Leinenschutz am Motorschirm lt. LBA Prüfstelle überflüssig?!

Fluggeräte mit oder ohne Motor, weit unter 120kg....

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Heck
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Leinenschutz am Motorschirm lt. LBA Prüfstelle überflüssig?!

Beitrag von Heck » Di 13. Sep 2011, 07:55

LTF NFL II 23/05 hat geschrieben:6.1.6. Propellerkäfig
6.1.6.1. Die Leinen des Gleitschirms und der Pilot sind durch einen geeigneten Käfig vor Propellerberührung zu schützen. Es muss sichergestellt sein, dass keine losen Teile des Gurtzeugs oder der Kleidung mit dem Propeller in Berührung kommen können. Die Festigkeit des Käfigs muss den Anforderungen an die Dauerfestigkeit nach Punkt 6.2.2 entsprechen.
Ein Motorschirmunfall, bei dem beispielsweise eine Steuerleine in den Propeller gekommen ist:

http://www.youtube.com/watch?v=p6n-pZ7TQss&NR=1

Ein aktuell durch EAPR Musterprüfung, nach LTF NFL II 23/05 zertifizierter Gleitschirmelektroantrieb, bei dem die LTF NFL II 23/05 möglicherweise etwas frei und nach "eigenem" Ermessen interpretiert wurde:

http://para-academy.eu/deutsch/index.ph ... Itemid=147

http://para-academy.eu/deutsch/images/s ... age002.jpg

http://www.earthairandwater.com/blog/wp ... e-walk.jpg

Wenn der Leiter der LBA Musterprüfstelle (Guido R.) selber auch Motorschirm fliegen würde und ggf. auch einen Flugschein dafür hätte, dann könnte diese Prüfstelle ggf. auch aus Erfahrungen (die ja bei Herstellern i.d.R. vorhanden sind) schöpfen. (Das Thema wurde bereits beim Motorschirm-Verband im Jahr 2006 diskutiert.)

Wenn eine LBA Musterprüfstelle m.E. keinen ausreichenden Leinenschutz wie o.g. nach LTF NFL II 23/05 zertifiziert, dann fällt das natürlich auch auf alle anderen Hersteller zurück, die ggf. die LTF NFL II 23/05 schon über JAHRE etwas genauer genommen haben, als eine LBA Musterprüfstelle.

Das LBA ist doch der Herausgeber der LTF NFL II 23/05 und unterschrieben ist sie vom Präsidenten des Luftfahrt-Bundesamtes, einem Herrn Schwierczinski, am 3. Februar 2005.

Sehr, sehr komisch alles!

LG
Heck
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Beitrag von hob » Di 13. Sep 2011, 13:26

Hallo Heck,

das ist nur komisch, wenn man dabei die äußerst wirksamen und im Handling narrensicheren Propellerbremsen außeracht läßt und die Tatsache, daß ein großer rückwärtiger Propellerabstand durch eine lange Propellerwelle bewußt so gewählt wurde.

Andererseits wird der Motor erst gestartet, wenn die Leinen zum Schirm hin gespannt sind und der schirm über dem Piloten "steht".

Im www.gleitschirmdrachenforum.de gibt es entsprechende Threads mit technischen Erläuterungen aus erster Hand und entsprechende Videos, die keine Fragen mehr offen lassen.

Die Verbrennungsmotor-Variante und die elektrifizierte sind insofern nicht mehr direkt vergleichbar.

Gruß hob
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Beitrag von Heck » Di 13. Sep 2011, 14:16

Hallo Hob,

verstehe nur die Zertifizierung nach LTF NFL II 23/05 nicht so ganz, die einen Propellerkäfig vorsieht. Wird mit zweierlei Maß gemessen?

Bremsleine kann also beim Antrieb mit Elektromotor, ohne Propellerkäfig schlechter in den Propeller kommen, als beim Verbrenner? Dann ist ja gut.

LG
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Beitrag von aeroklaus » Di 13. Sep 2011, 15:50

...schäbig, diesen traurigen Unfall zu missbrauchen, um mal wieder einer ungeliebten Musterprüfstelle eins auszuwischen...

