse daraus.
mfG
Rudolf
DIe Gültigkeit dieser technischen Anweisung wird auf
der Seite bestätigt, denn es exisitiert dafür NFL_II_52_10

Wenn nun diese Prüfung nicht zu wiederholen ist, brauchts
doch trotzdem eine Zulassung. Genau hier hakts, denn es
gibt momentan keine Stelle die dies tun dürfte.

Dies steht so in der Verordnung, lese auch den Beitrag von Flachstelle
http://www.lowandslow.de/phpBB2/viewtop ... 1&start=15

Und nu? :wink: :(

ciao
Gerhard

PS: Nicht das der falsche Eindruck entsteht, ich habe nichts gegen
die 120kg-Klasse im Gegenteil...

Auf der DAeC-hp

Verfasst: Mo 10. Jan 2011, 17:40
von SierraGolf
Hallo,

auf der DAeC-hp steht seit ca. einem dreiviertel Jahr immer noch:
Dreiachser unter 120 kg Leermasse:

Ein- oder zweisitzige Luftsportgeräte mit einer höchstzulässigen Leermasse von 120 kg einschließlich Gurtzeug und Rettungsgerät

Technik
Luftsportgeräte mit nicht fest verbundenen Motor und seit diesem Jahr auch mit fest verbundenem Motor sind von der Musterzulassungspflicht befreit. An die Stelle der Musterzulassung tritt die Musterprüfung. Für die Durchführung der Musterprüfungen muss man eine durch das Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Prüfstelle sein.

Das Luftsportgeräte-Büro im DAeC hat im Mai die Prüfstelle für UL´s bis 120 kg beantragt. Mit der Beantragung wurde das neu erstellte Prüfstellenhandbuch vorgelegt, welches Grundlagen und Verfahren für die zukünftige Prüfung festlegt.
Als Grundlage der zu prüfenden Bauvorschriften wurden die bereits bestehenden Lufttüchtigkeitsforderungen für aerodynamisch gesteuerte UL benannt.

Auf diesen Antrag hin, wurde uns vom Luftfahrt-Bundesamt mitgeteilt, dass zunächst neue Lufttüchtigkeitsforderungen für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge bis 120 kg erarbeitet werden sollen.
Kommt mir schon fast vor, wie die Geschichte vom Schuster Voigt, alias Hauptmann von Köpenick- traurig,traurig :cry: !

Servus: Siggi

Verfasst: Mo 10. Jan 2011, 23:11
von Frank
Ich versuche mal einen (neudeutsch) kleinen CUT in der Diskussion...weil es vielleicht interessant ist, worüber wir jeweils "streiten"....

Problem: WAS ist die "120-kg Klasse"?

Hier gilt es, 2 Dinge auseinander zu halten: Lizenz und Flieger.

Lizenz:
Derzeit gibt es fü jeden Inhaber eines gültigen (!) SPL-F-Inhaber die Möglichkeit, bei den Verbänden eine Lizenzaustellung für den "ganz leichten" Schein zu beantragen.
Dabei (ich nehme nur die Infos des DAeC) muss nachgewiesen werden, dass innerhalb der vergangenen 24 Monate entweder
- ein Prüfungsflug mit Prüfer (und Protokoll) oder
- 12 Flugstunden inkl. 1 Std. Übungsflug mit FL
absolviert wurden.....
MEHR NICHT (genau lesen, dann merkt Ihr, was man NICHT nachweisen muss....)

Einen direkten Weg in die "SPL-120" gibt es nach DAeC nicht, weil "keine zugelassenen Fluggeräte exisiteren". Das ist IMHO eine blöde Argumentation, weil eben die Fluggerätklasse nicht direkt mit der Lizenzklasse korrespondiert. Aber dafür betrachte ich ja jetzt auch noch die Flieger....

Flieger:
Wenn die "neuen 120er" keine Verkehrszulassung etc. BENÖTIGEN, heißt das nicht, dass sie diese nicht haben KÖNNEN.
Andersrum: bei den Lizenzen heißt es, dass man mit der 120er Luftsportgeräte fliegen darf, deren Leergewicht 120kg nicht überschreitet. Ob die nun zugelassen sind (Kennzeichen haben) oder nicht, ist erstmal egal. Ein alter FOX-D (Einsitzer) hat laut Kennblatt 108kg, wenn der Wägebericht auch noch stimmt, kann man den mit dem "120er-Lappen" fliegen. Nun hat der Fox-D (wie einige andere) weniger als 120kg, aber eine Zulassung (Muster-, Verkehrs-.....) und unterliegt damit zumächst (als Flieger!) der JNP und Kennzeichenpflicht - das hat aber nix mit der Lizenz zu tun!

Antorten auf (möglicherweise ungenaues) Querlesen:
Rudolf, eine LTF für GLEITFLUGZEUGE (ich hab sie mir jetzt nicht angeschaut) dürfte nicht so ohne weiteres auf motorisierte Flieger anwendbar sein...
Das Problem für einen neuen, nicht bereits zugelassenen Flieger in Deutschland dürfte sein, dass derzeit keine Stelle einem Flieger (!) den Stempel "120" verleihen DARF. Man kann allenfalls versuchen, einen "<120kg" Flieger aus dem Ausland hier "normal" zuzulassen und dann mit der abgespeckten Lizenz zu fliegen, aber das dürfte dann auch das derzeit maximal machbare sein, denke ich.

Was die FLIEGER-Klasse mit 120kg in D anbetrifft - mit der LTFirgendwas sind diese Kisten vermutlich nur bedingt realisierbar, das hat hob ganz gut dargestellt -aber da die Beiträge weg sind, werde ich in den kommenden Tagen da vielleicht noch mal resumieren....

Allzeit happy landings,

Frank

Verfasst: Di 11. Jan 2011, 06:22
von Fiedler R.
hallo "Frank",
http://www.daec.de/ul/downfiles/2010/P2 ... 200910.pdf
Der Beitrag behandelt zwar "normale UL´s", in Kap. 1(1.1-1.4) sind sehr gut die ges. Grundlagen dargestellt. Bild 1.1 hat einen "leeren Kasten". Ich nehme an, da soll die 120kg-Motor Klasse rein. Mit anderen Worten, es gibt sie nicht. Und, da "Zulassungsfrei", wen, oder welche Stelle, willst Du fragen? In D ein unmöglicher Zustand, den muss man nützen. "Viele Köche verderben den Brei".
mfG
Rudolf

Projektabeit

Verfasst: Di 11. Jan 2011, 08:35
von SierraGolf
Hallo Rudolf,

schöne Projektarbeit, der beiden Jungs. :D

Eine Definition für den Unterschied zwischen "Musterprüfung" und "Musterzulassung" ist leider nicht enthalten.

Vielleicht könnte der Projektbetreuer, Hr.Dipl.Ing.Michael Lischke, für eine der nächsten Arbeiten als Thema folgendes wählen:
"Widerstände bei der Einführung der 120kg-brumm,brumm-Klasse"!
[Ironie]Ggf. unter Einbindung von Soziologen, Psychologen, Politologen, und Spezialisten für die Strukturen des Lobbyismus. [/Irionie]
„Ein Flugzeug zu erfinden, ist nichts.
Es zu bauen, ein Anfang.
Fliegen, das ist alles.“
Otto Lilienthal
* 23.05.1848 - † 10.08.1896
deutscher Ingenieur und Flugpionier
Wir sollten es Otto nachmachen!

Servus: Siggi