Quirl hat geschrieben:hob hat geschrieben:es sind definitiv 120 kg einschließlich Rettungsgerät (RG) und bei den Nachbarn 115 kg ohne RG, was in der Addition - und dem deutschen Vollkaskodenken Rechnung tragend - ganz gut zusammenpasst.
Ob Rettungssystem + Schalldämpfer in Summe eher 10 als 5 kg bringen, lassen wir mal offen.
hob hat geschrieben:Ein Verstellprop ist ein preiswertes und leichtes Getriebe mit theoretisch sehr vielen Gängen, die sich praktisch aber auf Startstellung, Reisestellung und Segelstellung beschränken werden. Damit könnte man vom Getriebemotor wegkommen.
Stimmt, kostet aber Geld und Gewicht.
hob hat geschrieben:Das Einziehfahrwerk für die grundsätzlich leichtere Taildragger-Auslegung erfordert kaum mehr Gewicht, wenn sie - wie von mir begründet und von Dir nicht gelesen - einfach die beiden Fahrwerksbeine per Welle oder Achse nach hinten wegklappt und Fahrwerksbein und Rad dabei zumindest teilweise im hinteren Flügel-Profil verschwinden.
Stimmt, kostet aber Geld und Gewicht und wenig Geld und Gewicht + wenig Geld und Gewicht sind dann eben nicht mehr so wenig Geld und Gewicht.
hob hat geschrieben:Beide Maßnahmen sparen Energie, reduzieren den Lärm als Folge des sonst höheren Widerstandes und damit Sprit, liegen somit also im Trend, möglichst wenig Sprit zu verbrauchen, machen das UL also auch weniger angreifbar für Neider und (oft selbsternannte) Umweltschützer.
Stimmt, aber dann dürftest Du eigentlich kein Problem mit dem AIRector haben, an dem sich die Diskussion über den richtigen Weg in der 120 kg-Klasse ja mit entzündet hat. Das Teil soll bei einer Vcr von 160 km/h 6 - 8 Liter pro Stunde verbrauchen, nutzt also den Sprit sehr effizient. Und mit Verstellprop und Einziehfahrwerk ließen sich bestimmt noch mal 20 km/h zusätzlich rausholen. Wie passt das aber zu der Forderung, für den Einfachflieger müssten aufgrund der geringen, maximal erreichbaren Geschwindigkeiten vereinfachte Bauvorschriften zur Anwendung kommen? Siehst Du hier keinen Widerspruch?
hob hat geschrieben:Ich weiß: Doppeldecker, Enten (die sind es) und Nurflügel (die sind es auch) locken - und sowieso die ganze Palette. Sie alle haben ihre Berechtigung; es soll ja kein Dogma sein.
Vorbehaltlose Zustimmung, und wenn Du Deine letzten Worte mal richtig verinnerlicht hast, sehe ich für Dich gute Chancen auf Genesung (wieder nicht bös gemeint).
Noch eine Bemerkung zur EU bezüglich der 120 kg-Klasse: nach meinem Kenntnisstand wird der gesamte UL-Bereich nach wie vor national geregelt, auch die 120 kg-Klasse. Vielleicht ist das ja ein Teil des Problems.
Und abschließend nochmals die Frage an Dich, auf die Du bisher nicht eingehst: aus welchem Grund sollten Doppelsitzer, die bestimmten Kriterien gerecht werden, von Deregulierung und vereinfachten Bauvorschriften ausgeschlossen bleiben?
Gruß Quirl
Hallo Quirl,
zum letzten Satz zuerst:
Dreiachs-Doppelsitzer bei 120 kg Leergewicht? Das mußt Du mir explizit vorrechnen!
Bei 55 km/h mit stehender Latte ohne Klappen ergibt das riesige Flächen bei realistischen 2 x 90 = 180 kg + Sprit, damit also auch eine große Böenempfindlichkeit, die eine stärkere Auslegung erfordert.
Aber Du hast Recht, die LuftVZO spricht von
ein- oder zweisitzigen Luftsportgeräten in dem Absatz - Quelle siehe weiter unten - der sich mit 120 kg befaßt.
Der Verstellprop kostet kein Gewicht, weil dann das Getriebe wegfällt und die Frage ist: Was ist leichter? Getriebe oder Propverstellung -
ohne Blätter.
Verstellprop und Einziehfahrwerk ist keine Bedingung von mir. Ich hatte gesagt, daß darüber trefflich gestritten werden kann und darf.
Mit dem AIRector habe ich kein Problem, wenn er
55 km/h Mindestgeschwindigkeit bei
stehender Latte einzuhalten in der Lage ist -
ohne Klappen.
Zu den 120 kg:
Den von Dir weiter oben zitierten Satz:
Dann sei daran erinnert, daß die deregulierende 120-kg-Klasse eine Initiative der EU ist, die in Deutschland einfach nicht umsetzt wird, ...
habe ich inzwischen - weil ich gestört wurde und copy and paste durcheinander ging - wie folgt korrigiert:
Dann sei daran erinnert, daß auch für die deregulierende 120-kg-Klasse eine Handels-Initiative des Europäischen Gerichtshofes gilt, EUR-LEX-31980Y1003(01)-de, die in Deutschland einfach nicht umsetzt wird, ...