Es ist unter normalen Umständen unmöglich, dass eine Steuerleine in den Prop kommt, denn selbst wenn man sie loslässt, bewegt sie sich schnell selbstständig wieder hoch zur Rolle am Tragegurt und ist damit sehr weit entfernt vom Prop.
Ausser, der Schirm klappt derart stark ein, dass die Leinen einer Seite stark duchhängen. Dann ist bei dieser geringen Höhe eh die K. am dampfen. Das ist aber hier nicht der Fall!
Wahrscheinlich hat der Pilot die Steuerleinen so weit verlängert (z.B. mit einer zusätzlich eingehängten Schlaufe), dass sie in den Propellerkreis geraten konnte und hat sie dann auch noch losgelassen. Aber das ist Spekulation.

Im Übrigen hat der abgebildete "E-Walk" einen rudimentären Schutzkäfig (aber soviel ich weiss, keine elektronische Schnellabschaltung wie das Konkurrenzprodukt von Charly)

Klaus, schockiert und verärgert...
Neues Motorschirmforum: http://www.ppgforum.de! Bitte weitererzählen!

Low and slow!!
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Beitrag von Heck » Di 13. Sep 2011, 19:17

....völlig richtig, es ist sicherlich einfach nur unangebracht und schäbig, wenn lose Teile aufgrund einer fehlenden Schutzkäfigbespannung in den Propeller gelangen können, von einer abgeschlossenen Zertifizierung/Musterprüfung nach LTF NFL II 23/05 zu sprechen, noch dazu als Luftfahrt-Bundesamt (LBA) Musterprüfstelle! (Man könnte bei "LBA Musterprüfstelle" ja glatt meinen, es wäre ein Bundesadler auf dem Stempelchen der Prüfstelle, so wird man gezielt in die Irre geführt.)

http://para-academy.eu/deutsch/index.ph ... Itemid=147
LTF NFL II 23/05 hat geschrieben:6.1.6. Propellerkäfig
6.1.6.1. Die Leinen des Gleitschirms und der Pilot sind durch einen geeigneten Käfig vor Propellerberührung zu schützen. Es muss sichergestellt sein, dass keine losen Teile des Gurtzeugs oder der Kleidung mit dem Propeller in Berührung kommen können. Die Festigkeit des Käfigs muss den Anforderungen an die Dauerfestigkeit nach Punkt 6.2.2 entsprechen.
Das mit dem Unfall ist tragisch, noch tragischer ist allerdings, wenn man aus Fehlern nicht lernt. Hab schon live, lose Helme, Fotoaparate, Handschuhe (inkl. Finger) etc., durch Propeller schräddern gesehen.

Mehr wollte ich dazu nicht sagen!

LG
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Re: Leinenschutz am Motorschirm lt. LBA Prüfstelle überflüss

Beitrag von Heck Meck » Do 15. Sep 2011, 16:13

Heck hat geschrieben:
Sehr, sehr komisch alles!
Sehr , sehr komisch sind einzig Deine Ansichten! Was hat die Arbeit einer Prüfstelle mit einem aktiven Luftfahrerschein zu tun? Der Bundesfinanzminister ist auch kein aktiver Steuerberater und der Gesundheitsminister ist kein Medizin-Professor. In solchen Bereichen ist es wichtig sich auf Fachleute verlassen zu können und auf deren Rat zu hören!

Dieses allgemeine Bashing gegen LBA und Prüfstellen nervt einfach nur. Was haben die Dir eigentlich getan? Nichts gegen kritische Hinterfragung, aber diese ewigen Seitenhiebe gehören hier einfach nicht hin!

Btw: Prüfstellen zertifizieren nicht! - sie prüfen!

Warum wendest Du Dich mit Deiner ganzen Kritik nicht direkt ans LBA, die sind doch zuständig. Oder bist Du bereits dort vorstellig geworden ? und versucht nun Deinen Frust hier abzulassen?

Man - geh einfach fliegen - das macht den Kopf frei !

HM
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