120 kg
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120 kg
hallo,
die Rubrik "120kg-Vorschläge für Bauvorschriften" ist nur für "besondere Mitglieder" lesbar. Dies interessiert jedoch Alle!!! Was wird da wieder "ausgeheckt"? Diese Rubrik(für bes. Nutzer) hat in einem "öffentlichen Forum" nichts zu suchen und erzeugt nur Unbehagen.
Bekanntlich sind 120Kg Geräte nicht verkehrszul.pflichtig! Zuständig für die -erstmalige- Musterprüfung ist der Hersteller, oder der Importeur! Bekanntlich gibt es keinen deutschen "Hersteller"(im Übrigen auch nicht für "normale" UL´s), die sitzen alle im (EU)Ausland. Da kommt eine "alte" EU-Verordnung aus dem Jahr 1980 zum Tragen(EU-Verordungen haben bekanntlich "Gesetzeskraft" in allen EU-Ländern und sind von den Nationalstaaten um zu setzen)
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 29:DE:HTML
Neue Bauvorschriften(LTF 120kg) können also allenfalls nur für deutsche Hersteller gelten. Für (EU)Ausländer gelten deren techn. Vorschriften und die sind von den "Germanen" zu akzeptieren.
Bescheinigt der ausl. Hersteller die "Musterprüfung", ist dies gleichbedeutend mit der deutschen Musterprüfung.
mfG
Rudolf
die Rubrik "120kg-Vorschläge für Bauvorschriften" ist nur für "besondere Mitglieder" lesbar. Dies interessiert jedoch Alle!!! Was wird da wieder "ausgeheckt"? Diese Rubrik(für bes. Nutzer) hat in einem "öffentlichen Forum" nichts zu suchen und erzeugt nur Unbehagen.
Bekanntlich sind 120Kg Geräte nicht verkehrszul.pflichtig! Zuständig für die -erstmalige- Musterprüfung ist der Hersteller, oder der Importeur! Bekanntlich gibt es keinen deutschen "Hersteller"(im Übrigen auch nicht für "normale" UL´s), die sitzen alle im (EU)Ausland. Da kommt eine "alte" EU-Verordnung aus dem Jahr 1980 zum Tragen(EU-Verordungen haben bekanntlich "Gesetzeskraft" in allen EU-Ländern und sind von den Nationalstaaten um zu setzen)
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 29:DE:HTML
Neue Bauvorschriften(LTF 120kg) können also allenfalls nur für deutsche Hersteller gelten. Für (EU)Ausländer gelten deren techn. Vorschriften und die sind von den "Germanen" zu akzeptieren.
Bescheinigt der ausl. Hersteller die "Musterprüfung", ist dies gleichbedeutend mit der deutschen Musterprüfung.
mfG
Rudolf
Hallo Rudolf, im Grunde bin ich ja als alter Rebell gefühlsmässig immer hinter Dir. Aber nur mal eine Frage: Hast Du schon einmal irgendetwas von diesen Eu-Verordnungen in Deutschland vor einem Gericht durchgeboxt? Irgendeine?
Will dir nur ein kleines Beispiel nennen: Mein Auto mit Rapsöl betanken. Ist laut Eu-Verodnung statthaft. Tue ich es werde ich trotzdem vor jedem französischen Gericht verurteilt weil F es eben noch nicht umgesetzt hat und in absehbarer Zukunft auch nicht die Absicht hat. Ich fahre trotzdem sogar mit Frittenöl aber ich versuche mich eben nicht erwischen zu lassen.
Gruss Stephan
Will dir nur ein kleines Beispiel nennen: Mein Auto mit Rapsöl betanken. Ist laut Eu-Verodnung statthaft. Tue ich es werde ich trotzdem vor jedem französischen Gericht verurteilt weil F es eben noch nicht umgesetzt hat und in absehbarer Zukunft auch nicht die Absicht hat. Ich fahre trotzdem sogar mit Frittenöl aber ich versuche mich eben nicht erwischen zu lassen.
Gruss Stephan
Lässt sich niemals durch den Amtsschimmel vom Himmel holen...
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hallo St.,
bisher musste ich das noch nicht. Ich "mach´" es einfach und warte, bis mal einer "kömmt".
