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Erprobungsgenehmigung durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ?

Verfasst: Sa 11. Jun 2011, 15:43
von Heck
Zitat: "...Das LBA hat die Erprobung von Prototypen im Wettkampf unter
bestimmten Voraussetzungen für zulässig erklärt..."

Quelle: http://vdv-hamm.de/fileadmin/static/new ... itzung.pdf

Unvorstellbar, daß neurerdings vom LBA Erprobungsgenehmigungen für zulassungsbefreite Luftsportgeräte <120kg Leermasse ausgestellt werden. Das gab es doch noch nie, ist doch Herstellerangelegenheit!

Hat jemand eine solche Erprobungsgenehmigung schriftlich und unterschrieben vom LBA?

Kompetenzüberschreitung eines LBA Mitarbeiters? Ein Ausrutscher? Ach du meine Güte, wir haben da versehentlich etwas genehmigt obwohl wir es nicht durften, zudem das Muster auch überhaupt nicht kannten? Nun, "für zulässig erklärt" heisst ja noch lange nicht genehmigt, wir Beamte schauen halt gerne ein bisschen zu, surfen auf Kosten des Steuerzahlers gerne im Internet und wuseln ein bisschen rum...?!

Unter welchen bestimmten Voraussetzungen für zulässig erklärt? Kann man die bestimmten Voraussetzungen beim LBA individuell überprüfen lassen? Bestimmte Voraussetzungen zur Erprobung vorhanden, Unterschrift LBA?

LG
Heck

Verfasst: Do 15. Sep 2011, 15:58
von Heck Meck
Hallo heck,

wie kommst Du darauf, dass das LBA eine solche Regelung nicht für zuläßig erklären kann?

Das LBA hat doch leglich bestätigt, dass der Hersteller gem. LTF verpflichtet ist die zur Musterprüfung beabsichtigten Gleitschirme hinreichend zu erproben, und dass eine solche Erprobung auch innerhalb eines Wettbewerbes stattfinden kann. Das ist eine durchaus vertretbare Ansicht. Sofern der Veranstalter keine andersweitigen Einschränkungen durch die Wettbewerbsordnung vorsieht.

Von "Genehmigung" kann doch gar keine Rede sein! Deine weiteren Unterstellungen bezgl. der Arbeitsweise des LBA halte ich für unverschämt.

Gruß

HM