Es geht um das Urteil des EU-Gerichtshofes der gegenseitigen Anerkennung von Waren, z.b. auch für 120 kg ULs, für die ausschließlich der Hersteller haftet. Rudolf Fiedler hat die Lücke aufgezeigt, denn man könnte sich ein 120-kg-Gerät im Ausland kaufen und mit normalem Schein hier fliegen, weil es zulassungsfrei ist und mangels Ausführungsbestimmungen ein rechtsfreier Raum besteht - Versicherung vorausgesetzt. Das wäre dann
der Beschleuniger für administrative Initiativen - wetten, daß...?
Die 120 kg selbst resultieren aus der deutschen LuftVZO:
http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf
Zitat:
LuftVZO §1 (4) 1.
ein- oder zweisitzige Luftsportgeräte mit höchstzulässiger Leermasse von 120 Kilogramm
einschließlich Gurtzeug und
Rettungsgerät; ...
Zitatende
Damit ist auch Deine 120-kg-Frage beantwortet, daß es auch
tatsächlich 120 kg sind.
Natürlich ist das noch national geregelt, aber man entzieht sich immer weniger den Lösungen anderer benachbarter Nationen und der USA als Vorbild und Wirtschaftsmacht, die ja alle auf gemeinsames EU-Recht oder Harmonierung und Einigung hinauslaufen (sollten), schon um die Flugzeuge dann untereinander problemlos anerkennen, besser: verkaufen zu können, was der eigentliche Motor der Einigung ist.
Noch eines:
Quirl hat geschrieben:Wenn es um die Ultraleichtfliegerei geht, orientiere ich mich gerne an Frankreich. Ist es nicht so, dass dort vernünftige Medicalregelungen der "120 kg-Klasse" letztlich den Boden entzogen haben?
Erstens gibt's in Frankreich für die UL-Fliegerei überhaupt keine Medical Regelungen
und
Zweitens: Wem/was genau wurde da der Boden entzogen ?
Hierzu einige Links:
Souricette:
http://www.nestofdragons.net/weird-airp ... cette.aspx (gibt's - seit geraumer Zeit (Dez. 2007) - auch auf "elektrisch":
http://www.apame.eu/Projet03.html
Sehr aktive APEV:
http://www.pouchel.com/english/index_en ... t_eng.html
Ebenfalls APEV: Demoichelle (Replik Demoiselle):
http://www.pouchel.com/english/index_en ... e_eng.html
Immer noch APEV: Scoutchel (Erstflug vor ca. einem Monat!):
http://www.pouchel.com/index.php?p=accueil.htm
Wo sind in Deutschland ähnliche NEUE Projekte ???
Oder dann eben auch mal
http://www.nurflugel.com/Nurflugel/n_o_d/index2.htm und dann rechts aufs Pelican-Bildchen klicken: "You can fly with 10 HP"!
Und Du entziehst Dich meiner Argumentation, da Du es nach eigenem Bekunden - siehe weiter oben - nicht nötig hast zu lesen, aber gleichwohl und ziemlich argumentationsresistent hier Deine Meinung spazieren führst.
Nochmal: Die zur Zeit gültigen deutschen Bauvorschriften schließen leichte ULs aus, weil diese den Nachweis der 3-fach geforderten Mindestgeschwindigkeit - die sie nicht erreichen
können - auch tatsächlich nicht erbringen und somit keine Zulassung bekommen
dürfen.
Das gilt auch für Doppelsitzer.
Mindestgeschwindigkeit - nachzuweisende Geschwindigkeit
40 km/h = 120 km/h
45 km/h = 135 km/h
50 km/h = 150 km/h
55 km/h = 165 km/h
60 km/h = 180 km/h
65 km/h = 195 km/h
70 km/h = 210 km/h
75 km/h = 225 km/h
80 km/h = 240 km/h
85 km/h = 255 km/h
90 km/h = 270 km/h
95 km/h = 285 km/h
100 km/h = 300 km/h ---> realistische Mindestgeschwindigkeit deutscher ULs und damit logischer 3 x Nachweis - alles klar?
Es gilt: Je leichter und langsamer, preiswerter und vernünftiger, umso schwerer wird die Zulassung erreichbar - genial!
Wer patzt, sind also die besserwisserischen Deutschen, die es übertrieben, und deshalb und wegen Unfällen nun eine Bauvorschrift haben, die nur noch schnelle und entsprechend teure ULs zuläßt.
Die Deregulierung sollte in Deutschland nur dazu mißbraucht werden, die selbstverschuldete Medical-Schweinerei zu kaschieren, zu unterlaufen und noch daran zu verdienen - bei unseren vernünftigeren Nachbarn besteht keinerlei so gearteter Handlungsbedarf, auch keine hemmende Bauvorschrift.
Dort laufen freiere Menschen umher und keine geborenen Untertanen in x-ter Generation, welche brav annehmen, daß alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ganz einfach verboten sein muß!
Gruß hob