Genau so mache ich das nächstes Jahr im Frühjahr, wenn der CZ-Strarflyer fertig ist. Den kaufe ich direkt in CZ, führe das Teil ein, bin dann "Hersteller", berechtigt alles Notwendige eigenverantwortlich selbst zu machen. Die "erstmalige" Musterprüfung macht der CZ. Hersteller, Punkt.
Zur "EURO-Airo" Ende Mai 2011 in Bitburg fliegt das Teil, neben dem "BANJO".
mfG
Rudolf
bisher musste ich das noch nicht. Ich "mach´" es einfach und warte, bis mal einer "kömmt".
Genau so mache ich das nächstes Jahr im Frühjahr, wenn der CZ-Strarflyer fertig ist. Den kaufe ich direkt in CZ, führe das Teil ein, bin dann "Hersteller", berechtigt alles Notwendige eigenverantwortlich selbst zu machen. Die "erstmalige" Musterprüfung macht der CZ. Hersteller, Punkt.
Zur "EURO-Airo" Ende Mai 2011 in Bitburg fliegt das Teil, neben dem "BANJO".
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Rudolf
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Re: 120 kg
Wie wäre es mit dieser Fomulierung:Fiedler R. hat geschrieben:die Rubrik "120kg-Vorschläge für Bauvorschriften" ist nur für "besondere Mitglieder" lesbar. Dies interessiert jedoch Alle!!!
"Die Rubrik ist vor Google, Nörgler & Co. versteckt, damit nicht irgendwann halb ausgegorene Vorschläge als endgültige Fakten auftauchen."
Zum Einen bin ich sicher, dass Du den Aeroklaus nur fragen musst um Zugang zu erhalten und zum Anderen kann ich Dir berichten, dass sich in dieser Rubrik seit Monaten nichts getan hat. Insgesamt gerade mal 40 Beiträge ohne nennenswertes Ergebnis.
Natürlich gibt es die. Nicht nur Weller Flugzeugbau, der zumindest in Kleinserie produziert, sondern auch all die Eigenbauer zählen dazu. Selbst wenn es keine gäbe, unsere hübsche Republik hat ganz sicher das Potential, welche hervor zu bringen.Bekanntlich gibt es keinen deutschen "Hersteller"
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hallo "HOB",
was soll ein "einfach gestrickter Mensch" wie ich damit anfangen?. Da werde ich ja schon vom Lesen müde.
Ich habe gehört(von Einem der so ein 120kg Gerät am bauen ist), dass das LBA(als Zuständiger für den Erlass techn. Vorschriften) den DULV u. den DAEC "beauftragt hat, LTF 120 kg zu "stricken", weil es selber dazu nicht in der Lage ist. Nun, wenn das zutrifft, hat man "den Bock zum Gärtner" gemacht. Außerdem widerspricht das der BeaufVO. DULV u.DAEC sind nicht beauftragt, techn. Vorschriften "zu entwickeln", bzw. zu erlassen!
Nun mache ich mir gar keinen Kopf. Ich halte mich an die oben "gelinkte" EU-Verordnung. Im Frühjahr kauf ich den "Starflyer" und fliege den auch. Bin gespannt, wer das verhindern will.
mfG
Rudolf
was soll ein "einfach gestrickter Mensch" wie ich damit anfangen?. Da werde ich ja schon vom Lesen müde.
Ich habe gehört(von Einem der so ein 120kg Gerät am bauen ist), dass das LBA(als Zuständiger für den Erlass techn. Vorschriften) den DULV u. den DAEC "beauftragt hat, LTF 120 kg zu "stricken", weil es selber dazu nicht in der Lage ist. Nun, wenn das zutrifft, hat man "den Bock zum Gärtner" gemacht. Außerdem widerspricht das der BeaufVO. DULV u.DAEC sind nicht beauftragt, techn. Vorschriften "zu entwickeln", bzw. zu erlassen!
Nun mache ich mir gar keinen Kopf. Ich halte mich an die oben "gelinkte" EU-Verordnung. Im Frühjahr kauf ich den "Starflyer" und fliege den auch. Bin gespannt, wer das verhindern will.
mfG
Rudolf
Am besten gar nichts, denn dann müsste man die Polemik ("spinnefeind", "verhunzt werden soll", ...) von den technischen Aspekten zu trennen versuchen und das ist es vermutlich nicht wert.Fiedler R. hat geschrieben:was soll ein "einfach gestrickter Mensch" wie ich damit anfangen?.
