Luftfunkstelle ICOM A20

Sherpas, Föxe und C22

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xeon2345
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Luftfunkstelle ICOM A20

Beitrag von xeon2345 » Do 2. Apr 2009, 07:58

Hey,
ich möchte jetzt eine Luftfunkstelle mit meinem ICOM A20 anmelden.
Hat jemand in letzter Zeit Erfahrung bei einer gleichen Aktion gemacht?
Was muss ich alle tuen??

Gruss
frank (2)
quax2000
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Beitrag von quax2000 » Do 2. Apr 2009, 09:00

Bei der Bundesnetzargentur stellst Du einen:

"Antrag auf Frequenzzuteilung zur Nutzung für das Betreiben einer Luftfunkstelle und/oder einer beweglichen Flugnavigationsfunkstelle"

Wenn Dein ICOM dann noch die richtige Nummer hinten drauf hat geht das problemlos.

Download des Antrages bei www.bundesnetzargentur.de
im "Suche" Fenster Flugfunk eingeben...
xeon2345
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Beitrag von xeon2345 » Do 2. Apr 2009, 15:10

Und was bzw. wie ist die richtige Nummer?
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Uwe Seimetz
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Beitrag von Uwe Seimetz » Do 2. Apr 2009, 15:40

Nein, nein so einfacht geht das jetzt auch nicht mehr. Die Teile dürfen als Luftfunkstelle nur noch benutzt werden keine andere Möglichkeit besteht ein fest installiertes Gerät ein zu bauen. Ausnahmegenehmigung!
Leider seit einiger Zeit so.

Uwe
Frank
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Beitrag von Frank » Do 2. Apr 2009, 15:56

Es gibt ja die Liste mit den "Ausnahmen", bei denen pauschal auch die alten Handfunken ausser bei Trikes dann auch bei etlichen Dreiachsern verwendet werden dürfen. Frank hat da Glück: die C22 steht einfach so als c22 auf der Liste, egal ob offen oder als Aero.........

Also: den Antrag bei www.bundesnetzagentur.de (weiter oben war ein Fählär drin ;) ) runterladen, ausfüllen und im Zweifel mit einer Kopie der (alten) Zulassung sowie der Ausnahmeliste abschicken!

LG, Frank
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Beitrag von xeon2345 » Do 2. Apr 2009, 18:19

Hy Frank,

wo bekomme ich nochmal die Liste mit den Ausnahmen her??
Alte Zulssung habe ich nicht!

Gruss
Frank
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Beitrag von Frank » Do 2. Apr 2009, 21:32

Hi Frank² ;)

guckst Du u.a. hier:

http://pb-service.info/sky-walker-aircr ... 20Funk.pdf

...steht da nur unter "Ikarus" mit dem Kennblatt 61035!

Alte Zulassung meint: irgendwelche Papiere vom Flieger, nicht der Funke, dass man halt der Behörde klarmachen kann, dass Du ne C22 und keine CT (oder so) hast!

...C U in den nächsten Tagen!
...''einfach'' Fliegen!!!
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Beitrag von Pille » Fr 3. Apr 2009, 11:42

Nur mal ne kleine Fage? Was bringt denn eine angemeldete Funkstelle für Vorteile oder ist dies sogar Pflicht?
Kann ich nicht auch aufgrund der Ausnahmegenehmigung ohne Anmeldung mit der Handfunke fliegen?
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Beitrag von xeon2345 » Fr 3. Apr 2009, 15:13

So, habe mit der RegTP gesprochen, da ist soweit alles klar. Aber auf meiner Quetsche steht nur die Z A400 406 V mit vorlaufendem Posthorn.
Ist das die Zulassungsnummer?
Hallo Pille
wenn du Funken willst braucht du eine Zulassung (Wir sind doch in Deutschland!)
Gruss
Frank
Pille
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Beitrag von Pille » Do 16. Apr 2009, 17:58

Ja das Icom hat doch aber ne Zulassung. Muß ich das wirklich als Luftfunkstelle anmelden, da es ja eigentlich keine richtige ist. Deshalb ja auch die Ausnahmeliste.
Alles verworren hier in unserem regulierten Land.
Stephan
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Beitrag von Stephan » Fr 17. Apr 2009, 03:07

Meine Mutter hat mir letztens erklärt das muss in einem solch dichbevölkerten Land auch so sein um eine " möglichst grosse Gerechtigkeit" zu erzielen.
Da hatten wir also mal wieder einen mittleren Krach am Telefon.... :cry:

Gruss Stephan
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Oliver
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Beitrag von Oliver » Fr 17. Apr 2009, 14:50

Hallo Frank,
bei mir ging das ganz einfach. Der Vorbesitzer hatte den Flieger auf einem Flugplatz mit CTR, ergo war da auch alles brav angemeldet. Kurz nachdem ich den Fleiger erwarb, kam auch schon ein freundliches Schreiben der RegTP mit dem Hinweis:
"Sie sind im Besitz einer beweglichen Luftfunkstelle...laut §xzxzxz sind Sie verpflichtet diese der RegTP zu melden und einen Antrag auf Zuteilung einer Frequezzuteilungsnummer zu stellen. Wenn Sie das nicht tun ist das eine Ordnugswiedrigkeit und wird mit mindestens xxx€ (Betrag weis ich nicht mehr, war aber höher als der Antrag) belegt"
So, inden Fall war dann auch klar, das es da keine Diskussion gibt. Ergo so um die 100€ bezahlt und ein tolles Papier erhalten. Nun darf ich so richtig legal funken, bloß verstehen tut mich immer noch keiner. Das liegt wohl dann nicht an der Legalität sondern eher an meinem Dialekt. Der ist ab und an nicht so ganz "Sprechgruppenkonform".

Gruß aus Bad Dürkheim (Pfalz)
Oliver
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Beitrag von xeon2345 » Sa 18. Apr 2009, 11:48

So, ich habe jetzt den ganzen Papierkram an die Reg gesendet und siehe da, 4 Tage später kam eine schöne Urkunde.
Nun ist legales Funken angesagt.
Das eingentliche Problem ist ja das ICOM. Weil normalerweise ja nicht mehr al Luftfunkstelle zugelassen. Aber mit der Ausnahmeregelung für C22 ging das ja ohne Probleme. Gruss Frank
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