Lufttüchtigkeitsanweisung DULV-2011-001

Für Nachrichten von und öffentlich interessante Anfragen an Hersteller oder Musterbetreuer

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trikeflieger
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Lufttüchtigkeitsanweisung DULV-2011-001

Beitrag von trikeflieger » Di 1. Feb 2011, 06:31

Hallo,

hier eine Mitteilung für Trike-Flieger:

**************************************************
Liebe Trike-Halter,

aus gegebenem Anlass übersenden wir hiermit die Lufttüchtigkeitsanweisung (LTA) für schwerkraftgesteuerte Ultraleichtflugzeuge (Trikes).
Betroffen sind nur Trikes ohne automatische Zündabschaltung bei Auslösung des Rettungsgerätes.

Wir bitten dringend um Beachtung dieser LTA und Durchführung der Maßnahmen wie in der LTA angegeben.
Sollten Sie das betroffene Trike verchartert oder anderweitig weitergegeben haben, treffen Sie bitte Vorsorge, dass dem aktuellen Halter des Trikes diese LTA umgehend bekannt gemacht wird.

Herzliche Grüße
Christina Schonert
-----------------------
DULV Geschäftsstelle
Mühlweg 9
71577 Großerlach-Morbach
Tel. 07192-9301417
Fax 07192-9301439
www.dulv.de
**************************************************

http://www.trikefliegen.de/LTA%20DULV-2011-001.pdf

Was ich in diesem Zusammenhang aber der Hammer finde:
Ein Trike-Pilot muss nun zusätzlich zum eingebauten Schirm einen Fallschirm tragen, wenn in seinem Trike keine automatische Zündunterbrechung verbaut ist. Ebenso der Passagier. Ein Gyro-Pilot, der überhaupt keinen eingebauten Rettungsschirm hat, kommt mal wieder ungeschoren davon. Das ist wieder typisch DULV. Ein Glück, bin ich aus dem Verein raus.

Gruß Axel
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Gorden
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Beitrag von Gorden » Di 1. Feb 2011, 06:46

Moin Axel,

Danke für den Hinweis! In der Motor-Rubrik ist ja schon die Leidensgeschichte der Pusher-Flieger beim DAeC zu lesen. Meine letzte Info ist dass DAeC jetzt mit den Herstellern der Rettungsgeräte zusammen hockt.

Auf den DULV oder DAeC zu schimpfen ist sicher nicht hilfreich. Ich hab nach dem Schreiben vom DAeC meinen Pusher zum DULV umgeflaggt. Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Wenn der DULV jetzt die Trike-Halter anschreibt, dann folgen die Pusher bestimmt kurz dadrauf.

Damn!

Gorden
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trikeflieger
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Beitrag von trikeflieger » Di 1. Feb 2011, 07:00

Hallo Gorden,

was mich einfach stört: Warum noch ein eingebautes Rettungsgerät, wenn der Pilot und Pax eines trägt? Warum darf dann auf das Eingebaute nicht verzichtet werden, wenn es laut Schreiben eh nichts bringt? Warum überhaupt ein Rettungsgerät bei "normalen UL", wärend die vom Dulv geförderten Gyros (ich schreibe das jetzt extra provokant) kein Rettungsgerät brauchen und dadurch der Halter runde 3500,- spart. Meine Rettung liegt gerade neugepackt hier bei mir und ich bin 1000,- ärmer.
Hier findet eine Ungleichbehandlung der UL-Piloten statt und das stinkt mir gewaltig.

Gruß Axel
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ilU
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Beitrag von ilU » Di 1. Feb 2011, 15:44

Hallo Axel,

die Ungleichbehandlung stinkt mir auch, auch ich bin betroffen. Aber Ziel darf es nicht sein alle auf das gleich "verpflichtende" Niveau zu heben, weniger ist mehr. Dann lieber Ungleichbehandlung als immer "volle Dröhnung für Alle", haben die Gyros einfach einen Kostenvorteil - ich würde trotzdem nicht auf die Rettung verzichten. Wer mal dranhing weiß warum.

Apropo, es besteht auch die Möglichkeit (zumindest für einige UL´s, meines z.B.) die Gesamtrettungsgerät gänzlich austragen zu lassen und dafür verpflichtend einen Personenschirm mitzuführen!

Gruß ilu
WENIGER IST MEHR!!!!
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Gorden
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Beitrag von Gorden » So 6. Feb 2011, 15:58

Ein paas Musterbetreuer haben laut DAeC TMs herausgegeben. Öffentlich konnte ich leider keine finden. Hat einer von euch zufällig eine dier TMs, also eine Mustereinbauanleitung für eine Zündunterbrechung?

