wieso so umständlich übers Ausland?
@Klaus
Weil für die deutschen Geräte - wie es in dem von Dir zitierten Abs. 4 ja steht - die Prüfungen nach Abs. 1 und 2 vorgeschrieben sind, was bei Dreiachsern heißt: LTF-L. Und die ist für die alten Geräte bekanntlich nicht oder nur wirtschaftlich unvertretbar machbar.
Aber: Der ja nur für die "Ausländer" gemachte Abs. 4, der eben als großes Entgegenkommen im Sinne des Warenaustauschs nur eine"vergleichbare" Auslandszulassung und eben nicht die gleiche Prüfung wie nach LTF - L fordert, kann vielleicht bis wahrscheinlich über die Auslandszulassung - ab sofort - ein juristisches Schlupfloch für die alten deutschen Geräte sein.
In einem zweiten Schritt kann dann vielleicht, weil es logisch, aber bislang juristisch (noch) nicht möglich ist, von der Behörde eine Regelung für die direkte Anwendbarkeit auf alte deutsche Geräte ohne Umweg über das Ausland getroffen werden. Das habe ich ja als durchaus realistisches Ziel Ziel beschrieben.
Bei moderneren in Deutschland nach LTF-UL zugelassenen Geräten, die dann nur zusätzlich die wesentlichen Forderungen des § LTF-L 3 erfüllen müssten, ist das aber ziemlich problematisch:
Das würde in der Praxis ja bedeuten, dass LTF-L durch die Kombination LTF-UL plus § LTF-L 3 ersetzt wird - sofern auch die Bemessungsgeschwindigkeit VD aus LTF-L übernommen würde. Sonst stehen die echten Low+Slow- Geräte wie deralte Uli wieder vor verschlossenen Türen.( So ähnlich hätte damals eine Lösung ohne Anlehnung an die Gleiter aussehen können, wenn Leistungsbegrenzungen von den Verbänden akzeptiert worden wären.)
Kurz: Logik und gesunder Menschenverstand müssen eben mit dem komplexen juristischen Regelwerk, das wir in allen Bereichen haben, teils mühsam in Einklang gebracht werden...
Aber immerhin: Wenn die kleinen "Alten" wegen eines Europa-Absatzes im deutschen Recht wie LLs betrieben werden können, wäre das doch schon mal ein Grund zur Freude - statt als Antwort über das zu klagen, was (noch) nicht geht.
Gruß, Mike