Zulassung in Frankreich

alles über Trikes

Moderator: Moderatorenteam

Antworten
lucas.fr
Beiträge: 8
Registriert: Mi 15. Jan 2014, 12:40

Zulassung in Frankreich

Beitrag von lucas.fr » Do 20. Okt 2016, 15:07

Hallo Flieger.

Hat jemand von euch ein Trike in F zugelassen? Wo bekommt man die `fiche d´identification´? An welche Adresse muss man die Daten vom Flieger schicken? Wie ist das gesamte Prozedere? Was macht man zuerst, was dann? Was muss man machen, wenn man nach der Zulassung mit dem Flieger in D fliegen will? Oder darf man mittlerweile mit der franz. Zulassung (Leergewicht maximal 120kg) legal in D fliegen? Oder will irgendeine deutsche Behörde noch einen Stempel drauf drücken?

Viele Grüße

Lucas
Kläuser
Beiträge: 176
Registriert: Sa 26. Dez 2015, 17:19

Re: Zulassung in Frankreich

Beitrag von Kläuser » So 23. Okt 2016, 13:32

Moinsen Lucas,
probiers doch mal bei der DGAC, um die fiche d´identification zu bekommen. Meine Schirm-Trikekombi habe ich über meinen Schirmhändler so zugelassen.

Viele Grüße
Kläuser
lucas.fr
Beiträge: 8
Registriert: Mi 15. Jan 2014, 12:40

Re: Zulassung in Frankreich

Beitrag von lucas.fr » Mo 24. Okt 2016, 17:20

Moin,

danke für die Antwort. Hast du vielleicht eine Adresse in F?

VG

Lucas
Kläuser
Beiträge: 176
Registriert: Sa 26. Dez 2015, 17:19

Re: Zulassung in Frankreich

Beitrag von Kläuser » Mo 24. Okt 2016, 18:23

lucas.fr hat geschrieben:Moin,

danke für die Antwort. Hast du vielleicht eine Adresse in F?

VG

Lucas
Nein leider nicht. Ich habe die fiche d´identification von Detlef Sasse ganz schnell und unbürokratisch bekommen. Er ist der Generalimporteur für Dudek in Deutschland.

Viele Grüße
Kläuser
Kläuser
Beiträge: 176
Registriert: Sa 26. Dez 2015, 17:19

Re: Zulassung in Frankreich

Beitrag von Kläuser » Mo 24. Okt 2016, 18:29

Noch ein Nachtrag: Die Info es über den DGAC zu versuchen kam bei mir vom DULV. Einfacher war´s aber für mich über Detlef.
Gruß
Kläuser
Benutzeravatar
aeroklaus
Site Admin
Beiträge: 1827
Registriert: So 23. Jan 2005, 20:38
Wohnort: Freiburg
Kontaktdaten:

Re: Zulassung in Frankreich

Beitrag von aeroklaus » Di 25. Okt 2016, 17:55

Hallo Lucas,
lucas.fr hat geschrieben:Was muss man machen, wenn man nach der Zulassung mit dem Flieger in D fliegen will? Oder darf man mittlerweile mit der franz. Zulassung (Leergewicht maximal 120kg) legal in D fliegen?
das würde mich auch interessieren!
Wenn es so läuft wie bei den Motorschirmen, muss der Hersteller der Drachenfläche die französische Zulassung machen, von dem bekommt man dann auch die "fiche".
Fortan kann man dann die Fläche mit beliebigen Antrieben, mit oder ohne Trike, legal in D fliegen. Man kann (muss aber nicht) die Kombination beim DULV anmelden (wg. Kennzeichen) und auch versichern.

Wie schon gesagt, das gilt bei den <120kg Motorschirmen. Ob das auch für leichte Drachentrikes gilt, kannst Du ja beim Hersteller Deiner Drachenfläche nachfragen.

LG Klaus
Neues Motorschirmforum: http://www.ppgforum.de! Bitte weitererzählen!

Low and slow!!
Benutzeravatar
X-One
Beiträge: 315
Registriert: Sa 19. Dez 2015, 08:13

Re: RE: Re: Zulassung in Frankreich

Beitrag von X-One » Mi 26. Okt 2016, 06:56

aeroklaus hat geschrieben:........... die Kombination beim DULV anmelden (wg. Kennzeichen) und auch versichern.

LG Klaus



(Betr.:Motorschirm)

Ist das so ?
Ich habe eine Kennzeichen (D-M... ) seit dem ich Motorschirmfliege und habe das noch nie aufs Gerät bezogen gehabt, da ich ja verschiedene Geräte und Flächen geflogen hatte.
Auch die Versicherung bezieht sich nicht aufs Kennzeichen, Schirm sondern nur auf Antrieb.
Auch habe ich das Kennzeichen ohne DULV Bindung erhalten.
Gibts da etwas verbindliches dies bezüglich für Piloten die es interessiert.

Gruß
Lucian
Gruß vom "Rentner von der Alb"


Größter Fresh Breeze Fan


https://lw192345678.wordpress.com/
Timpilot
Beiträge: 1372
Registriert: Mo 29. Jan 2007, 10:26
Wohnort: Berlin & La Mancha (Spain)
Kontaktdaten:

Re: Zulassung in Frankreich

Beitrag von Timpilot » Mi 26. Okt 2016, 09:33

So wie ich es bei den 3-Achsern heute sehe:

1. Zulassung als Einzelstück über Frankreich < 120kg Leermasse
2. Eine Versicherung muss das Gerät bezogen abgeschlossen werden
3. Sobald das Gerät die französische Zulassung (Fiche den Identification) hat und nach deutschem Anspruch versichert ist kann es in D legal als 120kg-Gerät geflogen werden. DAeC oder DULV müssen nicht involviert werden.
4. Wer ein Kennzeichen will, muss sich an DAeC oder DULV wenden - Ich sehe aber nicht warum man sich im Funk nicht auch mit z.B. Flugzeugtyp und Farbe melden kann. Es könnte aber schwer werden ein Funkgerät anzumelden (Bundesnetzagentur), wenn man kein Kennzeichen hat!? Das Kennzeichen ist immer auf das Gerät bezogen.

Ich wüsste nicht warum das bei den Trikes wesentlich anders sein sollte.
Antworten