Gedanken zu 120 kg
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Gedanken zu 120 kg
Hallo,
Nachdem der Gesetzgeber im Jan.2010 den § 1, Abs. 4 LuftVZO(<120 Kg Leermasse) nochmal geändert hat und jetzt nicht mehr unterscheidet zwischen „motorlos u. „nicht fest eingebauten Triebwerk“, stellt sich die Frage: wo steht in der Luftfahrtgesetzgebung, nur die ist maßgebend, noch was zur Ausbildung? Nichts, außer techn. Details(NfL II 25/04, LuftGerPV). In der LuftPersV, Kap. 10 steht nichts! Was die „Beauftragten“ dazu sagen sind „nur“ Richtlinien, also nicht verbindlich. Die Luftsportgeräte nach § 1, Abs. 4 sind nicht „Verkehrszulassungspflichtig“, nicht Kennzeichnungspflg.“, kein „Medical“, nur Haftpflicht. Außerdem gilt die LuftBO nicht(s. § 1-Anwendungsbereich-Abs, 1, 1a, 1. Satz). Demnach auch nicht der § 3, Abs 2-Rettungsgeräte-.
Auszug NfL II 25/04 –Vorwort-
Um diesen sportlich und auch vom finanziellen Aufwand her äußerst interessanten Bereich der segelfliegerischen Betätigung
weiterhin der Luftsportjugend erhalten zu können, sind in der jüngsten Vergangenheit interessante Leicht-Segelflugzeuge erschienen, zu denen auch fußstartfähige Luftsportgeräte gehören, die diese durch die Entwicklung entstandene Lücke zwischen den Drachen und den modernen Hochleistungsseglern ausfüllen
Zitat Ende
Stichwort “bezahlbar”
Natürlich kann man mit modernsten Werkstoffen “Hochleistungflieger” herstellen, die sind aber zu teuer. Derzeit ist wohl der “BANJO” aus der CZ, mit einer Gleitzahl von 28 und einem Preis von ca. 10T€ eine vernünftige, bezahlbare Lösung. Auf der “Motorseite” scheint der die CZ “SD1-Minisport-(http://www.sdplanes.com/sd1d.htm) eine bezahlbare Lösung zu sein. Das “Ding” fliegt schon, kostet ca. 20T €(flugfertig), als Bausatz ca. 8T €, je nach Ausführung.
Fliegen sollte man schon können. Scheininhaber haben keine Probleme. Die brauchen nichts weiter. Eine Möglichkeit für “Fußgänger” im Segelflug ist: In der Segelflugausbildung muss das “Medical” erst vor dem 1. Alleinflug vorliegen. Also, schulen bis zur Alleinflugreife, mit Fluglehrer weiter Praxis u. Erfahrung sammeln, wenn man sich sicher fühlt Ausbildung abmelden und selber z.B. “BANJO” kaufen.( http://www.ul-segelflugzeuge.de/), wobei ein “Rettungsger.”(2,5T € extra) nicht erforderlich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Rudolf
Nachdem der Gesetzgeber im Jan.2010 den § 1, Abs. 4 LuftVZO(<120 Kg Leermasse) nochmal geändert hat und jetzt nicht mehr unterscheidet zwischen „motorlos u. „nicht fest eingebauten Triebwerk“, stellt sich die Frage: wo steht in der Luftfahrtgesetzgebung, nur die ist maßgebend, noch was zur Ausbildung? Nichts, außer techn. Details(NfL II 25/04, LuftGerPV). In der LuftPersV, Kap. 10 steht nichts! Was die „Beauftragten“ dazu sagen sind „nur“ Richtlinien, also nicht verbindlich. Die Luftsportgeräte nach § 1, Abs. 4 sind nicht „Verkehrszulassungspflichtig“, nicht Kennzeichnungspflg.“, kein „Medical“, nur Haftpflicht. Außerdem gilt die LuftBO nicht(s. § 1-Anwendungsbereich-Abs, 1, 1a, 1. Satz). Demnach auch nicht der § 3, Abs 2-Rettungsgeräte-.