Mein Musterbetreuer hat sich noch nicht geäußert, ob es eine TM geben wird :(

Schönen Sonntag noch!
Gorden
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Beitrag von Harriet » Mo 7. Feb 2011, 11:21

An alle bei denen sich das Rettungsgerät "vor dem Prop" befindet.

(Dies ist so in Normalfluglage, bei heilem Flieger und genügend Geschwindigkeit.)
Ein Flugzustand wo das Abschießen des Rettungsgerätes, meines Wissens nach, nicht in Frage kommt.
Bei Abriss der Flächen, oder Motorausfall kommt es dann zum Trudeln oder gar Rückwärtsabkippen. Befindet sich nicht dann, bei den Normalfliegern ( Prop vorne), das RG vor dem Propeller, und wären die nicht die eigentlich betroffenen...

Also, ich halte die aktuelle LTA sachlich für falsch, und rechtlich als unhaltbar.
Daec und Dulv haben hier ihre Unfähigkeit in extremer Form zur Schau gestellt, und haben ihre Kompetenzen, ohne Grund, weit überschritten.
Über Sinn und Unsinn dieser LTA ist in diesem Forum und in P24 schon vieles zu lesen.

Kritisieren bringt vielleicht wirklich nichts, aber ich bitte alle Betroffenen, den Vermerk zu beachten, dass gegen diese Maßnahme Einspruch eingelegt werden kann. Das alleine hilft. Es muß Einsprüche regnen.
Meines Erachtens nach wäre es völlig ausreichend gewesen, wenn die Klasse 5 Prüfer angewiesen worden wären auf diesen Punkt der Bauvorschriften bei der nächsten Jahresnachprüfung besonders zu achten.
Es ist völlig daneben, die Beisätze. " Keine eigenen Basteleien durchzuführen."
Ich bastele mir ein ganzes UL selbst, warum soll das ausgerechnet bei einem Killswitch halt machen?
Und auch die Flieger in das Prozedere einzubeziehen, die diese Vorrichtung schon haben. Ganz zu schweigen, von dem Unsinn, nun drei wirkungslose Schirme mitführen zu müssen.
Ich muß sehr viel Geld für die Maßnahme RG hinblättern. Hierfür verlange ich auch ein Gerät, dass mir im Notfall wirklich hilft.
Die BfU hat nach dem Skyboy Absturz eindeutig Maßnahmen verlangt, die an die Adrese der Rettungsmittelhersteller und Flugzeugbauer adressiert war.
( Vorrichtungen die das Aufwickeln der Schirmleinen wirklich verhindern. Der Killswitch ist das nicht.
Einbau des RG in richtiger Lage und Position, und nicht da, wo gerade Platz ist. Und praktische Prüfungen und Tests. Abschuss in Rückenlage? u.s.w.)
Ich habe vor, dem Daec die Unterlagen komplett zurückzuschicken. Einspruch einzulegen mit dem Vermerk. " Mein Flieger besitzt schon die Zündabschaltung vom Hersteller." Wenn ich jetzt noch zusätzlich das Schild aufhänge, " Dieser Flieger darf nur mit zusätzlichen Mannrettern geflogen werden", Gibt es meines Erachtens nach für keine Institutionen einen Grund diesen Flieger zu grounden. Bei der nächsten Jahresnachprüfung werde ich das ausdrücklich bestätigen lassen, und einfach weiterfliegen.

Sieht das jemand anders?

harriet

Der freieste Knecht seiner Art, seit der Zensur der Geburt.
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Beitrag von trikeflieger » Mo 7. Feb 2011, 11:43

Hallo Harriet,

ich verstehe Deinen Beitrag und Deine Aufregung nicht: Wenn Du einen Zündunterbrecher schon eingebaut hast, was du ja sagst, dann betrifft Dich das Schreiben doch gar nicht.

Das Schreiben betrifft nur Flieger ohne automat. Zündunterbrechung. Du musst schon richtig lesen.

Einspruch darfst Du natürlich dennoch einlegen, auch wenn es Dich nicht betrifft.

Gruß Axel
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Beitrag von Harriet » Mo 7. Feb 2011, 16:56

Wenn es denn so wäre...

In meinem Schreiben vom Daec steht:

Maßnahmen:

1. Nachrüstung

2. Änderung am zugelassenen Muster ist mit Formblatt gem. Anlage 3 zu dieser LTA zu beantragen.