Die Entwicklung von (neuen) Bauvorschriften ist kein Teil der Beauftragung, daher kann das auch nicht gegen die BeaufVO verstossen. Ein Jeder kann Bauvorschriften schreiben und vorschlagen. Ob sie vom LBA dann auch eingeführt werden ist dann eine andere Frage. Für letzteres ist eine gute technische Argumentation ganz ohne Polemik sicher hilfreich.Ich habe gehört(von Einem der so ein 120kg Gerät am bauen ist), dass das LBA(als Zuständiger für den Erlass techn. Vorschriften) den DULV u. den DAEC "beauftragt hat, LTF 120 kg zu "stricken", weil es selber dazu nicht in der Lage ist. Nun, wenn das zutrifft, hat man "den Bock zum Gärtner" gemacht. Außerdem widerspricht das der BeaufVO.
Was meinst Du eigentlich mit "Bock"? Dass es die 120-kg-Klasse überhaupt gibt ist das Ergebnis der Tätigkeit eines solchen "Bocks".
Diese EU Verordnung enthält u.A. folgenden Text:
Ohne Zweifel dienen Bauvorschriften für Luftsportgeräte dem Erhalt der öffentlichen Gesundheit und dem Schutz des Verbrauchers (Pilot, Fluggast) und damit steht diese Verordnung als Argument für die Überflüssigkeit einer Musterprüfung auf äusserst tönernen Füssen.Auch wenn technische Vorschriften und Handelsregelungen unterschiedslos für nationale und eingeführte Erzeugnisse gelten, dürfen sie nur Hemmnisse verursachen, soweit diese notwendig sind,
[...]
- notwendig sind, d.h. angemessen und nicht unverhältnismässig, um zwingenden Erfordernissen gerecht zu werden (öffentliche Gesundheit, Schutz der Verbraucher und der Umwelt, Lauterkeit des Handelsverkehrs usw.);
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Hallo Tf,
hab´ich ja gar nicht behauptet. Die "Musterprüfung"(oder eine vergleichbare Prüfung-nach Aussage Klaus Flatter-LBA- zu diesem Thema, mail v. 16.06.2008-)) macht der (ausländische)Hersteller vor dem erstmaligen "in Verkehr bringen. Die EU-Verordnung sagt definitiv, dass dies auch im anderen Staat an zu erkennen ist.
mfG
Rudolf
hab´ich ja gar nicht behauptet. Die "Musterprüfung"(oder eine vergleichbare Prüfung-nach Aussage Klaus Flatter-LBA- zu diesem Thema, mail v. 16.06.2008-)) macht der (ausländische)Hersteller vor dem erstmaligen "in Verkehr bringen. Die EU-Verordnung sagt definitiv, dass dies auch im anderen Staat an zu erkennen ist.
mfG
Rudolf
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Hob,
auch ich bin leider von Deiner Schreibweise so verwirrt, dass es mir schwer fällt die tatsächliche Aussage zu erkennen.
Wahrschenlich ist es auch bei den von Dir so getadelten Institutionen so, dass die Leute mit dem Fachwissen und der Kompetenz es leider nicht vernünftig erklären können - dann hilft es der restlichen Welt leider nicht.
auch ich bin leider von Deiner Schreibweise so verwirrt, dass es mir schwer fällt die tatsächliche Aussage zu erkennen.
Wahrschenlich ist es auch bei den von Dir so getadelten Institutionen so, dass die Leute mit dem Fachwissen und der Kompetenz es leider nicht vernünftig erklären können - dann hilft es der restlichen Welt leider nicht.
Eine Musterprüfung nach der irgendwann nächstes Jahr zu erwartenden LTF-120 oder eine Musterprüfung nach irgendwelchen anderen (Bau)vorschriften?Fiedler R. hat geschrieben:Die "Musterprüfung" [...] macht der (ausländische)Hersteller vor dem erstmaligen "in Verkehr bringen.
Nur das Erstere wäre im Sinne unserer Regierung akzeptabel. Für den anderen Fall würde ich lieber das tschechische Kennzeichen am Flieger belassen.