Auszug NfL II 25/04 –Vorwort-
Um diesen sportlich und auch vom finanziellen Aufwand her äußerst interessanten Bereich der segelfliegerischen Betätigung
weiterhin der Luftsportjugend erhalten zu können, sind in der jüngsten Vergangenheit interessante Leicht-Segelflugzeuge erschienen, zu denen auch fußstartfähige Luftsportgeräte gehören, die diese durch die Entwicklung entstandene Lücke zwischen den Drachen und den modernen Hochleistungsseglern ausfüllen
Zitat Ende
Stichwort “bezahlbar”
Natürlich kann man mit modernsten Werkstoffen “Hochleistungflieger” herstellen, die sind aber zu teuer. Derzeit ist wohl der “BANJO” aus der CZ, mit einer Gleitzahl von 28 und einem Preis von ca. 10T€ eine vernünftige, bezahlbare Lösung. Auf der “Motorseite” scheint der die CZ “SD1-Minisport-(http://www.sdplanes.com/sd1d.htm) eine bezahlbare Lösung zu sein. Das “Ding” fliegt schon, kostet ca. 20T €(flugfertig), als Bausatz ca. 8T €, je nach Ausführung.
Fliegen sollte man schon können. Scheininhaber haben keine Probleme. Die brauchen nichts weiter. Eine Möglichkeit für “Fußgänger” im Segelflug ist: In der Segelflugausbildung muss das “Medical” erst vor dem 1. Alleinflug vorliegen. Also, schulen bis zur Alleinflugreife, mit Fluglehrer weiter Praxis u. Erfahrung sammeln, wenn man sich sicher fühlt Ausbildung abmelden und selber z.B. “BANJO” kaufen.( http://www.ul-segelflugzeuge.de/), wobei ein “Rettungsger.”(2,5T € extra) nicht erforderlich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Rudolf
Zuletzt geändert von Fiedler R. am Sa 30. Jul 2011, 10:52, insgesamt 2-mal geändert.
Ich habe leider keinen Preis gefunden. Was soll das Teil denn kosten?starflyer hat geschrieben:Hallo zusammen,
es gibt noch einen tollen bezahlbaren 120 kg Flieger.
www.Starflyers.net
(den passenden Schein habe ich schon! )
Reinhard
Hi Reinhard,quax2000 hat geschrieben:Ich habe leider keinen Preis gefunden. Was soll das Teil denn kosten?starflyer hat geschrieben:Hallo zusammen,
es gibt noch einen tollen bezahlbaren 120 kg Flieger.
www.Starflyers.net
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Reinhard
im Fliegermagazin stand was von 20k € für den Vogel. Bin auch heiss drauf den mal zu sehen.
@starflyer: Wurde denn schon einer ausser dem Vorführflieger gebaut?
Cheers,
Gorden
Freiheit statt Angst!
Gorden hat geschrieben:Hi Reinhard,quax2000 hat geschrieben:Ich habe leider keinen Preis gefunden. Was soll das Teil denn kosten?starflyer hat geschrieben:Hallo zusammen,
es gibt noch einen tollen bezahlbaren 120 kg Flieger.
www.Starflyers.net
(den passenden Schein habe ich schon! )
Reinhard
im Fliegermagazin stand was von 20k € für den Vogel. Bin auch heiss drauf den mal zu sehen.
@starflyer: Wurde denn schon einer ausser dem Vorführflieger gebaut?
Cheers,
Gorden
Habe gerade mit Starflyers telefoniert. Der Preis liegt flugfertig inklusive Rettungsgerät, und Grundinstrumentierung bei rund 26.000,-€. Ich gehe mal davon aus, dass der Preis einschliesslich Märchensteuer ist. Gegenüber anderen reinem Rohr-Tuch ULs finde ich das gegenüber dem Carbonfliegerlein angemessen und das Ding soll knapp 200 gehen?????
Gruß
Stöpsl
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hallo,
war gestern das Gerät in Aalen/Elchingen(Flugplatz) ansehen. Es wird in der CZ hergestellt und ist da als "UL" zugelassen. Bis Feb. sollen noch einige Verbesserungen gemacht werden, man sitzt wirklich wie im Segler, dann steht das Gerät in Bitburg bei mir "im Stall". Soll dann ca. 21T netto kosten. Für Bilder bitte PN an mich.
mfG
Rudolf
war gestern das Gerät in Aalen/Elchingen(Flugplatz) ansehen. Es wird in der CZ hergestellt und ist da als "UL" zugelassen. Bis Feb. sollen noch einige Verbesserungen gemacht werden, man sitzt wirklich wie im Segler, dann steht das Gerät in Bitburg bei mir "im Stall". Soll dann ca. 21T netto kosten. Für Bilder bitte PN an mich.
mfG
Rudolf
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hallo,
leider nein. Die sind gerade neue Motoren am testen. Aber Probesitzen
Wir haben verabredet, nachdem div. Verbesserungen gemacht sind, im Feb.2011 treffen wir uns beim Hersteller, aber auch ohne "Probeflug" kommt das Gerät dann nach Bitburg. Vielleicht schon zur "AirEuropa" im Mai in Bitburg.
