Zulassung in Frankreich
Moderator: Moderatorenteam
Zulassung in Frankreich
Hallo Flieger.
Hat jemand von euch ein Trike in F zugelassen? Wo bekommt man die `fiche d´identification´? An welche Adresse muss man die Daten vom Flieger schicken? Wie ist das gesamte Prozedere? Was macht man zuerst, was dann? Was muss man machen, wenn man nach der Zulassung mit dem Flieger in D fliegen will? Oder darf man mittlerweile mit der franz. Zulassung (Leergewicht maximal 120kg) legal in D fliegen? Oder will irgendeine deutsche Behörde noch einen Stempel drauf drücken?
Viele Grüße
Lucas
Hat jemand von euch ein Trike in F zugelassen? Wo bekommt man die `fiche d´identification´? An welche Adresse muss man die Daten vom Flieger schicken? Wie ist das gesamte Prozedere? Was macht man zuerst, was dann? Was muss man machen, wenn man nach der Zulassung mit dem Flieger in D fliegen will? Oder darf man mittlerweile mit der franz. Zulassung (Leergewicht maximal 120kg) legal in D fliegen? Oder will irgendeine deutsche Behörde noch einen Stempel drauf drücken?
Viele Grüße
Lucas
Re: Zulassung in Frankreich
Moinsen Lucas,
probiers doch mal bei der DGAC, um die fiche d´identification zu bekommen. Meine Schirm-Trikekombi habe ich über meinen Schirmhändler so zugelassen.
Viele Grüße
Kläuser
probiers doch mal bei der DGAC, um die fiche d´identification zu bekommen. Meine Schirm-Trikekombi habe ich über meinen Schirmhändler so zugelassen.
Viele Grüße
Kläuser
Re: Zulassung in Frankreich
Moin,
danke für die Antwort. Hast du vielleicht eine Adresse in F?
VG
Lucas
danke für die Antwort. Hast du vielleicht eine Adresse in F?
VG
Lucas
Re: Zulassung in Frankreich
Nein leider nicht. Ich habe die fiche d´identification von Detlef Sasse ganz schnell und unbürokratisch bekommen. Er ist der Generalimporteur für Dudek in Deutschland.lucas.fr hat geschrieben:Moin,
danke für die Antwort. Hast du vielleicht eine Adresse in F?
VG
Lucas
Viele Grüße
Kläuser
Re: Zulassung in Frankreich
Noch ein Nachtrag: Die Info es über den DGAC zu versuchen kam bei mir vom DULV. Einfacher war´s aber für mich über Detlef.
Gruß
Kläuser
Gruß
Kläuser
- aeroklaus
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Re: Zulassung in Frankreich
Hallo Lucas,
Wenn es so läuft wie bei den Motorschirmen, muss der Hersteller der Drachenfläche die französische Zulassung machen, von dem bekommt man dann auch die "fiche".
Fortan kann man dann die Fläche mit beliebigen Antrieben, mit oder ohne Trike, legal in D fliegen. Man kann (muss aber nicht) die Kombination beim DULV anmelden (wg. Kennzeichen) und auch versichern.
Wie schon gesagt, das gilt bei den <120kg Motorschirmen. Ob das auch für leichte Drachentrikes gilt, kannst Du ja beim Hersteller Deiner Drachenfläche nachfragen.
LG Klaus
das würde mich auch interessieren!lucas.fr hat geschrieben:Was muss man machen, wenn man nach der Zulassung mit dem Flieger in D fliegen will? Oder darf man mittlerweile mit der franz. Zulassung (Leergewicht maximal 120kg) legal in D fliegen?
Wenn es so läuft wie bei den Motorschirmen, muss der Hersteller der Drachenfläche die französische Zulassung machen, von dem bekommt man dann auch die "fiche".
Fortan kann man dann die Fläche mit beliebigen Antrieben, mit oder ohne Trike, legal in D fliegen. Man kann (muss aber nicht) die Kombination beim DULV anmelden (wg. Kennzeichen) und auch versichern.
Wie schon gesagt, das gilt bei den <120kg Motorschirmen. Ob das auch für leichte Drachentrikes gilt, kannst Du ja beim Hersteller Deiner Drachenfläche nachfragen.
LG Klaus
Re: RE: Re: Zulassung in Frankreich
aeroklaus hat geschrieben:........... die Kombination beim DULV anmelden (wg. Kennzeichen) und auch versichern.
LG Klaus
(Betr.:Motorschirm)
Ist das so ?
Ich habe eine Kennzeichen (D-M... ) seit dem ich Motorschirmfliege und habe das noch nie aufs Gerät bezogen gehabt, da ich ja verschiedene Geräte und Flächen geflogen hatte.
Auch die Versicherung bezieht sich nicht aufs Kennzeichen, Schirm sondern nur auf Antrieb.
Auch habe ich das Kennzeichen ohne DULV Bindung erhalten.
Gibts da etwas verbindliches dies bezüglich für Piloten die es interessiert.
Gruß
Lucian
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Re: Zulassung in Frankreich
So wie ich es bei den 3-Achsern heute sehe:
1. Zulassung als Einzelstück über Frankreich < 120kg Leermasse
2. Eine Versicherung muss das Gerät bezogen abgeschlossen werden
3. Sobald das Gerät die französische Zulassung (Fiche den Identification) hat und nach deutschem Anspruch versichert ist kann es in D legal als 120kg-Gerät geflogen werden. DAeC oder DULV müssen nicht involviert werden.
4. Wer ein Kennzeichen will, muss sich an DAeC oder DULV wenden - Ich sehe aber nicht warum man sich im Funk nicht auch mit z.B. Flugzeugtyp und Farbe melden kann. Es könnte aber schwer werden ein Funkgerät anzumelden (Bundesnetzagentur), wenn man kein Kennzeichen hat!? Das Kennzeichen ist immer auf das Gerät bezogen.
Ich wüsste nicht warum das bei den Trikes wesentlich anders sein sollte.
1. Zulassung als Einzelstück über Frankreich < 120kg Leermasse
2. Eine Versicherung muss das Gerät bezogen abgeschlossen werden
3. Sobald das Gerät die französische Zulassung (Fiche den Identification) hat und nach deutschem Anspruch versichert ist kann es in D legal als 120kg-Gerät geflogen werden. DAeC oder DULV müssen nicht involviert werden.
4. Wer ein Kennzeichen will, muss sich an DAeC oder DULV wenden - Ich sehe aber nicht warum man sich im Funk nicht auch mit z.B. Flugzeugtyp und Farbe melden kann. Es könnte aber schwer werden ein Funkgerät anzumelden (Bundesnetzagentur), wenn man kein Kennzeichen hat!? Das Kennzeichen ist immer auf das Gerät bezogen.
Ich wüsste nicht warum das bei den Trikes wesentlich anders sein sollte.