Ein Motorschirmunfall, bei dem beispielsweise eine Steuerleine in den Propeller gekommen ist:LTF NFL II 23/05 hat geschrieben:6.1.6. Propellerkäfig
6.1.6.1. Die Leinen des Gleitschirms und der Pilot sind durch einen geeigneten Käfig vor Propellerberührung zu schützen. Es muss sichergestellt sein, dass keine losen Teile des Gurtzeugs oder der Kleidung mit dem Propeller in Berührung kommen können. Die Festigkeit des Käfigs muss den Anforderungen an die Dauerfestigkeit nach Punkt 6.2.2 entsprechen.
http://www.youtube.com/watch?v=p6n-pZ7TQss&NR=1
Ein aktuell durch EAPR Musterprüfung, nach LTF NFL II 23/05 zertifizierter Gleitschirmelektroantrieb, bei dem die LTF NFL II 23/05 möglicherweise etwas frei und nach "eigenem" Ermessen interpretiert wurde:
http://para-academy.eu/deutsch/index.ph ... Itemid=147
http://para-academy.eu/deutsch/images/s ... age002.jpg
http://www.earthairandwater.com/blog/wp ... e-walk.jpg
Wenn der Leiter der LBA Musterprüfstelle (Guido R.) selber auch Motorschirm fliegen würde und ggf. auch einen Flugschein dafür hätte, dann könnte diese Prüfstelle ggf. auch aus Erfahrungen (die ja bei Herstellern i.d.R. vorhanden sind) schöpfen. (Das Thema wurde bereits beim Motorschirm-Verband im Jahr 2006 diskutiert.)
Wenn eine LBA Musterprüfstelle m.E. keinen ausreichenden Leinenschutz wie o.g. nach LTF NFL II 23/05 zertifiziert, dann fällt das natürlich auch auf alle anderen Hersteller zurück, die ggf. die LTF NFL II 23/05 schon über JAHRE etwas genauer genommen haben, als eine LBA Musterprüfstelle.
Das LBA ist doch der Herausgeber der LTF NFL II 23/05 und unterschrieben ist sie vom Präsidenten des Luftfahrt-Bundesamtes, einem Herrn Schwierczinski, am 3. Februar 2005.
Sehr, sehr komisch alles!
LG
Heck