mfG
Rudolf
leider nein. Die sind gerade neue Motoren am testen. Aber Probesitzen
Wir haben verabredet, nachdem div. Verbesserungen gemacht sind, im Feb.2011 treffen wir uns beim Hersteller, aber auch ohne "Probeflug" kommt das Gerät dann nach Bitburg. Vielleicht schon zur "AirEuropa" im Mai in Bitburg.
mfG
Rudolf
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hallo,
nach dem Motto: die Geister, die rief, werd´ ich nun nicht mehr los-
Alle "UL´s" und besonders die "120kg" Geräte werden im Ausland hergestellt(in D lediglich "zusammengeschraubt"). Bei den "120Kg Geräten" ist nach der LuftGerPV der Hersteller zuständig, als Hersteller gilt auch, wer solche Geräte einführt(LuftGerPV § 10a, Abs 4). Nun währen wir keine "Germanen", wenn wir nicht alles "regeln" wollten. Es gibt es seit einiger Zeit aber "EU-Verordnungen", die bekanntlich nationales Recht überschreiben.
Eine ist die EU-Verordung über den freien Warenverkehr. EUR-Lex-31980Y1003(01)-DE, oder Amtsblatt(EU) Nr. C 256 V. 03/10/1980 S. 0002-0003
Siehe auch LFT Segel - NfL II 24/05-
...LFG 3 Anwendbarkeit...
(c) Wurde in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaften, einem Vertragsstaat des Abkommens über den EWR oder in der Türkei die Übereinstimmung mit den dort auf Gleitflugzeuge anwendbaren Lufttüchtigkeitsforderungen bereits rechtmäßig nachgewiesen, so ist die Bescheinigung dieses Nachweises der Musterprüfung gleichwertig. Nur bei offensichtlichen Mängeln an dem Gleitflugzeug, die seine Lufttüchtigkeit in Frage stellen, kann die zuständige Stelle zusätzliche Nachweise anfordern.
....
Da die LuftVZO § 1, Abs 4 seit 2010 nicht mehr differenziert zw. motorlos u. mit Motor muss folglich das oben Zitierte für alle 120Kg Geräte gelten, oder?
Folglich: Zulassung im Ausland-keine weitere Prüfung im Innland.
Zudem: die Geräte sind bekanntlich ... von der Verkehrszulassung befreit...
Warum sollte ich irgendjemand fragen(und Geld ausgeben)?
mfG
Rudolf
nach dem Motto: die Geister, die rief, werd´ ich nun nicht mehr los-
Alle "UL´s" und besonders die "120kg" Geräte werden im Ausland hergestellt(in D lediglich "zusammengeschraubt"). Bei den "120Kg Geräten" ist nach der LuftGerPV der Hersteller zuständig, als Hersteller gilt auch, wer solche Geräte einführt(LuftGerPV § 10a, Abs 4). Nun währen wir keine "Germanen", wenn wir nicht alles "regeln" wollten. Es gibt es seit einiger Zeit aber "EU-Verordnungen", die bekanntlich nationales Recht überschreiben.
Eine ist die EU-Verordung über den freien Warenverkehr. EUR-Lex-31980Y1003(01)-DE, oder Amtsblatt(EU) Nr. C 256 V. 03/10/1980 S. 0002-0003
Siehe auch LFT Segel - NfL II 24/05-
...LFG 3 Anwendbarkeit...
(c) Wurde in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaften, einem Vertragsstaat des Abkommens über den EWR oder in der Türkei die Übereinstimmung mit den dort auf Gleitflugzeuge anwendbaren Lufttüchtigkeitsforderungen bereits rechtmäßig nachgewiesen, so ist die Bescheinigung dieses Nachweises der Musterprüfung gleichwertig. Nur bei offensichtlichen Mängeln an dem Gleitflugzeug, die seine Lufttüchtigkeit in Frage stellen, kann die zuständige Stelle zusätzliche Nachweise anfordern.
....
Da die LuftVZO § 1, Abs 4 seit 2010 nicht mehr differenziert zw. motorlos u. mit Motor muss folglich das oben Zitierte für alle 120Kg Geräte gelten, oder?
Folglich: Zulassung im Ausland-keine weitere Prüfung im Innland.
Zudem: die Geräte sind bekanntlich ... von der Verkehrszulassung befreit...