3. Wird punkt 1 nicht durchgeführt, weil bereits eine geeignete Einrichtung installiert ist, wie z.B. eine gekoppelte Zündabschaltung, ist ebenfalls Punkt 2 durchzuführen.

und nun du.

ich geh eben mal kotzen

Harriet
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Beitrag von trikeflieger » Mo 7. Feb 2011, 17:10

Ich finde beim DAEC nichts.
Das wird wohl ein Schreibfehler sein. Punkt 2 heißt doch: "Änderungen ...."
Wenn Du keine Änderungen machst, kannst Du auch keine eintragen lassen, oder? Und wenn eine Unterbrechung vorhanden ist, und seither nicht eingetragen ist (was evtl. sein sollte), dann mach das Schreiben und freue Dich, dass Du nichts basteln musst.
Man kann sich natürlich auch das Leben schwer machen. Lies doch einfach die LTA vom DULV und gut ist es.

Gruß Axel
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Beitrag von seehund » Mo 7. Feb 2011, 22:42

Auf telefonische Nachfrage teilte mir Herr Einführer (Leiter DAeC-LSG-B) mit, das bei bereits vorhandenem Zündunterbrecher generell eine "Änderung am zugelassenen Muster" auf entsprechendem Formblatt zu beantragen ist, da diese regelmäßig in den vorhandenen Musterunterlagen nicht dokumentiert seien....

So stand es ja auch bereits in der LTA, die auch mir über den DULV zuging.

Speziell im Zusammenhang mit "verwaisten" Mustern wirkte er auf mich recht kooperationsbereit, bei entsprechender Dokumentation des vorhandenen Systems würden seitens des DAeC auch keine Gebühren anfallen.

Mal schauen wie es ausgeht....


Gruß

Thomas
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Beitrag von Harriet » Di 8. Feb 2011, 08:50

Also doch.

Auch bei bereits vorhandenem Zündunterbrecher... Änderung am Muster... mittels Formblatt... beantragen...
Und auf gut Will ( Gebührenerlass) hoffen.

Noch nicht mal eine staatliche Behörde kann, und würde noch nicht mal auf die Idee kommen, das du als Halter eines Autos das Vorhandensein der Bremse nachweisen mußt.

Harriet
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Beitrag von trikeflieger » Di 8. Feb 2011, 11:52

Sorry, aber in dem Fall sehe ich das eher locker. Ich habe was, was auch vorgeschrieben ist, nur steht es eben nicht in der Zulassung. Anders rum würde mich das vielleicht eher nerven, dass etwas gefordert wird, was ich nachrüsten müsste.
Somit würde ich abwarten, was der Prüfer bei der JNP sagt.

Gruß Axel
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Beitrag von seehund » Di 8. Feb 2011, 12:12

Harriet,
Du hast natürlich recht, beim Auto wäre es undenkbar das z.B die Handbremse vom Hersteller nur als aufpreispflichtiges Extra angeboten und beim Kauf dann auch noch ohne Betriebserlaubnis geliefert würde.

Ob Du aber mit Deiner Einschätzung richtig liegst, sollte sich mal herausstellen dass viele Autos tatsächlich ohne Handbremse unterwegs sind und die anderen eine ohne Betriebserlaubnis haben, glaube ich eher nicht, ist aber ja ohnehin fiktiv.

Real ist aber unsere Problematik, unabhängig vom Sinn dieses Schalters wurde und wird er in den Zulassungsbestimmungen gefordert und hat damit nach meiner Meinung serienmäßig und in zugelassener Form vorhanden zu sein, genau wie eben die Handbremse im Auto.

Gerne würde ich daher den Hersteller meines UL zur entsprechenden Nachbesserung auffordern, geht aber leider nicht (Sunny).

So gesehen bin ich tatsächlich froh einen gangbaren Weg zu haben, ich fürchte nämlich bem Auto aus dem Beispiel hätten Sie mir (und Dir wohl auch) schon lange die Plaketten abgekratzt.

@Axel
Die schlafenden Hunde sind offensichtlich geweckt und die LTA ist ja leider eindeutig formuliert.....


Gruß

Thomas
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Beitrag von seehund » Do 10. Mär 2011, 17:22

Mal als Update....

die Anerkennung vom DAeC der "Änderung am zugelassenen Muster" (Änderung am Stück) der bereits eingebauten Zündabschaltung liegt inzwischen vor.

Foto und kurze Beschreibung waren ausreichend, Gebühren sind keine angefallen.


Gruß

Thomas
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Beitrag von Gorden » Sa 2. Apr 2011, 09:31

Bei mir ist auch endlich das Schreiben eingetroffen. Änderung am Stück wurde kostenfrei anerkannt :)

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