Warum sollte ich irgendjemand fragen(und Geld ausgeben)?
mfG
Rudolf
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hallo,
was machst Du Dir nen Kopf? Wen willst Du denn dazu fragen, oder bei wem willst Du das beantragen? 120kg ist nicht verkehrszulassungspflichtig! Da hat ein kleverer Lobbyist auch noch in der LuftVZO §1, Abs.4 den Passus: ...mit nicht fest eingebautem Motor... gestrichen. Also, bei wem willst Du ein Lärmzeugnis für das Gerät bekommen? Kostet nur Geld. Zudem gilt die LuftBO dafür nicht:
§ 1 Anwendungsbereich
....a. die nach § 1 Abs. 4 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung keiner Musterzulassung bedürfen, soweit sich nicht aus den Besonderheiten dieser Luftfahrtgeräte, insbesondere der Freistellung von der Verkehrszulassung, die Unanwendbarkeit einzelner Vorschriften ergibt,...
Fazit: Du brauchst Dich um nichts zu scheren.
mfG
Rudolf
was machst Du Dir nen Kopf? Wen willst Du denn dazu fragen, oder bei wem willst Du das beantragen? 120kg ist nicht verkehrszulassungspflichtig! Da hat ein kleverer Lobbyist auch noch in der LuftVZO §1, Abs.4 den Passus: ...mit nicht fest eingebautem Motor... gestrichen. Also, bei wem willst Du ein Lärmzeugnis für das Gerät bekommen? Kostet nur Geld. Zudem gilt die LuftBO dafür nicht:
§ 1 Anwendungsbereich
....a. die nach § 1 Abs. 4 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung keiner Musterzulassung bedürfen, soweit sich nicht aus den Besonderheiten dieser Luftfahrtgeräte, insbesondere der Freistellung von der Verkehrszulassung, die Unanwendbarkeit einzelner Vorschriften ergibt,...
Fazit: Du brauchst Dich um nichts zu scheren.
mfG
Rudolf
Meine Meinung dazu ist auch eher: Machen, importieren und Präzedenzfälle schaffen, bevor noch irgendwer "da oben" auf die Idee kommt, eine Regelung dazu zu erfinden. Das wird demjenigen IMHO umso schwerer fallen, je mehr 120kg-Luftsportgeräte zu diesem Zeitpunkt schon in Deutschland vorhanden sind. Aber einen gelernten Rechtsverdreher würde ich natürlich unbedingt vorher befragen!
Grüße, Peter
Grüße, Peter
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wer viel fragt(bes. "Rechtsverdreher") bekommt auch viele(dumme) Antworten. Du bist auf dem richtigen Weg, nur Mut. Es ist keiner zuständig, weder die "Verbände"(Vereine), noch sonst wer. Wie gesagt, wer will Dir was. Besorg´ Dir die entsprechenden Verordnungen, lesen kannst Du ja. Kostenloser Download:http://www.gesetze-im-internet.de/
mfG
Rudolf
mfG
Rudolf
Hallo,
eine Frage hätte ich mal, wie sieht denn das mit dem Versicherungsschutz aus. Fliegt man dann auch ohne Versicherung? Diese Brüder wollen doch nur das versichern was auch irgendwie zugelassen ist.
Da muss ich direkt an den Hauptmann von Köpenick denken, kein Wohnsitz also kein Arbeitsplatz, kein Arbeitsplatz dann auch keine Wohnung,...
Grüße
Martin
eine Frage hätte ich mal, wie sieht denn das mit dem Versicherungsschutz aus. Fliegt man dann auch ohne Versicherung? Diese Brüder wollen doch nur das versichern was auch irgendwie zugelassen ist.
Da muss ich direkt an den Hauptmann von Köpenick denken, kein Wohnsitz also kein Arbeitsplatz, kein Arbeitsplatz dann auch keine Wohnung,...
Grüße
Martin
Hallo,
ein in der gleichen Klasse angesiedelter Motorschirm lässt sich problemlos (pflicht)versichern, daran wird es nicht scheitern.
Wenn aber eine EU-Zulassung ausreicht frage ich mich, warum z.B. im EU-Ausland legal (und sicher) fliegende Rucksackmotoren für die D-Musterprüfung mitunter ein komplett neues Gurtzeug benötigen?
So einfach scheint es dann leider doch nicht zu sein.
Gruß
Thomas
ein in der gleichen Klasse angesiedelter Motorschirm lässt sich problemlos (pflicht)versichern, daran wird es nicht scheitern.
Wenn aber eine EU-Zulassung ausreicht frage ich mich, warum z.B. im EU-Ausland legal (und sicher) fliegende Rucksackmotoren für die D-Musterprüfung mitunter ein komplett neues Gurtzeug benötigen?
So einfach scheint es dann leider doch nicht zu sein.
Gruß
Thomas